NoShow Consumer Travel Rights GmbH Bewertungen 227

TrustScore 5 von 5

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mein Problem mit der Stornokostenregelung bei einer Kreuzfahrt für mich geregelt haben. Fast alle Stornokosten wurden mir erstattet, das hätte ich alle... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

No Show hat sofort geantwortet und in 3 Mails sämtliche Fragen ausführlich erläutert und den Vorgang von allen Seiten beleuchtet und eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben. Auch wenn die Einschä... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen Dank für das für uns unkomplizierte Verfahren. Wir hatten bei TUI einen 80%igen Hotelstorno und entdeckten zufällig Noshow GmbH. Nachdem wir alle nötigen Unterlagen abschickten, bekamen wi... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen
  2. Rechtsberater
  3. Rechtsdienstleistungen

Vom Unternehmen geschrieben

NoShow ist seit 2016 der Vorreiter auf dem Markt, der Ihnen im Gegensatz zu üblichen "Fluggasthelfern" bei der Rückforderung Ihrer überhöhten Stornokosten bei Flugbuchungen, Pauschalreisen, sowie Hotelbuchungen schnell und umkompliziert behilflich ist. NoShow versteht sich nicht nur als außergerichtlicher und gerichtlicher Dienstleister, sondern auch als Prozessfinanzierer - sollten Sie über keinerlei Versicherungsschutz verfügen. NoShows Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Pauschalreisen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern & Schadensersatz) - Hotelbuchungen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern) - Fluggastrechte (Flugverspätungen / Annullierungen / Nichtbeförderung) - Verpasste und stornierte Flüge (Rückforderung des Ticketpreises) Sie müssen keinen Anwalt einschalten oder sonstige zeitaufwendige, sowie teure Versuche unternehmen. Nach der Bevollmächtigung übernehmen wir alle weiteren Schritte und informieren Sie stetig über den Stand.


Kontaktinformationen

4.9

Hervorragend

TrustScore 5 von 5

227 Bewertungen

5 Sterne
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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hervorragend!

Tolle und schnelle Bearbeitung unseres Falls. Wir wurden immer auf dem aktuellen Stand gehalten und freuen uns über den erfolgreichen Ausgang. Ohne Hilfe hat man als normaler Kunde keine Chance!

24. Februar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Familie Klostermann,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Auch wenn der Schriftverkehr mit dem Veranstalter etwas Zeit in Anspruch genommen hat, freuen wir uns, auch hier vollumfänglich erfolgreich gewesen zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Die Entscheidung mit NoShow…

Die Entscheidung mit NoShow zusammenzuarbeiten war voller Erfolg.
Unsere Forderungen wurde zu 100 % durch den Reiseveranstalter erstattet. Rückfragen wurden durch NoShow umgehend beantwortet und wir wurden laufend über den jeweiligen Stand der Angelegenheit informiert.
Wir können NoShow zu 100% empfehlen

15. Februar 2021
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Hümbs,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten gleich in drei Fällen nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen Dank an No Show.

Vielen Dank an No Show.
Meine Stornokosten wurden vom Reiseveranstalter kpl. zurückerstattet.
Die Kommunikation mit NoShow war immer aktuell, sehr freundlich am
Telefon und optimaler Service. Das Team von NoShow kann man nur bestens weiterempfehlen

12. Februar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Wenger.
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Kuba Urlaub zu 75 % Rückerstattung

Ich diese Kanzlei nur weiterempfehlen. Sehr netter Kontakt und die Ergebnisse sind positiv.

1. Februar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Bieler,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir einen Großteil der Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

DANKE

Unkompliziert, schnell und super Service. Danke

1. Februar 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Schill,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten für Ihre Unterbringung nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Hotelstorno-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir hatten über ein Reisebüro eine Kreuzfahrt gebucht und wegen Corona storniert

Wir hatten über ein Reisebüro eine westliche Mittelmeerkreuzfahrt mit Costa-Smeralda - Start in Genua/Italien für die Zeit ab Ende April 2020 gebucht. Nachdem ab Februar/März 2020 Kreuzfahrtschiffe in Quarantäne genommen wurden und sich der Corona-Virus über Südtirol und Italien rasend verbreitet hatte, haben wir uns - der Risikogruppe angehörend-, aus gesundheitlichen Gründen entschlossen, die Reise beim Reisebüro am 1. 3.2020 schriftlich zu stornieren. Die Stornierung ergänzten wir mit dem Vorbehalt: Für den Fall, dass
- von der Bundesregierung eine Reisewarnung für Italien und andere europäische Länder ausgesprochen wird und / oder
- der Reiseveranstalter – wegen zu geringer Beteiligung die Reise nicht durchführen kann
behalten wir uns vor, die Rückerstattung der Stornogebühren geltend zu machen.
Die Bundesregierung sprach u.a. für Italien am 11.3.2020 eine Reisewarnung aus. Dies teilten wir dem Reiseveranstalter mit und baten um Rückerstattung. Als Antwort erhielten wir eine Stornorechnung über 750 € mit dem Verweis auf die AGB. Nachfolgende Schreiben von uns- auch mit dem Angebot einer Gutschrift - blieben erfolglos. Nach einer sehr kurzfristigen Mahnung haben wir die Stornogebühren überwiesen.
Über das Internet haben wir NoShow Consumer Travel Rights GmbH gefunden und um rechtliche Prüfung und Unterstützung unserer Angelegenheit gebeten. Das Anwaltsbüro Hopperdietzel Wiesbaden hat in wenigen Wochen die vollständige Rückzahlung der Stornogebühren erreicht. Wie bekannt, sind in der Zwischenzeit einige Urteile zu ähnlichen Vorgängen mit positiven Entscheidungen für Reisende gefällt worden. Dennoch ist festzustellen, dass NoShow Consumer Rights die Verbraucherinteressen in hervorragender Weise gegenüber dem Reiseveranstalter ohne ein Klageverfahren in unserem Fall durchgesetzt hat und im vollen Umfang erfolgreich war. Ohne diese anwaltliche Unterstützung - in einem verträglichen Gebührensatz - hätten wir trotz großer Bemühungen als langjährige Stammkunden - gegenüber dem Reiseveranstalter nur Absagen erreicht. Wir können daher NoShow Consumer Travel Rights nur positiv loben mit ***** und weiter empfehlen. Wir bedanken uns für die gute Vertretung.

1. Februar 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Kotacka,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Alles wunderbar

Alles wunderbar, würden wir wieder beauftragen.

29. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Wecht,

haben Sie vielen dank für Ihre positive Bewertung.
Es freut uns sehr, dass wir in Ihrem Fall erfolgreich waren und Sie bei reisrechtlichen Problemen künftig erneut auf uns zukommen würden.

Unsere außergerichtliche Strategie (auch wenn dies mehrere Wochen in Anspruch genommen hat) war letzten Endes von einem vollen Erfolg (vollständige Rückerstattung) gekrönt. Diese war zielführender als ein Gerichtsverfahren, welches derzeit bis zu acht Monate in Anspruch nimmt.

Da wir als Start-up natürlich stets einen möglichst perfekten (5 Sterne) Service anstreben, ist uns jede Kundenmeinung sehr wichtig.
Dies gilt ebenfalls für mögliche Kritikpunkte Ihrerseits, die den geringen Punktabzug begründen.

Sollte es an der Länge der Bearbeitung seitens des Veranstalters liegen, bedenken Sie bitte, dass dies nicht in unserer Einflusssphäre liegt. Bei vielen Veranstalter sind Mitarbeiter im Home-Office oder befinden sich in Kurzarbeit. NoShow hat dennoch auf eigenes Kostenrisiko ihre Forderung vollumfänglich durchgesetzt.

Was dürfen wir demnach künftig besser machen, damit 5/5 Sterne möglich wären?

Bitte senden Sie uns gerne Ihre ehrliche Kritik oder Verbesserungsvorschläge an: info@ruecktritt.eu
Ebenso bitten wir dabei um Benennung Ihrer Claim-Nummer, damit wir dies umgehend Ihrem Fall zuordnen und auf diesen eingehen können.

Haben Sie vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,
NoShow-Hotelstorno-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Gute Kommunikation

Gute Kommunikation
Wir würden immer über jeden Schritt informiert und haben unser Geld, Reiseanzahlung wieder erhalten.

23. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau B.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

25% Stornokosten erstattet.

Wir haben eine Boat&Bike Reise für Sommer 2020 gebucht und die Reise frühzeitig aufgrund von Hygiene-Bedenken bezüglich Corona storniert. Ein Reiseteilnehmer ist Risikopatient. Der Veranstalter hat 25% des Reisepreises als Stornokosten einbehalten.
NoShow hat den Fall übernommen, den Veranstalter verklagt und vor Gericht Recht bekommen. Heute habe ich von NoShow die Stornokosten abzüglich der Provision erhalten. NoShow hat mich über jeden Schritt des Verfahrens informiert. Ich kann NoShow wirklich empfehlen.

22. Januar 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr K.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Neuwied erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

So ein toller Service sieht man selten

So ein toller Service sieht man selten:
- sehr schnelle Reaktionszeit
- Gesamter Prozess von Anschreiben bis zur VOLLEN Rückerstattung hat keine Woche benötigt
- Sehr freundlich und vertrauensvoll

Ich würde es jedem weiterempfehlen

18. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr F.,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Unsere Klageverfahren zeigen demnach allmählich Wirkung - wir freuen uns auch über diesen Erfolg!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr guter Service

Sehr guter Service. Brauchte mich um nichts kümmern und wurde über alle Schritte gut informiert.
Ohne NoShow wäre ich nicht zu meinem Recht gekommen.
Kann ich gerne weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an Sie wenden
Besten Dank

16. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Dräger,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Brandenburg erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Professionelle Arbeit des ganzen Team.

Professionelle Arbeit des ganzen Team.
Informiert von Anfang bis zum Ende.
Ist das Geld wert

12. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Hemmerich,
Sehr geehrter Herr Hemmerich,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Schnelle und kompetente Hilfe

NoShow Consumer Travel Rights hat meine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter überaus zügig und kompetent durchgesetzt. Die von mir gezahlten Stornokosten wurden vollständig erstattet. Sehr zu empfehlen!

8. Januar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau H.

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Bemerkenswert GUT!

Hallo,
ich kann dieses Unternehmen absolut empfehlen.
Meine Rechtschutz hat den Fall abgelehnt, da "aussichtslos und keine Chance zu gewinnen".
Habe mich dann an NoShow gewendet und siehe da...den VOLLEN Streitwert habe ich erstattet bekommen. Absolut bemerkenswert und das gegen einen absoluten Reise-Riesen mit drei Buchstaben ;-)
Kontakt war immer super, sowohl telefonisch als auch per Mail hat man immer den aktuellen Status erhalten.

31. Dezember 2020
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Gruber,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung. Wir freuen uns, dass wir Ihnen trotz der von Ihrer Versicherung als "aussichtslos" eingeschätzten Fallkonstellation mit einem vollen Erfolg behilflich sein durften.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Hannover erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Erst skeptisch....

Erst skeptisch, dann begeistert!
Volle Stornokosten mussten erstattet werden!

29. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau G.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Köln erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Opti!

Einfacher und besser kann man nicht an seine Rechte kommen: Jederzeit wieder!

28. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr H.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich in gleich zwei Fällen vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr gut!!!

Wir sind super zufrieden! Wir wurden immer über den aktuellen Stand ausführlich informiert. Dank Euch haben unsere Kosten erstattet bekommen. Sehr professionell.

24. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau L-J.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

ALLES GUT!

ALLES GUT gelaufen!

22. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr M.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

NoShow Consumer Travel Rights GmbH - absolut professionell

NoShow Consumer Travel Rights GmbH hat uns überzeugt durch individuelle, kompetente Kommunikation. Innerhalb kürzester Zeit wurden unsere Forderungen gegenüber dem Reiseveranstalter, der zuvor nicht einmal Bereitschaft zu einem angebotenen Vergleich gezeigt hatte, zu hundert(!) Prozent durchgesetzt, er erstattete letztlich die komplette(!) Anzahlung. Und der Betrag (klar, natürlich abzüglich der Provision) wurde innerhalb eines einzigen Tages auf unser Konto weitergeleitet. Das ist professionelle Arbeit!

22. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Lillie,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich in gleich zwei Fällen vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Immer wieder

Immer wieder . Die Zusammenarbeit war reibungslos und der Erfolg hat sich sehr schnell ergeben. Tolles Startup!

11. Dezember 2020
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr F.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir in Ihrem Sonderfall die Stornierungskosten mithilfe unserer Partnerkanzlei nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Wir freuen uns auf die Weiterverfolgung der restlichen Ansprüche!

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

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