NoShow Consumer Travel Rights GmbH Bewertungen 227

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Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

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Vielen Dank für das für uns unkomplizierte Verfahren. Wir hatten bei TUI einen 80%igen Hotelstorno und entdeckten zufällig Noshow GmbH. Nachdem wir alle nötigen Unterlagen abschickten, bekamen wi... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen
  2. Rechtsberater
  3. Rechtsdienstleistungen

Vom Unternehmen geschrieben

NoShow ist seit 2016 der Vorreiter auf dem Markt, der Ihnen im Gegensatz zu üblichen "Fluggasthelfern" bei der Rückforderung Ihrer überhöhten Stornokosten bei Flugbuchungen, Pauschalreisen, sowie Hotelbuchungen schnell und umkompliziert behilflich ist. NoShow versteht sich nicht nur als außergerichtlicher und gerichtlicher Dienstleister, sondern auch als Prozessfinanzierer - sollten Sie über keinerlei Versicherungsschutz verfügen. NoShows Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Pauschalreisen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern & Schadensersatz) - Hotelbuchungen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern) - Fluggastrechte (Flugverspätungen / Annullierungen / Nichtbeförderung) - Verpasste und stornierte Flüge (Rückforderung des Ticketpreises) Sie müssen keinen Anwalt einschalten oder sonstige zeitaufwendige, sowie teure Versuche unternehmen. Nach der Bevollmächtigung übernehmen wir alle weiteren Schritte und informieren Sie stetig über den Stand.


Kontaktinformationen

4.9

Hervorragend

TrustScore 5 von 5

227 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Stornokostenrückholung bei einer Kreuzfahrt

Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mein Problem mit der Stornokostenregelung bei einer Kreuzfahrt für mich geregelt haben. Fast alle Stornokosten wurden mir erstattet, das hätte ich alleine so nicht lösen können, da man ja nicht in diese Verträge schauen kann. Meine Kabine und der Flug wurden weiterverkauft und auch meine Stornokosten sind einbehalten worden, also 2x abkassiert. Dies regelte das Unternehmen für mich ohne viel Zuarbeit von mir. Ich kann nur empfehlen sich nicht alles gefallen zu lassen und seine Rechte in Anspruch zu nehmen.

27. April 2026
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Kompetente Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen beim Reiseveranstalter Aurum Tours

Wir haben die Fa. NoShow und somit Herrn Sklyanchenko bzgl. der Geltendmachung von entgangenen Urlaubsfreuden gegenüber dem Reiseveranstalter Aurum Tours kontaktiert.

Im Zuge unseres 5. Hochzeitstages haben wir beim Reiseveranstalter Aurum Tours bereits 9 Monate vor Beginn ein hochwertiges Hotel in Ägypten für einen 10-tägigen Aufenthalt im November 2025 als Pauschalreise gebucht. Nur 2,5 Tage vor Reiseantritt hat uns der Reiseveranstalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass unser Hotel überbucht ist und wir nicht in diesem Hotel untergebracht werden können. Ein Ausweichhotel, dass qualitativ in etwa unserem Hotel entsprochen hätte, und welches wir dem Veranstalter als Ersatz vorgeschlagen haben, wurde durch den Reiseveranstalter abgelehnt. Auf Grund der Kürze der Zeit war es uns nicht möglich, einen angemessenen und vergleichbaren Ersatz zu finden. Daher wurde die Reise durch den Veranstalter storniert.

Für uns war die Reise von großer Bedeutung und unsere Koffer standen quasi gepackt zum Abflug bereit. Der Urlaub war beim Arbeitgeber eingereicht, eine Änderung des Urlaubszeitraumes nicht mehr möglich. Die Enttäuschung über die Stornierung war enorm groß und wir haben letztendlich die 10 Tage zu Hause verbracht.

Aus diesem Grund sind wir auf der Suche nach einer anwaltlichen Vertretung auf die Fa. NoShow und somit auf Herrn Sklyanchenko gestoßen. Eine erste Kontaktaufnahme erfolgte über ein Kontaktformular und sofort im Anschluss haben wir einen ersten Rückruf von Herrn Sklyanchenko erhalten. Der Sachverhalt wurde ausführlich besprochen und die weitere Verfahrensweise bei Beauftragung der Firma erklärt. Wir haben uns letztendlich für eine anwaltliche Vertretung entschieden, da wir erstmalig derartig durch einen Reiseveranstalter enttäuscht wurden sind.

Über die Fa. No Show ist der Kontakt mit Herrn RA Hopperdietzel zu Stande gekommen. Alles verlief absolut schnell und komplikationslos per E-Mail. Es wurde sofort erkannt, dass wir einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden beim Reiseveranstalter geltend machen können.
Nach der Auftragserteilung ging alles super schnell. Wir haben jeglichen Schriftverkehr sofort von ihm zur Verfügung gestellt bekommen und konnten mit entscheiden, welchen weiteren Weg wir einschlagen.

Herr Sklyanchenko war immer für uns erreichbar (telefonisch oder per E-Mail) und hat von Beginn an eine kompetente und vertrauensvolle Basis geschaffen. Letztendlich haben wir durch die Vertretung von Herrn RA Hopperdietzel gut 60% des Gesamtpreises durch den Veranstalter als Entschädigung erhalten. Wir sind von der Fa. NoShow absolut positiv angetan und können diese für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bzgl. des Reiserechts mit sehr gutem Gewissen empfehlen.

Herzlichen Dank nochmals für die unkomplizierte Hilfe und Unterstützung!

3. November 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Schnelle, nachvollziehbare, ausführliche Einschätzung

No Show hat sofort geantwortet und in 3 Mails sämtliche Fragen ausführlich erläutert und den Vorgang von allen Seiten beleuchtet und eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben. Auch wenn die Einschätzung erklärte, das leider kein Schadenersatz möglich ist, hat sie viel Zeit und Geld erspart. Außerdem wurden noch weitere Möglichkeiten aufgezeigt. Ich kann No Show sehr empfehlen, bevor man einen RA sucht, der teuer und langwierig den Vorgang prüft. Bei No Show war alles unter einer Woche beantwortet ! Ich bin sehr zufrieden.

2. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir sind außerordentlich zufrieden mit…

Wir sind außerordentlich zufrieden mit der professionellen Arbeit dieses Unternehmens. Während des gesamten Prozesses wurden wir stets über den aktuellen Stand informiert. Auch wenn die Bearbeitung lange dauerte, hatte alles ein erfolgreiches Ende – und das zählt am meisten. Eine absolute Empfehlung!

4. November 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Exzellenter Service - schnell und kompetent zur Entschädigung.

Ich hatte via Check24 eine Pauschalreise bei der Spica Travel AG auf die Insel Krk gebucht, welche vom Reiseveranstalter verbindlich bestätigt wurde. Den Rechnungsbetrag wies ich umgehend nach Erhalt der Rechnung an. Wenige Stunde später wurde die Reise lt. der Spica Travel AG zunächst von mir storniert; dieser zweifelsfrei falschen Behauptung widersprach im umgehend schriftlich. In einer weiteren Mitteilung verkündete die Spica Travel AG sodann, dass die Buchung nicht bestätigt werden könne (zu diesem Zeitpunkt lagen mir Bestätigung als auch Rechnung längst vor). Meiner Aufforderung zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen mitsamt Fristsetzung kam die Spica Travel AG nicht nach, vielmehr stellte der Reiseveranstalter sich "tot".

Ich leitete den Vorgang sodann an die NoShow Consumer Travel Rights GmbH weiter, welche mich sodann gegenüber der Spica Travel AG vertrat. Während des gesamten Prozesses wurde ich jederzeit unaufgefordert transparent und verständlich über den jeweiligen Sachstand sowie die diesbezügliche Kommunikation informiert. Während die Spica Travel AG sich mit offensichtlicher Bauernschläue abseits von jeglicher Gesetzestreue zu winden versuchte, überzeugte NoShow Consumer Travel Rights GmbH mit straightem Vorgehen, kompetenter Kommunikation und erreichte somit souverän eine beachtliche Entschädigungszahlung durch m. E. mehr als zweifelhaften Reiseveranstalter. Und das auch noch ohne jegliches Kostenrisiko für mich.

Ich kann NoShow Consumer Travel Rights GmbH somit absolut bedingungslos empfehlen.

11. August 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Service 👍

Ich hatte eine Anfrage erstellt. Da ich Fragen dazu hatte, hab ich die auf der Website angegebene Nummer angerufen. Ich konnte niemanden erreichen. Kurz darauf hat mich der Geschäftsführer zurückgerufen und mir all meine Fragen beantwortet. Er hat mir auch die weitere Vorgehensweise erläutert, mit der ich top zufrieden bin.

12. Dezember 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Gut, dass es NoShow gibt !

NoShow hat während der Coronazeit 2020/21 für uns erfolgreich einen großen Teil der Stornokosten vom Veranstalter zurückgeholt. Jetzt nach all den Jahren benötigten wir noch einmal den Rat von NowShow und ich habe sie per Mail kontaktiert. Sie setzten sich noch am gleichen Tag mit uns in Verbindung und das Problem wurde sofort behoben.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung ! Wir können Sie uneingeschränkt weiterempfehlen!

28. Juni 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Erfolg nach 4 Jahren

Ich hätte nicht damit gerechnet, dass wir überhaupt etwas zurück bekommen von unserer Anzahlung, aber NoShow hat es tatsächlich geschafft nach 4 (!!!) Jahren die Anzahlung plus Zinsen zurückbekommen. Wir selber hatten kaum Arbeit damit und die Kommunikation war immer super. Vielen Vielen Dank.

24. Juni 2025
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für das Lob, Ihr Vertrauen und insb. für Ihre Geduld. Insb. letzter Punkt ist bei Verfahren mit komplexer rechtlicher Ausgangslage notwendig.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei, der Advocatur Wiesbaden - Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, zu einem vollumfänglichen Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte verhelfen konnten.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei reiserechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Über Empfehlungen freuen wir uns natürlich ebenfalls sehr.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

konsequente Durchsetzung meiner…

konsequente Durchsetzung meiner Ansprüche
regelmäßíge Info betr. Verlauf

18. Dezember 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und nochmals für Ihr Vertrauen.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen gemeinsam zu einem vollumfänglichen Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte verhelfen konnten. Auch Ihr Fall zeigt wieder eindrucksvoll, dass es sich lohnt, der erhobenen Höhe der Stornokosten grundsätzlich skeptisch gegenüber zu stehen.

Das Hinzuziehen eines Rechtsbeistands ist oftmals mit nicht geringen Kosten verbunden, die unabhängig vom Erfolg stets zu leisten sind. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie sich für die komplette Risikoübernahme durch NoShow entschieden haben und das Klageverfahren einen vollen Erfolg brachte.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei reiserechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Prima gemacht!

Der erfolgreiche Abschluss.

8. November 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung! Auch wir freuen uns, dass wir für Sie Ihr Recht auf Schadensersatz mit einem 100 %-igen Erfolg durchsetzen konnten.

Gleichwohl bedauern wir, dass wir Sie scheinbar nicht vollends überzeugen konnten. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge für unseren Service haben, würden wir uns sehr über eine Mitteilung Ihrerseits freuen.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig im Falle reiserechtlicher Problematiken oder Fragen gerne zur Seite.

Viele Grüße,
Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Erstattung der Reiseanzahlung und Stornogebühren aus 2020

Im November 2023 erfuhren wir von NoShow und ihre Unterstützung bei Problemen mit dem Reiserücktritt zur Coronazeit. Die 3-Jahresfrist bezüglich der Klagemöglichkeit endete für uns am 31.12.23. Trotz Zeitdruck und Weihnachtszeit hat NoShow mit der Partnerkanzlei alles Notwendige unternommen, um uns entgegen der Ablehnung vom Reiseveranstalter doch noch zu unserem Recht zu verhelfen.
Alles konnte problemlos online geregelt werden und wir wurden regelmäßig auf dem Laufenden gehalten. Wir freuen uns total, dass doch noch vor der Insolvenz des Veranstalters die Klage erfolgreich war und alle Kosten nebst Zinsen rückerstattet wurden.
Ein großes Dankeschön an alle Anwälte und dem gesamten NoShow Team für die Unterstützung und professionelle Hilfe.
Wir können eine sehr positive Erfahrung teilen und das Unternehmen absolut weiterempfehlen.

1. August 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für das Lob und nochmals für Ihr Vertrauen.
Das haben wir natürlich bereits an unsere Partnerkanzlei, Advocatur Wiesbaden - Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel weitergegeben.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen gemeinsam zu einem vollumfänglichen Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte verhelfen konnten - auch wenn es zeitlich sehr anspruchsvoll war, die notwendigen Schritte in der Kürze einzuleiten. Ihr Fall zeigt wieder eindrucksvoll, wie Ansprüche von Verbrauchern oftmals "abgewimmelt" oder gar ignoriert werden, bis ein Rechtsbeistand weitere Schritte einleitet.

Das Hinzuziehen eines Rechtsbeistands ist oftmals mit nicht geringen Kosten verbunden, die unabhängig vom Erfolg stets zu leisten sind. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie sich für die komplette Risikoübernahme durch NoShow entschieden haben und das Klageverfahren einen vollen Erfolg brachte.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei reiserechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Beste Arbeit

Beste Arbeit
nur durch Hilfe von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

ruecktritt.eu bekamen wir einen Großteil unserer Reisekosten erstattet.

24. Juni 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Support

Wir hatten einen Fall bei dem der Anbieter extrem hohe Stornogebühren verlangte.
NoShow hat sich wirklich da reingehängt und uns sehr gut und transparent beraten.
Leider waren die Stronokosten wirklich so hoch was uns der Anbieter direkt so nicht erläutert hat. Erst durch NoShow haben wir die eindeutigen Infos bekommen.

20. April 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Zuverlässig und kompetent

Zuverlässig und kompetent. Ruecktritt.eu hat erreicht, dass wir Geld zurück bekamen, obwohl der Fall etwas verzwickt war. Wir können dieses Anwaltsbüro ohne Einschränkung weiterempfehlen.

15. April 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Familie E.,

vielen herzlichen Dank für die tolle Bewertung.

Wir freuen uns sehr, dass wir auch Ihnen mit einem vollen gerichtlichen Erfolg behilflich sein durften.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei reiserechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super freundlich

Super freundlich, haben sich um alles gekümmert ohne dass man etwas dazu sagen musste.

4. April 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank, dass Sie Ihre positiven Erfahrungen mit uns geteilt haben.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen sowohl die Arbeit abgenommen, als auch gemeinsam mit der rechtlichen Expertise unserer Partnerkanzlei, der Advocatur Wiesbaden, Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel zu einem vollen, gerichtlichen Erfolg verhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr NoShow-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Arbeit!!!

Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei unseren Anwalt Herrn Holger Hopperdietzel und seinem Team bedanken, ohne Ihnen wären wir nie zu unserem Recht gekommen. TUI hatte unsere Reise auf die Seychellen 3 Tage vor Abreise storniert ohne uns eine Alternative anzubieten, so mussten wir unseren Urlaub zu Hause verbringen. Wir waren wirklich sehr enttäuscht und TUI hatte es einfach nicht interessiert und auch bei nachfragen nicht reagiert. Durch NowShow musste TUI uns eine Entschädigung zahlen auch wenn der Prozess fast ein Jahr gedauert hat,weil Sie bis zum Schluss nicht einlenken wollten! Ohne NowShow hätten wir keinen Euro oder auch nur eine Entschuldigung gesehen!!! Nochmals vielen Dank!!! 5 Sterne

28. Februar 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für das Lob und nochmals für Ihr Vertrauen.
Das haben wir natürlich bereits an unsere Partnerkanzlei, Advocatur Wiesbaden - Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel weitergegeben.

Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen gemeinsam zu einem vollumfänglichen Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte verhelfen konnten. Ihr Fall zeigt wieder eindrucksvoll, wie Ansprüche von Verbrauchern oftmals "abgewimmelt" oder gar ignoriert werden, bis ein Rechtsbeistand weitere Schritte einleitet.

Das Hinzuziehen eines Rechtsbeistands ist oftmals mit nicht geringen Kosten verbunden, die unabhängig vom Erfolg stets zu leisten sind. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie sich für die komplette Risikoübernahme durch NoShow entschieden haben.

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig bei reiserechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Es hat etwas gedauert

Es hat etwas gedauert, aber ich habe von FTI einen guten Teil der Anzahlung wieder bekommen, ich bin zufrieden.

27. Februar 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Vollmar,

haben Sie vielen Dank für die tolle Bewertung! Auch wir freuen uns, dass wir für Sie Ihre Rechte durchsetzen konnten und dies mit einem vollen Erfolg.

Gleichwohl bedauern wir, dass wir Sie scheinbar nicht vollends überzeugen konnten. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge für unseren Service haben, würden wir uns sehr über eine Mitteilung Ihrerseits freuen.

Hinsichtlich der Dauer bitten wir jedoch zu beachten, dass sowohl NoShow, als auch die Partnerkanzlei keinerlei Einfluss auf die Dauer eines Verfahrens haben. Sobald ein Klageverfahren eingeleitet werden muss, ist es nicht unüblich, dass von Einleitung bis Fällung eines Urteils zwischen drei Monaten und zwei Jahren vergehen könne. Bei Berufungen oder gar Revisionen kann dies sogar nochmals länger dauern. Beide Seiten haben stets das Recht, ihre Argumentation vorzutragen und durch das Gericht beurteilen zu lassen.

Im Anschluss an ein gefälltes Urteil müssen nochmals gewisse Rechtsmittelfristen abgewartet werden. Nachdem ein ein Urteil rechtskräftig wird, liegt es weiterhin am Veranstalter, wann die Zahlungen geleistet werden, was bei Konzernen doch meist nochmals einige Monate in Anspruch nehmen kann.

In Ihrem Fall waren aufgrund unklarer Rechtslage zu Beginn und auch fehlenden Reaktion hinsichtlich der Restzahlung durch den Veranstalter nach dem Urteil bedauerlicherweise zwei Verfahren notwendig. Dies hätten wir gerne ebenfalls vermieden.

Wir achten stets darauf, dass sich Veranstalter nicht unnötig Zeit lassen und üben an den Stellen Druck aus, die wir beeinflussen können. Bspw. mit der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung oder Beantragung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils.

NoShow arbeitet bekanntermaßen auf Erfolgsbasis - auch wenn sich das Eintreten des Erfolg gelegentlich aufgrund diverser Gerichtsverfahren verzögert.

Wir freuen uns dennoch über den vollen gemeinsamen Erfolg in Ihrem Fall und würden uns freuen, wenn Sie uns auch künftig bei reiserechtlichen Problematiken kontaktieren.

Viele Grüße,
Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Gute Erfahrung gemacht

Gute Erfahrung gemacht. Unternehmen ist an der sache dran geblieben.

2. Februar 2024
NoShow Consumer Travel Rights GmbH-Logo

Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Guten Tag Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und nochmals für Ihr Vertrauen!

Gerne stehen wir Ihnen auch künftig zum Thema Reiserecht zur Verfügung.

Viele Grüße,

Ihr NoShow-Pauschalreisen-Team

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

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