NoShow Consumer Travel Rights GmbH Bewertungen 227

TrustScore 5 von 5

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mein Problem mit der Stornokostenregelung bei einer Kreuzfahrt für mich geregelt haben. Fast alle Stornokosten wurden mir erstattet, das hätte ich alle... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

No Show hat sofort geantwortet und in 3 Mails sämtliche Fragen ausführlich erläutert und den Vorgang von allen Seiten beleuchtet und eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben. Auch wenn die Einschä... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen Dank für das für uns unkomplizierte Verfahren. Wir hatten bei TUI einen 80%igen Hotelstorno und entdeckten zufällig Noshow GmbH. Nachdem wir alle nötigen Unterlagen abschickten, bekamen wi... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen
  2. Rechtsberater
  3. Rechtsdienstleistungen

Vom Unternehmen geschrieben

NoShow ist seit 2016 der Vorreiter auf dem Markt, der Ihnen im Gegensatz zu üblichen "Fluggasthelfern" bei der Rückforderung Ihrer überhöhten Stornokosten bei Flugbuchungen, Pauschalreisen, sowie Hotelbuchungen schnell und umkompliziert behilflich ist. NoShow versteht sich nicht nur als außergerichtlicher und gerichtlicher Dienstleister, sondern auch als Prozessfinanzierer - sollten Sie über keinerlei Versicherungsschutz verfügen. NoShows Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Pauschalreisen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern & Schadensersatz) - Hotelbuchungen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern) - Fluggastrechte (Flugverspätungen / Annullierungen / Nichtbeförderung) - Verpasste und stornierte Flüge (Rückforderung des Ticketpreises) Sie müssen keinen Anwalt einschalten oder sonstige zeitaufwendige, sowie teure Versuche unternehmen. Nach der Bevollmächtigung übernehmen wir alle weiteren Schritte und informieren Sie stetig über den Stand.


Kontaktinformationen

4.9

Hervorragend

TrustScore 5 von 5

227 Bewertungen

5 Sterne
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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Einfache Kontaktaufnahme mit schneller Rückinfo

Wir haben Anfang letzten Jahres eine Reise gebucht und aufgrund von Corona mußten wir diese stornieren.
Der Reiseveranstalter beharrte auf die Stornokosten.
Nachdem wir NowShow unser Anliegen geschildert hatten ging alles seinen Weg.
Nach ca. 3 Monaten hat der Reiseveranstalter eingelenkt und wir haben abz. des Honoras unser Geld sofort erhalten.
Super Ablauf. Danke

22. April 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr S.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

SUPER!

SUPER!
Wir sind alle total gegeistert. Da unsere Reise wegen Corona nicht stattfinden sollte, forderten wir unsere Anzahlung über das Reisebüro zurück. Dem Reisebüro waren leider die Hände gebunden, sprich: sie konnten nichts für uns tun und verwiesen uns auf einen Rechtsanwalt. Glücklicherweise fanden wir die Website von NoShow Consumer Travel Rights GmbH. Nun nahm alles seinen Lauf. Die sehr freundlichen und kompetenten Gespräche führten letztendlich zum Erfolg, sodass wir nur positive Erfahrungen mitteilen können. Dankeschön für alles!

22. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Mehlig,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Situation vor Einschaltung von NoShow. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Düsseldorf erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Verbraucherrecht Reise FTI Group

Auch wir würden gerne 7 Sterne vergeben, aber sie stehen leider nicht zur Verfügung. Die Stornokosten von 629€ von FTI wurden zu 100% geltend gemacht.
Vielen, vielen Dank nochmal dafür. Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit---ach eigentlich musste man ja nichts tun, nur die Vollmacht unterschreiben.
Sehr gute Anwälte für das Reiserecht in diesem Fall Herr Hopperdietzel- Wiesbaden
Wir dachten wir sehen keinen Cent von der FTI-Group!! Wird auch nie wieder gebucht, das war uns eine Lehre!
Liebe Grüße aus Berlin!

22. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Deparade,

wir freuen uns sehr über die gewünschten sieben Sterne. Über die maximalen fünf Sterne sind wir ebenfalls äußerst dankbar!

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich würde auch 6 Sterne oder mehr…

Ich würde auch 6 Sterne oder mehr geben. Die gesamte Abwicklung und natürlich das Ergebnis war großartig.
Bevor ich zu NO Show kam hatte ich über mein Reisebüro versucht eine Umwandlung auf Kulanz bei der TUI zu erreichen. Erstens, weil ich Corona Risikopatient bin und zweitens, weil im September abzusehen war, dass Teneriffa demnächst Hochrisikogebiet werden würde. Leider war die TUI überhaupt nicht gesprächsbereit. Und natürlich passierte genau das, was ich befürchtet hatte. Ich stornierte bei der TUI, um nicht noch höhere Stornokosten zu bekommen( 50% der Reisekosten, danach bis zu 80%) und 1 Tag später war Teneriffa Hochrisikogebiet und ich hätte stornofrei zurücktreten können.
Und auch jetzt interessierte das die TUI überhaupt nicht.
Glücklicherweise entdeckte ich dann im INet "No Show". Lange Rede, kurzer Sinn, No Show kümmerte sich um alles. Ich wurde auf dem Laufenden gehalten und brauchte nur noch warten =)). Ich musste mich nicht mehr über irgendwelche ungereimten Antworten der TUI ärgern. No Show hielt jederzeit den Versprechungen stand, die sie auf ihrer Seite propagieren.
Gestern bekam ich von der TUI meine kompletten Stornokosten(ca. 1500 Euro) zurück.
Und da gebe ich natürlich gerne NO Show den vereinbarten Anteil. Jeder Euro, ist mehr, als ich anonsten bekommen hätte.
Dafür herzlichen Dank an "No Show"

18. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr B.,

wir freuen uns sehr über die "6 Sterne und mehr" und regen bei Trustpilot gerne eine Bewertung mit "Sondersternen" an. Bis dahin sind wir bereits jetzt äußerst dankbar für die maximalen fünf Sterne!

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Situation vor Einschaltung von NoShow. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Auch wenn der Schriftverkehr mit dem Veranstalter etwas Zeit in Anspruch genommen hat, freuen wir uns, auch hier vollumfänglich erfolgreich gewesen zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Leistung!!!

Super Leistung!!!
Schnelle, kompetente und erfolgreiche Bearbeitung unseres Falles. Wir wurden immer sofort über den aktuellen Stand informiert und freuen uns über den erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits.
Wir danken dem ganzen Team von NoShow für Ihre Freundlichkeit, Kompetenz- und Hilfsbereitschaft.

Vielen Dank und alles Gute

14. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Walter,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung, unser Service, bis hin zum vollständigen, gerichtlichen Obsiegen zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Aschaffenburg erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super tolle Arbeit

Super tolle Arbeit! Für mich keine Arbeit und keinerlei Risiko aber ein voller Erfolg vor Gericht auf ganzer Linie! Vielen Dank!

12. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr R.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Düsseldorf erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Der beste Beratungsmarkt in BRD

Der beste Beratungsmarkt in BRD, heutzutage. Auch telefonisch am Wochenende, zurückangerufen und sehr gut beraten lassen. Das Thema war mit Pauschalreise bei xFTI über holidaycheck Plattform.

Vielen Dank und großen Respekt für die Leistung, die Mitarbeiter am telefonisch durchführen!

10. April 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Auch ein Rückruf gehört unsererseits zum Service-Gedanken, den wir als Start-Up stets Pflegen möchten. Entsprechend können Sie jederzeit die auf unserer Webseite angebotene Terminvereinbarung für einen Rückruf nutzen.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen mit den Informationen behilflich sein konnten.

Entsprechend hoffen wir, dass Ihnen unsere Informationen weitergeholfen haben.

Viele Grüße,

Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

War alles zu meiner Zufriedenheit (sehr…

War alles zu meiner Zufriedenheit (sehr gut)

2. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Lehmann,
Sehr geehrter Herr Lehmann,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Köln erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

NoShow zu 100% zu empfehlen

NoShow ist auf jeden Fall und zu 100% zu empfehlen. Wir hatten eine Auseinandersetzung mit unserem Reiseveranstalter über Stornogebühren, die sie zu Unrecht erhoben haben.

NoShow hat unsere Rechte mit Erfolg vertreten. Wir wurden immer kompetent und ausführlich über den Stand des Verfahrens unterrichtet. Die Gebühren die für ihre Leistungen erheben, sind völlig angemessen dafür, dass man sein Recht durch NoShow vertreten bekommt.

Es ist einfach über die Website seinen Vorgang einzureichen und die Mitarbeiter sind freundlich und kompetent.

26. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Haug,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Auch wenn der Schriftverkehr mit dem Veranstalter etwas Zeit in Anspruch genommen hat, freuen wir uns, auch hier vollumfänglich erfolgreich gewesen zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Dankeschön für die Hilfe!

Schnelle, unkomplizierte und fachkundige Hilfe, und das freundlich und verbindlich. Nach eigenen erfolglosen Anfragen beim Veranstalter um unsere Reise umzubuchen (anderes Ziel, anderer Zeitraum, auch mit Verlusten) hatten wir schon resigniert. Alleine hätten wir nicht gekämpft. Wir sind froh, diesen Kontakt gefunden zu haben. Unsere Stornokosten wurden voll erstattet. Aus unserer Sicht absolut empfehlenswert. Liebes Team von NoShow: Dankeschön, und weiter so!

25. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau O.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung, bis hin zum vollständigen, gerichtlichen Obsiegen zugesagt hat. Als Start-Up uns dieses Feedback sehr wichtig.

Insb. das in Ihrem Fall erstrittene Urteil behandelt aus rechtlicher Sicht vielerlei komplexe Rechtsfragen und entfaltet bereits jetzt in anderen Verfahren eine verbraucherfreundliche Wirkung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Köln erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Traumreise geplatzt doch alles Geld zurückbekommen dank Ihnen!

Vielen Dank für Ihren Einsatz und die reibungslose Abwicklung des ganzen Vorganges. Wir haben dank Ihnen die volle Höhe unserer Anzahlung für unsere Traumreise nach Kanada zurückerstattet bekommen. Obwohl unser Traum geplatzt ist, haben wir wenigsten unser Geld wieder. Sie waren jeden Cent wert - jederzeit gerne wieder. Absolut empfehlenswert

24. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr G.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Hamburg erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super und einfach nur Klasse!

Super und einfach nur Klasse!
NoShow hat mir schnell und unkompliziert weitergeholfen. Ich habe Dank NoShow alle meine Kosten in voller Höhe erstattet bekommen. Auch der nette Kundenkontakt ist empfehlenswert. Macht weiter so. Von mir Daumen hoch!

19. März 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Gibcke,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Dank NoShow wurde mir vom…

Dank NoShow wurde mir vom Reiseveranstalter die einbehaltene Anzahlung für meine gebuchte Urlausreise die durch die Pandemie nicht angetreten werden konnte erstattet. Super Service! Wurde regelmässig über den Sachstand informiert. NoShow kann ich nur weiterempfehlen.

12. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Heyck,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir wurden von der Fa

Wir wurden von der Fa. NoShow im Streitfall mit dem Pauschalreiseanbieter
bestens vertreten ! Wir sind sehr zufrieden. W.J.

11. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Familie Janssen,
wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig reduzieren konnten, dies trotz der AGB und einer anfänglicher Ablehnung seitens des Veranstalters.

Auch wenn der Schriftverkehr mit dem Veranstalter etwas Zeit in Anspruch genommen hat, freuen wir uns, auch hier vollumfänglich erfolgreich gewesen zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Es ist alles super gelaufen

Es ist alles super gelaufen, nur die Gebühren für den Service finde ich persönlich etwas zu hoch.

9. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau O.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Bzgl. der Kritik hinsichtlich der Gebühr dürfen wir nicht unerwähnt lassen, dass wir das gesamte Verfahren finanziert und auch das gesamte Kostenrisiko für einen möglichen Verfahrensverlust getragen haben. Ebenso ändern wir im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsdienstleistern in anderen Bereichen, unsere Erfolgsprovision im Falle einer notwendigen Gerichtsverhandlung nicht, sondern behalten die Pauschale bei. Das bekannte Erfolgshonorar richtet sich nach dem tatsächlichen Kostenrisiko, welches bei Pauschalreisen weit höher ist, als bspw. bei Entschädigungen aus Flugverspätungen.
Das Kostenrisiko lag bei Ihrem Fall demnach über dem doppelten Wert, der vereinbarten Erfolgsprovision (siehe Prozesskonstenrechner auf anwaltsverein.de).
Diese Kosten (beidseitige Anwaltskosten und Gerichtsgebühren), von dessen Risiko wir Sie völlig freigestellt haben, hätten Sie im Falle eines Verfahrensverlusts selbst tragen müssen. Entsprechend hätten Sie wohl demnach von einem Verfahren abgesehen.

Das genaue Prozessrisiko lassen wir Ihnen gerne zur Information per E-Mail zukommen. Ggf. können wir Ihnen dadurch etwas Verständnis für die beim Thema Pauschalreisen gem. dem Kostenrisiko höheren Erfolgsprovision näher bringen.

Ebenso bitten wir zu beachten, dass die Rückforderung von Stornierungskosten tatsächlich bei jedem Fall im Einzelnen betrachten und argumentiert werden muss. Diese basiert nicht auf einer standardisierten Verordnung der EU, wie bspw. der Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen oder Flugausfällen. Wäre dies der Fall, wäre die Rechtslage relativ eindeutig, könnte damit einer breiten Masse angeboten werden und entsprechen würden wir auch die Gebührensätze dem niedrigeren Risiko anpassen. Die Änderung einer solchen Rechtslage ist derzeit nicht absehbar und demnach muss über jeden einzelnen Sachverhalt gerichtlich einzeln verhandelt werden.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

NoShow ist nur zu empfehlen

NoShow ist nur zu empfehlen! Ohne die schnelle, kompetente und qualifizierte Unterstützung hätte ich niemals mein Geld von dem Reiseveranstalter zurückbekommen, der sich absolut stur stellte. NoShow hat schnell gehandelt, nicht locker gelassen und erfolgreich agiert. Super!

2. März 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau E.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig zurückfordern, aber auch die Auszahlung der Differenz zwischen Anzahlung und Stornokosten beschleunigen konnten.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Geld zurück - gut gelaufen!

02.03.21 Vor der C19-Pandemie Anzahlung für Fernreise nach Indien an Bavaria-Fernreisen geleistet. Reise konnte auf Grund der Pandemie nicht angetreten werden. Aufforderung zur Rückzahlung (mit Einschreiben usw.) wurde vom Reiseunternehmen lapidar bzw. nicht beantwortet. Nach über einem Jahr an "Consumer Travel Rights GmbH" gewandt - diese haben den Fall übernommen und aktiv agiert. Kontakt sehr gut, regelmäßiger Informations-austausch über den Stand der Maßnahmen. Rückzahlung der Anzahlung ist per 01.03.2021 erfolgt. Erfolgshonorar an CTR-GmbH bezahlt - hält sich in Grenzen. Der gesamte Verlust der Anzahlung durch mögliche Insolvenz des Veranstalters wäre schlimmer gewesen!
Nach meiner Erfahrung: bei Bedarf jeder Zeit wieder!!

2. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Schacht,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
In der Tat ist es äußerst ärgerlich, wenn Reiseveranstalter (bei allem Verständnis für die Situation) Rückzahlungen für abgesagte Reisen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen leisten. Umso ärgerlicher ist es sicherlich, wenn diese sich demnach hierfür über ein Jahr Zeit lassen. Wir freuen uns, dass wir auch Ihnen innerhalb kurzer Zeit behilflich sein konnten und Ihre Anzahlung im Rahmen eines NoShow-Sonderfalls erfolgreich zurückgefordert haben. Regulär liegt unser Schwerpunkt bei der Rückforderung von Stornierungsgebühren, da diese in den meisten Fällen strittig sind und entsprechend gerichtlich geltend gemacht werden.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hervorragend

Sehr netter und schneller Email-Kontakt, nach Sieg Überweisung in Echtzeit. Kann ich jedem nur empfehlen..👍

1. März 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau K.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Nach solch einem Erfolg möchten wir Sie selbstverständlich nicht unnötig warten lassen und veranlassen, falls banktechnisch möglich, umgehend nach Eingang eine Echtzeitüberweisung.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich habe super Erfahrungen mit dem Team…

Ich habe super Erfahrungen mit dem Team von NoShow gemacht. Nachdem ich bezüglich der Corona Pandemie meinen Urlaub storniert hatte und laut Reiseveranstalter extreme Studiengebühren lassen sollte und auch Inkassogebühren, hat mir das NoShow Team sofort geholfen. Innerhalb 1 Woche haben Sie für mich alles geklärt und ich brauchte keine Stornogebühren/ Inkassogebühren zahlen. Ich habe sogar meine ganze Anzahlung zurück erhalten.

Ich danke dem ganzen Team, für Ihre freundlichkeit und Hilfsbereitschaft und schnelle Handeln.

Ich kann es nur weiterempfehlen, wenn man Probleme mit seinem Reiseveranstalter hat.
Ich bedanke mich nochmal bei Ihnen.

27. Februar 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau K.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.

Es freut uns, dass wir Ihnen in diesem recht komplexen Fall mit einem vollumfänglichen Erfolg behilflich sein konnten. Vor dem Hintergrund, dass der Veranstalter zusätzlich zur bereits getätigten Anzahlung, eine hohe Restforderung der Stornogebühren (zzgl. Inkassogebühren) über ein Inkassounternehmen gefordert hat, war Eile geboten.

Innerhalb weniger Tage konnten wir demnach die vollständige Erstattung Ihrer Anzahlung, aber auch die Einstellung des Inkassoverfahrens und den Erlass der Restforderung bewirken.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hervorragende Leistung

Großes Lob und herzlichen Dank an das Team der NoShow Consumer Travel Rights GmbH. Durch den kompetenten Einsatz wurde nicht nur die ungerechtfertigte Stornokostenforderung des Reiseunternehmens vollständig reduziert sondern auch zusätzlich der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten auferlegt. Unsere Anfrage wurde freundlich, kompetent und schnell beantwortet. Die Abwicklung erfolgte innerhalb von wenigen Tagen und alles zu einem fairen Preis. Sehr empfehlenswert.

26. Februar 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau N.,

wir bedanken uns ebenfalls für Ihr Vertrauen und Ihre positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir die Stornierungskosten nachträglich vollständig zurückfordern, aber auch gegenüber dem Veranstalter Rechtsverfolgungskosten ansetzen konnten, die Ihnen zugute kamen.

Insb. freut uns der Erfolg, da der Veranstalter eine Erstattung in Bezug auf seine AGB mehrfach abgelehnt hat.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problematiken, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

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Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

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Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

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