NoShow Consumer Travel Rights GmbH Bewertungen 227

TrustScore 5 von 5

4.9

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, die mein Problem mit der Stornokostenregelung bei einer Kreuzfahrt für mich geregelt haben. Fast alle Stornokosten wurden mir erstattet, das hätte ich alle... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

No Show hat sofort geantwortet und in 3 Mails sämtliche Fragen ausführlich erläutert und den Vorgang von allen Seiten beleuchtet und eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben. Auch wenn die Einschä... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Hallo Herr Sklyanchenko, wir bedanken uns ganz herzlich für ihren Einsatz bei der Durchsetzung unserer Rückforderungen aus 2 Urlaubsreisen. NoShow hat uns schnell und unkompliziert weitergeholfen. Der... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen Dank für das für uns unkomplizierte Verfahren. Wir hatten bei TUI einen 80%igen Hotelstorno und entdeckten zufällig Noshow GmbH. Nachdem wir alle nötigen Unterlagen abschickten, bekamen wi... Mehr ansehen

Unternehmensdetails

  1. Anbieter juristischer Dienstleistungen
  2. Rechtsberater
  3. Rechtsdienstleistungen

Vom Unternehmen geschrieben

NoShow ist seit 2016 der Vorreiter auf dem Markt, der Ihnen im Gegensatz zu üblichen "Fluggasthelfern" bei der Rückforderung Ihrer überhöhten Stornokosten bei Flugbuchungen, Pauschalreisen, sowie Hotelbuchungen schnell und umkompliziert behilflich ist. NoShow versteht sich nicht nur als außergerichtlicher und gerichtlicher Dienstleister, sondern auch als Prozessfinanzierer - sollten Sie über keinerlei Versicherungsschutz verfügen. NoShows Tätigkeitsschwerpunkte sind: - Pauschalreisen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern & Schadensersatz) - Hotelbuchungen (Überhöhte Stornokosten zurückfordern) - Fluggastrechte (Flugverspätungen / Annullierungen / Nichtbeförderung) - Verpasste und stornierte Flüge (Rückforderung des Ticketpreises) Sie müssen keinen Anwalt einschalten oder sonstige zeitaufwendige, sowie teure Versuche unternehmen. Nach der Bevollmächtigung übernehmen wir alle weiteren Schritte und informieren Sie stetig über den Stand.


Kontaktinformationen

4.9

Hervorragend

TrustScore 5 von 5

227 Bewertungen

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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

100% Erfolg vor Gericht bei überhöhten Stornokosten

Das Team um NoShow war eine großartige Stütze beim Erreichen unserer Forderungen gegen einen namhaften Reiseveranstalter. Die Stornokosten wurden nach erfolgreicher Klage vollständig erstattet. Unser Dank gilt auch der professionellen Partnerkanzlei von NoShow.

24. März 2023
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Die an Ihrem Fall beteiligten Kollegen, sowie die Partnerkanzlei, die Advocatur Wiesbaden freuen sich sehr!

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall im Rahmen eines langwierigen Gerichtsverfahrens behilflich sein und einen vollen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Nach 2 Jahren gab es einen Vergleich

Nach 2 Jahren gab es einen Vergleich mit dem Reiseunternehmen. Wir hatten die geplante Griechenland-Familienreise wg Corona-Reisewarnungen storniert.

7. Februar 2023
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Die an Ihrem Fall beteiligten Kollegen freuen sich sehr!

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall mit einem langen Atem behilflich sein konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Alles Bestens

Mein Fall, hat lange gedauert, aber ich bin immer sehr gut informiert worden über den Stand bis zum Erfolg!
Sollte ich wieder einmal ein Problem mit einem Reiseveranstalter haben jederzeit gerne wieder. Klare Weiterempfehlung.

23. Januar 2023
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Wir freuen uns über jede Empfehlung, um weiteren Geschädigten zu ihrem Recht risikofrei verhelfen zu können.

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall im Rahmen eines über ein Jahr andauernden Gerichtsverfahrens behilflich sein und einen vollen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere mit der Partnerkanzlei gemeinsame Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Immer für sie da!

Wir waren sehr zufrieden, schnelle Bearbeitung ! Zu jeder Tageszeit ein Ansprech partner,und immer informiert wie die Verhandlungen laufen.

20. Januar 2023
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Die an Ihrem Fall beteiligten Kollegen freuen sich sehr!

Wir freuen uns sehr, dass wir Sie in Bezug auf Service und Informationsübermittlung im Rahmen des langwierigen Gerichtsverfahrens voll überzeugen konnten.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Es hat lange gedauert aber es führte…

Es hat lange gedauert aber es führte zum Erfolg !

11. Januar 2023
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob.

Auch uns freut es, dass wir Ihnen im Rahmen dieses langwierigen Gerichtsverfahrens behilflich sein und einen vollen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

NoShow konnte mir in einer schwierigen…

NoShow konnte mir in einer schwierigen Situation helfen. Die Rückforderung der Stornokosten war aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechung stark risikobehaftet. Dadurch, dass NoShow hier das Prozessrisiko übernommen hat, war eine Weiterführung des Rechtsstreits überhaupt erst möglich. Dieser hat zumindest mit einem Teilerfolg geendet. Ich kann NoShow nur empfehlen!

16. Dezember 2022
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr U.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Die an Ihrem Fall beteiligten Kollegen freuen sich sehr!

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall im Rahmen eines Gerichtsverfahrens behilflich sein und den größtmöglichen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 3 von 5 Sternen

Von 777eu habe ich nur450euerhalten.

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1. Dezember 2022
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrter Herr H.

zunächst möchten wir uns für Ihre Service-Bewertung, auch wenn diese negativ ausfällt.

Zunächst bitten wir Sie, mit korrekten Zahlen zu argumentieren. Sowohl der zustehende Betrag, als auch der erhaltene Betrag sind nicht korrekt benannt.

Wir haben für Sie 716 EUR durchgesetzt, Sie direkt am Tag des Geldeingangs hierüber in Kenntnis gesetzt und umgehend und sogar noch am Tag ab Vorliegen der Bankverbindung die Differenz i. H. v. 468,91 EUR an Sie ausgezahlt. Unsererseits erfolgte die Abwicklung mithin innerhalb eines Tages ab Vorliegen der Bankverbindung, was keineswegs als Standard angesehen werden kann.

Im Gegensatz zum Reiseveranstalter möchten wir Sie nicht unnötig warten lassen.

Dass eine reduzierte Erfolgsprovision (29 % anstatt 39 % zzgl. MwSt.) für die Prozessfinanzierung und in diesem Fall für die Übernahme des Risikos des Selbstbehalts Ihrer Rechtsschutzversicherung seit Vertragsbeginn im Raum steht, war Ihnen stets bekannt.

Sie haben sich demnach bewusst dafür entschieden, dass ein Prozessfinanzierer wie NoShow Sie gegen eine Erfolgsbeteiligung (in diesem Fall sogar einer reduzierten) gegen jegliche weitere Kostenrisiken absichert. Die Stornierungskosten waren bereits hoch genug und ein weiteres finanzielles Risiko, sei es auch "nur" der mögliche Aufwand, eine passende Kanzlei aufzusuchen, sowie den Selbstbehalt Ihrer Versicherung direkt von Beginn der Tätigkeit an zu tragen, wollten Sie nicht eingehen.

Sie haben sich demnach bewusst für die Finanzierung des Risikos durch uns und die Abwicklung bei Unterzeichnung der Vereinbarung zu bereits bekannten Konditionen entschieden.

Demnach können wir Ihre Kritik an der sogar reduzierten und von Beginn an bekannten Erfolgsprovision nicht ganz nachvollziehen. Insb. der Abzug der Sterne-Bewertung beim Service ist demnach für uns nicht nachvollziehbar.

Unser Ziel ist es, gegenüber unseren Mandanten einen bestmöglichen Service zu bieten, auch wenn manch ein Gerichtsweg als ein langer, aber notwendiger Weg erscheint. Insb. die Hochphase der Pandemie hat die Rechtsprechung auf bisher noch ungeklärte Rechtsfragen hingewiesen, die durch die Instanzen geklärt werden müssen.

Für die lange Zeit der Verfahrensdauer, die wir nicht beeinflussen können und die teils vielzähligen Termine und unzähligen Schriftsätze, steigt seitens NoShow und der Partnerkanzlei auch nicht der pauschale Kostenansatz. Bei einigen Anbietern für die Durchsetzung von Fluggastrechten steigt im Gegensatz zu uns die Provision bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens und für jede notwendige Instanz.

Eine solche Vereinbarung ohne Kostensteigerung mit unserer Partnerkanzlei kommt auch jedem geschädigten Reisenden stets zugute, da ein Kostenersatz auf Stundenbasis in einigen Verfahren, wie bspw. auch in Ihrem den Rahmen deutlich "sprengen" würde. Teils kann ein Verfahren innerhalb weniger Monate und Schriftsätze bei eindeutiger Rechtslage erfolgreich abgeschlossen werden. In einigen Verfahren bedarf es teils jahrelanger Verhandlung über mehrere Instanzen, sowie unzähliger Schriftsätze um die Interessen der Reisenden nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.

Dieses Ziel wurde unsererseits voll erreicht, auch wenn dies einen hohen Mehraufwand für uns barg.

Demnach kam auch Ihrem langwierigen Fall die pauschale, reduzierte und von Beginn an bekannte Erfolgsprovision definitiv zugute.

Unser Ziel ist stets eine ideale Informationsübermittlung, da für die meisten der Gerichtsweg neu ist und die vollständige Durchsetzung der Rechte unserer Kunden und Mandanten. Um dieses Ziel zu erreichen sind wir auch auf Anregungen zur Verbesserung oder auch Kritik von Kunden angewiesen und hierfür dankbar.

Sollten Sie weitere Fragen haben, inhaltliche Kritik ausüben wollen oder nochmals den Verfahrenshergang zur besseren Verständnis besprechen wollen, bitten wir jederzeit um einen Anruf unter der: +49 (0)89 588 01 88 00 sowie pauschalreisen@ruecktritt.eu

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team





Bewertet mit 3 von 5 Sternen

Sehr guter Service aber zu hohe…

Sehr guter Service aber zu hohe Provision

2. November 2022
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau Ö.,

wir freuen uns sehr, dass Ihnen unser Service sehr gut gefallen hat. Demnach sind wir unseren Qualitätsansprüchen absolut gerecht geworden.

Bzgl. der "zu hohen Provision" bitten wir zu beachten, dass wir Sie von jeglichem Risiko freigestellt haben, auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir haben für Sie, gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei einen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit erfolgreich realisiert.

Über eine möglicherweise einzubeziehende Rechtsschutzversicherung haben weder Sie, noch Ihre Reisebegleitung verfügt. Demnach war der volle Provisionssatz zu veranschlagen. Im Falle einer Einbeziehung passen wir regulär unsere Erfolgsprovision an das neue Risiko an und dies liegt dann prozentual meist deutlich niedriger.

Die Schwierigkeit dieser Durchsetzung liegt darin, dass im Gegensatz zu bspw. Fluggastrechten kein per EU-Verordnung vorgeschriebener, pauschaler Wert als Schadensersatz definiert ist. Bspw. bei über drei Stunden Ankunftsverspätung 250 - 600 € Entschädigung.

Demnach muss ein jeder solcher Fall individuell betrachtet, geprüft und auch als Einzelfall behandelt werden. Dies verursacht verständlicherweise einen wesentlich höheren Aufwand und kann auch nicht als "Massenabfertigung" abgewickelt werden, was niedrigere Provisionssätze ermöglichen würde.

NoShow ist hierbei der erste Anbieter, der sich solch einem Schadensersatzanspruch angenommen hat und dies für die Kunden stets risikofrei. In Ihrem Fall mit einem größtmöglichen Erfolg, über den wir uns auch sehr freuen!

Da keine standardisierte Abfertigung bei Vorgängen dieser Art möglich ist, schalten wir hierbei unsere sehr erfahrene Partnerkanzlei hinzu.

Solche Fälle werden sehr oft gerichtlich ausgetragen, teilweise bis hin zur zweiten Instanz, was ein wesentlich höheres Kostenrisiko verursacht, welches NoShow für Sie trägt.

Lediglich informativ, damit Sie die Berechnung unserer prozentualen Erfolgsprovision nachvollziehen können:

In Ihrem Fall sind außergerichtlich RVG-Gebühren der Partnerkanzlei i. H. v. 159,94 € angefallen, von denen wir Sie freigestellt haben.
Hätte der Veranstalter nicht außergerichtlich gezahlt, wäre ein Verfahren vor dem Amtsgericht von Nöten. Dies hätte ein Prozesskostenrisiko i. H. v. 837,07 € im Falle des Verfahrensverlusts verursacht.
Wäre Ihr Fall in die Berufung gegangen, wäre ein Prozessrisiko i. H. v. 1.703,11 € von Ihnen allein zu tragen gewesen, hätten Sie NoShow als Prozessfinanzier nicht mit einbezogen (siehe Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins). Dieses Verfahrensrisiko übersteigt bekanntlich sogar Ihren ursprünglichen Reisepreis bei Weitem.

Von einem solchen Kostenrisiko haben wir Sie völlig freigestellt.

NoShows Ansinnen ist eine faire prozentuale Erfolgsprovision, die alle Risiken einbezieht und der Kunde den Löwenanteil erhält. Hierbei müssen Fälle des vollständigen Verfahrensverlusts berücksichtigt werden, bei denen NoShow die gesamten Kosten trägt, aber auch der außergerichtliche Arbeitsaufwand und Einbezug von juristischen Spezialisten, die eine erfolgreiche Durchsetzung gewährleisten. Hieraus haben wir die Ihnen von Beginn an bekannte, prozentuale Provisionspauschale angesetzt. Der Einbezug einer Rechtsschutzversicherung beider Reisender war bekanntlich nicht möglich.

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch die Ausführungen und Informationen, die Sie ebenfalls selbstständig online nachrechnen können, einen kleinen Einblick in die Hintergründe und Berechnung der Pauschalen geben konnten. Ggf. veranlassen diese Informationen Sie zur geringfügigen Anpassung der Sterne-Bewertung.

Sollten wir für Sie künftig wieder Ihre Rechte durchsetzen dürfen und auch eine Rechtsschutzversicherung einbeziehen, dann freuen wir uns, die prozentuale Pauschale an das neue Verfahrensrisiko anzupassen.

Wir freuen uns dennoch über das Lob unseres sehr guten Services, auch bei der komplexen Sachlage.

Mit freundlichen Grüßen,

NoShow-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz und…

Herzlichen Dank für Ihren Einsatz und den ständigen Informationsfluss. Ohne Sie hätte ich es nicht geschafft, das Geld für unsere Reise wiederzubekommen.
Danke

4. November 2022
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Frau D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob. Die an Ihrem Fall beteiligten Kollegen freuen sich sehr!

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall im Rahmen eines langwierigen Gerichtsverfahrens behilflich sein und einen vollen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr zu empfehlen!!

Tolle Kommunikation. Ich wurde immer über jeden Schritt informiert. Wir haben 87,50% der Kosten erstattet bekommen. Die Provision finde ich als angemessen! Vielen lieben Dank an NoShow und den Rechtsanwalt Herrn Hopperdietzel von der Advocatur Wiesbaden!!

26. Oktober 2022
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir sind vollkommen zu frieden.

Wir sind vollkommen zu frieden.
Das lange Warten hat sich gelohnt.

28. Oktober 2022
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Antwort von NoShow Consumer Travel Rights GmbH

Sehr geehrte Familie B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob.

Auch uns freut es, dass wir Ihnen in diesem komplexen Fall im Rahmen eines langwierigen Gerichtsverfahrens behilflich sein und einen vollen Erfolg erzielen konnten.
- Dies alles für Sie risikofrei!

Ohne einer gewissen Hartnäckigkeit und Ausdauer können manche Rechtsfragen nicht gelöst werden.

Wir freuen uns über jede Empfehlung, damit wir auch anderen Geschädigten risikofrei behilflich sein dürfen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!

Viele Grüße,

das NoShow-Pauschalreisen-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr zu empfehlen

Die Beauftragung hat mir viel Ärger erspart. Durch den Lockdown im Sommer 2020 war meine Reise hinfällig. Das Reiseunternehmen hat jedoch die Rückzahlung der Anzahlung bzw. Stornokosten verweigert, da ich kurz vor Beginn der Reisebeschränkungen gekündigt habe. In einem 2 Jahre dauernden Verfahren habe ich nun mein Geld zurück bekommen.
Die Mitarbeiter/innen und Kollegen/innen - auch der angeschlossenen Anwaltskanzlei - waren und sind alle sehr kompetent, sehr freundlich und hilfsbereit. Rückfragen waren jederzeit möglich und wurden zufriedenstellend beantwortet. Kann ich nur jedem empfehlen, der seine Rechte als Reisender durchsetzen will.

23. September 2022
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ein tolles Ergebnis und 100%ige…

Ein tolles Ergebnis und 100%ige Zufriedenheit !

Ich muss einfach ein großes Lob für NOSHOW aussprechen, die mich während des doch sehr langen Prozesses (Corona bedingt) immer über den Verlauf detailliert informiert haben. NOSHOW konnte eine 100%ige Rückerstattung meiner an den Reiseveranstalter gezahlten Stornokosten erreichen,
obwohl der Veranstalter sich vehement gegen eine Rückzahlung gewehrt hatte.

22. September 2022
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Super Service!

Wir sind sehr zufrieden mit der Abwicklung durch NoShow. Nach 2 Jahren Rechtstreit haben wir 60% unserer Stornokosten zurück bekommen. NoShow ist hartnäckig am Ball geblieben und hat uns immer über den aktuellen Stand informiert.

25. Juli 2022
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Was lange währt - wird endlich gut Ich kann nur das Beste über den Einsatz…

Ich kann nur das Beste über den Einsatz vom NoShow berichten. Super gute Zusammenarbeit und Auskunftsbereitschaft im Verlauf des ganzen Zeitraums, welcher sich wegen Sitz des LMX in Spanien seit 2021 hinzog, bis zum Erreichen der 100%-igen Rückzahlung der Stornogebühren. Viel mehr als vielen, vielen Dank, kann man nicht sagen.
Man kann Sie ruhigen Gewissens weiter empfehlen.

22. Juli 2022
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Eine Odyssee fand ein gutes Ende

Eine Odyssee fand ein gutes Ende. Dank des engagierten und professionellen Einsatzes vom Team NoShow wurde dieser Vorgang zum Reise-Rücktritt - Erstattung Stornogebühren - nun erfolgreich gekrönt. Das gesamte NoShow-Team meisterte diese Aufgabe mit Bravour und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Dafür möchte ich meinen herzlichen DANK und gebührende Anerkennung zum Ausdruck bringen.
Für die Zukunft wünsche ich dem NoShow-Team weitere erfolgreiche Lösungen, stets zufriedene „Mandanten“ und - bleiben sie gesund.

8. Juli 2022
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Stornogebühren zurück erhalten...

Die Arbeit von NoShow und der Advocatur Wiesbaden, hier Herrn Rechtsanwalt Hopperdietzel, können wir nur empfehlen. Nach einem Prozess, haben wir unsere Stornogebühren zurück erhalten. Ohne Hilfe von NoShow und der Kanzlei wäre es nicht möglich. Vielen Dank und liebe Grüße.

7. Juni 2022

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

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