NoShow Consumer Travel Rights GmbH Bewertungen 227

TrustScore 5 von 5

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mein Problem mit der Stornokostenregelung bei einer Kreuzfahrt für mich geregelt haben. Fast alle Stornokosten wurden mir erstattet, das hätte ich alle... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

No Show hat sofort geantwortet und in 3 Mails sämtliche Fragen ausführlich erläutert und den Vorgang von allen Seiten beleuchtet und eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben. Auch wenn die Einschä... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen Dank für das für uns unkomplizierte Verfahren. Wir hatten bei TUI einen 80%igen Hotelstorno und entdeckten zufällig Noshow GmbH. Nachdem wir alle nötigen Unterlagen abschickten, bekamen wi... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen
  2. Rechtsberater
  3. Rechtsdienstleistungen

Vom Unternehmen geschrieben

NoShow ist seit 2016 der Vorreiter auf dem Markt, der Ihnen im Gegensatz zu üblichen "Fluggasthelfern" bei der Rückforderung Ihrer überhöhten Stornokosten bei Flugbuchungen, Pauschalreisen, sowie Hotelbuchungen schnell und umkompliziert behilflich ist. NoShow versteht sich nicht nur als außergerichtlicher und gerichtlicher Dienstleister, sondern auch als Prozessfinanzierer - sollten Sie über keinerlei Versicherungsschutz verfügen. NoShows Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Pauschalreisen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern & Schadensersatz) - Hotelbuchungen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern) - Fluggastrechte (Flugverspätungen / Annullierungen / Nichtbeförderung) - Verpasste und stornierte Flüge (Rückforderung des Ticketpreises) Sie müssen keinen Anwalt einschalten oder sonstige zeitaufwendige, sowie teure Versuche unternehmen. Nach der Bevollmächtigung übernehmen wir alle weiteren Schritte und informieren Sie stetig über den Stand.


Kontaktinformationen

4.9

Hervorragend

TrustScore 5 von 5

227 Bewertungen

5 Sterne
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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Kann ich zu 100% weiterempfehlen

Kann ich zu 100% weiterempfehlen. Toller Service. Immer auf dem Laufenden gehalten. Netter Gesprächs Partner. Immer wieder. Selbst bei Aussichtsloser Erfolgschance noch einen Vergleich erreicht Danke.
R. Kluge

6. Juli 2021
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

sehr gute telefonische Beratung

sehr gute telefonische Beratung. Haben unsere Anzahlung wieder bekommen. Sehr zu empfehlen.

2. Juli 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Weihrauch,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise i. H. Ihrer Anzahlung nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Eine super Vertretung

Eine super Vertretung. Kann man nur empfehlen.

1. Juli 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Hiepko,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise i. H. Ihrer Anzahlung, sowie den Entfall der restlichen Stornogebühr nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Frankfurt a. M. erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Service !!!

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten wir unseren damaligen Urlaub stornieren Bzw. haben es getan, weil wir dachten wir verlieren sonst alles. Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass ich auf diese Möglichkeit gestoßen bin und wir uns dafür entschieden haben unseren Fall an No Show zu geben. Wir haben sehr schnell eine Rückmeldung bekommen, dass unser Fall angenommen wurde. Wir wurden regelmäßig über den Stand auf dem laufenden gehalten und obwohl es jetzt durch die Corona Pandemie etwas länger gedauert hat, wurde das Verfahren gewonnen. Das Geld hatten wir abzüglich der Provision super schnell auf dem Konto! Wir wollen uns an dieser Stelle nochmal recht herzlich für die tolle Arbeit und die unkomplizierte Abwicklung bedanken und würden solche Angelegenheiten immer wieder an diese Firma geben.

Von uns gibt es eine klare Weiterempfehlung

18. Juni 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie den Verlauf der Zusammenarbeit mit uns. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Leipzig erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr kompetente Beratung

Sehr kompetente Beratung, wir wurden immer auf den neusten Stand gebracht.Sehr freundlich ob per Mail oder im Telefonat. 100%ige Weiterempfehlung. Unser Fall wurde komplett zu unser Zufriedenheit abgeschlossen

17. Juni 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Georg,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Ihrer Erfahrungen mit uns. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir dachten wir hätten keine Chance…

Wir dachten wir hätten keine Chance unser Geld für die Anzahlung zurück zu erhalten. Aber die Mitarbeiter von NoShow haben es geschafft. Wir sind sehr dankbar dafür. Ich kann jedem empfehlen sich an NowShow zu wenden. Alleine kommt man gegen die großen Reisekonzerne einfach nicht an. Vielen Dank für alles.

17. Juni 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Opfermann,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Situation vor Einschaltung von NoShow. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise i. H. Ihrer Anzahlung nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hat alles hervorragend geklappt

Hat alles hervorragend geklappt. Forderung abgetreten und NoShow hat dann alles für mich erledigt. Selber mußte ich nichts tun. Nach geraumer Zeit (natürlich dem Reiseveranstalter geschuldet) kam das Geld. 👍👍👍Die Provision haben sie sich voll verdient.

Danke

7. Juni 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Willemsen,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Lediglich der guten Ordnung halber möchten wir erwähnen, dass Sie uns und unsere Partnerkanzlei lediglich per Bevollmächtigung legitimiert haben, Ihre Rechte gegenüber dem Veranstalter durchzusetzen. Eine Abtretung fand lediglich von Ihnen an Ihren Mitreisenden statt, was die gerichtliche Durchsetzung damit vereinfacht. Bei Beauftragung von uns, bleiben stets die Mandanten Forderungsinhaber und treten keinerlei Forderungen an NoShow ab.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Mehr zurückbekommen als erhofft!

Wir mussten 2019 eine Reise aufgrund einer schweren Erkrankung 60 Tage vor Abflug bei Voyage Privé canceln. Wir erhielten lediglich eine kleine Gutschrift über ich glaube 20% des Reisepreises, die Kosten für die Flüge wurden aber einbehalten, was nicht rechtens sein soll. Nachdem wir also NoShow beauftragt hatten, kam leider Corona dazwischen und der französische Firmensitz von Voyage Privé erschwerte den Vorgang zusätzlich. NoShow blieb auch über diese lange Zeit immer aktiv und nun nach fast 2 Jahren konnten sie einen Großteil des Geldes zurück erstreiten. Und es war sogar mehr als erhofft! Der Kontakt war immer sehr freundlich und hilfsbereit und ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gegangen sind. Ein großes Lob an alle Mitarbeiter von NoShow für dieses tolle Engagement!

26. Mai 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Situation vor Einschaltung von NoShow. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.
Seitens der Veranstalter erhobenen Stornogebühren sind oftmals bedauerlicherweise überhöht und die prozentualen Staffelungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Erschwerend war in der Tat der französische Sitz des Veranstalters. Dennoch gelang uns mit langem Atem ein voller Erfolg. Forderungen dieser Art dürfen im Übrigen drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden!

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir einen Großteil Ihrer zu viel entrichteten Stornierungskosten der Pauschalreise nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super freundliche Hilfe und 100%iger Erfolg! Danke!

Die Welt war noch in Ordnung als wir unseren Urlaub in Bulgarien buchten. Doch dann kam Corona und machte uns einen Strich durch die Rechnung. Immer mehr Flüge wurden gestrichen, immer mehr Ziele als Risikogebiete erklärt. Letztendlich konnten auch wir unsere Reise nicht antreten, da uns das Risiko zu hoch war in Quarantäne zu müssen und wir unseren Verdienstausfall beim Arbeitgeber selbst tragen müssen. Unsere einzige Option: Stornierung des Fluges.

Der Reiseanbieter behielt einiges an Geld nach der Stornierung als "Stornierungsgebühr" zurück. Wir dachten das Geld ist verloren. Ich fand NoShow über Google und reichte unseren Fall ein. Und siehe da! NoShow konnte 100% des Geldes zurückgewinnen!

Ich hatte stets freundlichen Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens. Fragen wurden direkt geklärt und ich wurde über alle laufenden Schritte auf dem laufenden gehalten. Persönlich anwesend musste ich, auch bei angesetzten Gerichtsterminen, nie! Wir sind begeistert von der Leistung des Teams!

Wir haben nun pro Person ca. 100 Euro, nach Abzug der Provision von NoShow, zurück erhalten. Geld von dem wir dachten es sei für immer verloren! - Die einbehaltene Provision hat sich NoShow mehr als verdient und wir sind froh in der jetzigen Zeit eine kleine Finanzspritze bekommen zu haben.

Danke! Danke! Danke!

26. Mai 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Stürzenberger,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Ebenso danken wir Ihnen für das Teilen Ihrer Hintergrundinformationen, sowie Situation vor Einschaltung von NoShow. Sicherlich bewegt dies den ein oder anderen Geschädigten, auch tätig zu werden und seine Rechte risikofrei geltend zu machen.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten der Pauschalreise nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Alles bestens.gute Kommunikation und…

Alles bestens.gute Kommunikation und sehr gute Vetretung in der Angelegenheit!

24. Mai 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Kiel erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Beharrlichkeit zahlt sich aus

NoShow hat fuer mich, in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt, meine Reisekosten die storniert waren, vom Reiseveranstalter FTI zurűck bezahlt bekommen. Andere hätten vieleicht den Vorgang abgeschrieben. Ich gehörte dazu. NoShow nicht. Beharrlichkeit fűhrte zum Ziel.

20. Mai 2021
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Kann ich uneingeschränkt empfehlen

Kann ich uneingeschränkt empfehlen. Super Service

15. Mai 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Starke,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung bzgl. Ihres Sonderfalls.

Es freut uns, dass wir die seitens des Veranstalters über Monate zurückgehaltene Anzahlung erfolgreich zurückfordern konnten.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Arbeit!

Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der Kundenkontakt schafft sofort Vertrauen. Allein hätten wir nichts erreicht. Kompetent und ausführlich wurden wir immer über den jeweiligen Stand des Verfahrens informiert. 100 Prozent Empfehlung! Macht weiter so

6. Mai 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Müller,

auch ich habe im Namen des Teams, der beteiligten Kollegen und unserer Partnerkanzlei für die tolle Bewertung zu danken.

Wir freuen uns über die vollen Erfolge in Bezug auf die Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche der entrichteten Stornierungskosten vor dem AG München.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Sklyanchenko
Geschäftsführer

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Preis-Leistungsverhältnis!

Ich kann die Anwälte von NoShow nur empfehlen! Sehr professioneller und freundlicher Kontakt. 100% Rückerstattung nach Flugüberbuchung erzielt!!! Vielen Dank!

29. April 2021
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau L.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Die für ihren recht "zweifelhaften" Umgang mit Kunden bekannte, ausländische (irische) Airline konnte durch unser eingeleitetes Gerichtsverfahren sowohl in Bezug auf eine Entschädigungszahlung gem. der Fluggastrechteverordnung, aber auch den Ersatz der zusätzlichen Kosten, wie des eigens gebuchten Alternativflugs, aber auch Unterbringungskosten und Tankkosten verurteilt werden.

Wir freuen uns, dass wir Ihre Ansprüche mithilfe unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) durchsetzen konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super tolle Abwicklung.

Super tolle Abwicklung.

Super tolle Arbeit! Für mich keinerlei Arbeit und keinerlei Risiko aber es wurde ein voller Erfolg vor Gericht erzielt! 100% Rückerstattung. Vielen Dank! Ich werde Sie weiter empfehlen.

29. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Köln erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wahrung der Rechte ohne Risiko

Nachdem letztes Jahr zu Beginn der Pandemie der Rücktritt vom Pauschalreisevertrag durch den Reiseveranstalter verweigert wurde habe ich NoShow beauftrag. In Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei wurden meine Ansprüche gerichtlich durchgesetzt. 100% der Anzahlung konnte zurückgefordert werden. Selbst wäre mir das ohne Unterstützung sicherlich nicht gelungen. Zu jeder Zeit wurde ich über den aktuellen Stand und der weiteren Schritte des Verfahrens informiert.
Vielen Dank für die Unterstützung - und das völlig ohne Risiko!

29. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Das Urteil des zuständigen Amtsgerichts war unmissverständlich und hegte keinerlei Zweifel an unserer Rechtsauffassung - trotz unzähliger anderslautender Versuche der Veranstalter.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG Memmingen erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Meine Erwartungen wurde zu 100 %…

Meine Erwartungen wurde zu 100 % erfüllt. Sowohl der telefonische Kontakt als auch die beauftragte Partnerkanzlei verdienen mein volles Lob. Ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.

29. April 2021
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Sehr geehrte Frau Anger,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung.

Es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat. Als Start-Up ist uns dieses Feedback sehr wichtig.

Es freut uns, dass wir eine vollständige Rückerstattung Ihrer Stornierungskosten nachträglich durch unser mit unserer Partnerkanzlei (Advocatur Wiesbaden) eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem AG München erstreiten konnten. Auch wenn ein Gerichtsverfahren gelegentlich einige Zeit in Anspruch nimmt, so ist dieses doch oftmals die einzige Möglichkeit, Verbrauchern zu ihren Rechten zu verhelfen. - Ein weiterer Erfolg für das Verbraucherrecht!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Gerne möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Außergewöhnliche Umstände können zu…

Außergewöhnliche Umstände können zu außergewöhnlichen Situationen führen. Nachdem ich wochenlang vergeblich versucht habe meine Reiserücktrittsansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, habe ich mich an NoShow gewandt. Ich fühlte mich plötzlich nicht mehr in dem Wust von Paragraphen und Gesetzen verloren, sondern hatte endlich das Gefühl, dass es jemanden gibt, der sich für meine Belange einsetzt und das mit Kompetenz, Hartnäckigkeit und Ausdauer. Über den aktuellen Stand der Dinge wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten. Danke für alles.

27. April 2021
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Professioneller und kundenorientierter Dienstleister

Wir mussten Pandemiebedingt unseren Urlaub stornieren, was bei uns mit erheblichen Stornogebühren verbunden war. Uns wurde die Rückzahlung dieser Gebühren verneint.
Mein Mann hat NoShow gefunden und mit der Abwicklung zur Rückholung der Gebühren beauftragt und wir können diesen Dienstleister nur wärmstens empfehlen.
Wenn ihr wissen wollt warum, hier die Gründe:
- schnelle und unkomplizierte Beauftragung
- professioneller Umgang mit uns als Kunden
- hartnäckig, professionell und ausdauernd, wenn es darum ging unseren Interessen zu vertreten
- faire Konditionen (wenn ich überlege, was für Stornogebühren wir hatten, was wir zurückbekommen haben und was uns in Rechnung gestellt wurde - alles in allem ein wirklich fairer Deal - dafür, dass wir uns nach der Beauftragung wirklich um nichts mehr kümmern mussten einfach TOP!

NoShow ist kunden- und lösungsorientiert. Auch das Telefonat zur Abrechnung verlief reibungslos, unkompliziert und sehr höflich.

So, was sich anhört wie ein schlechter Marketingtext ist real und so wie man sich das als Kunde von so manch anderen Dienstleistern auch wünschen würde.

Wer sich vergewissern will, dass ich ein echter Kunde bin, darf sich meine Kontaktdaten gerne von NoShow geben lassen, ich stelle mich SEHR GERN als Referenz zur Verfügung.

NoShow wünschen wir weiterhin viel Erfolg - weiter so!

Familie Cimesa

26. April 2021
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Familie Cimesa,

es freut uns sehr, dass Ihnen die gesamte Abwicklung und unser Service zugesagt hat (insb. der volle Erfolg). Entsprechendes Lob gebe ich gerne an die Kollegen weiter. Als Start-Up-Gründer ist mir ein solch ausführliches Feedback sehr wichtig.

Ebenso bedanke ich mich für das Angebot, als representative Referenz zur Verfügung zu stehen. Sollte dies tatsächlich in Frage kommen (bspw. Anfragen von Medien), werden wir gerne von diesem Angebot Gebrauch machen - selbstverständlich erst nach nochmaliger Rücksprache mit Ihnen.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei Streitigkeiten zur Seite und prüfen Ihre Möglichkeiten.

Ebenso möchten wir weiterhin auf auf unsere Website verweisen, die wir stetig um aktuelle reiserechtliche Problemstellungen, erstrittene Urteile, Lösungen, sowie Hintergrundinformationen erweitern.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Sklyanchenko
Geschäftsführer

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

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