Nachtrag: Nach Beschwerde durch meinen Versicherungsmakler und meinem Schreiben hier wurde nun doch gezahlt. Unverändert bleibt die Bewertung des Mitarbeiters an der Hotline. Ich berichte, wie es... Mehr ansehen
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Was die Bearbeitungszeit einer mir zustehenden/versicherten Leistung angeht, so ist es leider unmöglich!
Das 1. Mal habe ich alles am 03.03.2026 per Mail eingereicht, um dann am 26.03.!!! endlich mal zu erfahren, dass wohl nicht alle Seiten lesbar sind. Dies wurde mir dann schriftlich per Post mitgeteilt!
Auf meine telefonische Nachfrage, da leider in dem Brief davon nichts erwähnt wurde, teilte man mir mit, dass ich alles noch einmal einreichen solle und der Fall dann noch einmal neu bearbeitet würde!
Das habe ich dann auch direkt gemacht, dieses Mal habe ich alle Unterlagen kopiert und als Einschreiben per Post verschickt. Der Eingang vom 31.03.2026 wurde mir auch per SMS bestätigt und dass die Bearbeitung erfolgt und man bitte von Rückfragen absehen solle!
In der DKV App ist es auch immer noch (Stand 24.04.2026) offen - dort steht "Bearbeitung ausstehend, voraussichtlich abgeschlossen am 20.04.".
Also bei aller Liebe, aber so eine lange Bearbeitungszeit geht ja gar nicht!!!
Schließlich bezahle ich ja meine Beiträge auch immer pünktlich und wenn jemand jetzt dringend auf das Geld (Zuschuss) angewiesen ist, dann muss er für die sooo lange Bearbeitungszeit teure Zinsen zahlen!
Also, wenn ich noch weitere Versicherungen benötige, dann sicher nicht mehr unbedingt bei der DKV!!!
Kurze Anmerkung:
Es geschehen noch Zeichen und Wunder - habe heute (25.04.) eine Nachricht im Postfach und ein Brief ist auch unterwegs "Bearbeitung abgeschlossen und Leistung entsprechend des Vertrages bewilligt!" 🙏👍

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
UPDATE 07.05.2026:
Frist vom 06.05. fruchtlos verstrichen. Kein Zahlungseingang, keine inhaltliche Reaktion. Heute Einschreiben an die Vorstandsvorsitzende sowie Update an die BaFin (Aktenzeichen liegt vor). Der Ombudsmann läuft ebenfalls.
UPDATE 29.04.2026:
Nach öffentlichem Druck hier erfolgte ein Rückruf – jedoch aus der falschen Abteilung. Inzwischen liegt ein Leistungsbescheid vor – jedoch nur ab 01.04.2026. Die rückwirkende Forderung ab Februar 2024 in Höhe von 5.872,50 € wird weiterhin verweigert. Gemäß aktueller Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Az. 7 U 48/19) steht eine verspätete Meldung der Leistungspflicht nicht entgegen, wenn der Versicherungsfall zweifelsfrei dokumentiert ist – was hier der Fall ist. Ombudsmann und BaFin sind eingeschaltet. Frist zur Zahlung: 06.05.2026.
UPDATE vom 27.04.2026
Montag, 27.04.2026, 10:30 Uhr: Der über Ihren Rückruf-Service gebuchte Anruf ist nicht erfolgt. Eine schriftliche Bestätigung was genau mit 'Leistungsbewilligung' gemeint ist liegt weiterhin nicht vor. Das Muster setzt sich fort.
UPDATE vom 25.04.2026
Bezugnehmend auf die heutige Antwort der DKV: Da hier von einer ‚erfolgten Leistungsbewilligung‘ gesprochen wird, stellt sich die dringende Frage, für welchen Zeitraum diese gilt. Sollte sich dies lediglich auf die Zeit ab April 2026 beziehen und die monatelange Rückwirkung weiterhin ungeklärt sein, wäre die Antwort hier mehr als irreführend.
Ich erwarte eine Bestätigung, dass die Bearbeitung auch die rückständigen Leistungen umfasst, für die bereits alle Unterlagen vorliegen. Bis zur tatsächlichen Klärung und Gutschrift bleibt meine Bewertung als Warnhinweis für andere Kunden bestehen. Noch dazu, da ich doch sehr in Frage stellen möchte, dass an einem Samstag in einer deutschen Krankenversicherung gearbeitet wird - ausgenommen scheint mir hier das DKV Feedback Team.
Meine Mutter ist seit Februar 2024 pflegebedürftig (PG2, später PG3) und verfügt über eine Pflegetagegeldversicherung bei der DKV. Mein Vater ist seit Ende der 1970er Jahre bei der DKV versichert – also seit fast 50 Jahren ein treuer Kunde.
Die verspätete Meldung resultiert aus meiner Überforderung als alleinige pflegende Angehörige beider Elternteile – ich war selbst krankgeschrieben und pflege seit dem 27.03.2026 rund um die Uhr.
Mir ist bekannt dass die AVB eine Meldepflicht vorsehen. Jedoch definieren dieselben AVB den Versicherungsfall ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit – nicht ab Meldung. Darüber hinaus hat das OLG Frankfurt (Az. 7 U 48/19) entschieden dass ein unverschuldetes Versäumnis der Meldepflicht einer rückwirkenden Leistungspflicht nicht entgegensteht.
Trotz formeller Mahnung per Einschreiben, mehrfacher E-Mails an das extra für Beschwerden eingerichtete E-Mail Postfach der DKV und Kontaktaufnahme über das Portal: keine einzige inhaltliche schriftliche Reaktion. Ich habe den Ombudsmann eingeschaltet.
Was mich besonders befremdet: Das Beschwerdepostfach scheint systematisch nicht bearbeitet zu werden – obwohl die DKV hier auf Trustpilot prompt antwortet.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ganz übler Kundenservice. Unterschwellig patzige Mitarbeitende. Lassen nicht ausreden, wiederholen mehrmals die selbe Aussage und haben kein Ohr für Kundenbedürfnisse. Das ist mir schon ein paar Mal mit dem Kundenservice passiert.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Heute Post erhalten, Beitrag von 9,90€ auf 24,80€ (150%!!!) angehoben mit der Begründung mir bessere Leistungen zu liefern…
Neu jetzt Auslandsreiseversicherung für 10Wochen am Stück🤣
Ich denke, wer sich zehn Wochen Urlaub im Ausland am Stück leisten kann, kann auch seine Behandlung beim Arzt selbst bezahlen und braucht so eine lächerliche Versicherung nicht.
Einfach nur abzocke

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich muss ja leider einen Stern vergeben. Früher, vor zwanzig Jahren war es mal eine sehr gute private KV. Aber heute !!! Nur noch Call Center mit Inkompetenten Mitarbeitern, bei jeder Nachfrage jemand neues der leider auch nichts weiß. Rückzahlungsmoral lässt sehr zu wünschen übrig. Eigentlich etwas für ein Inkasso Unternehmen.
Für mich steht fest : Nie wieder, es reicht

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich habe für meine Tochter eine Auslandsreiseversicherung. Ich habe jetzt Post bekommen, dass der sich der Tarif für mein Kind von 9,90 Euro auf 24,80 Euro erhöht, dass ist eine saftige Steigerung. ich werde den Vertrag natürlich sofort kündigen und wechseln.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Langsam werde ich richtig sauer. Habe dort am 28.03 ein Schreiben mit Sonderkündigungsrecht per Email gesendet.
Zuvor telefonisch abgesprochen gewesen. Heute ist der 20.04 kam bei mir nix an. Einmal nachgefragt, kommt nur ist in Bearbeitung.
es ist schade, dass Sie kündigen.
Als Beendigungstermin/e haben wir vorgemerkt:
Peter S 31.12.2026
KombiMed D85, KombiMed HMR, HMZ, KombiMed Zahn KDBE, KombiMed NHB
Erst wenn der Vertrag abgelgufen ist, werden wir keine Beiträge mehr abbuchen. Falls Sie damit nicht ein- verstanden sind, informieren Sie uns bitte. Ein kurzer Anrufgenugt.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an- wir sind gern für Sie da.
Freundliche GrüBe
tar DKV Kundenservice
Ich werde nicht bis Ende des Jahres bezahlen. Da ich ein Sonderkündigungsrecht habe durch eure Preiserhöhung. Normalerweise hat man 3 Monate Kündigungsrecht. Bitte um Bearbeitung

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
a) positiv:
1. der Eingang von beleghaft eingereichten Rechnungen wird elektronisch bestätigt.
2. Der Bearbeitungsbeginn wird ebenfalls gesondert mitgeteilt und ein voraussichtliches Abrechnungsdatum genannt.
3. Eine zeitlich annähernd gleichzeitig eintretende aufwendige Zahnersatzbehandlung mit Komplikationen und eine akut notwendige Bandscheiben-Op. mit teurer vorangehender Diagnostik und zeitlich anschließender Reha-Maßnahme wurden beanstandungsfrei erstattet.
b) negativ:
1. Das als "voraussichtlich" angekündigte Abrechnungsdatum wird häufig nicht eingehalten. Diese Information für den Versicherten ist faktisch wertlos. Datumsüberschreitungen von bis zu einer vollen Woche und Bearbeitungszeiten von mehr als 3 Wochen kamen wiederholt vor. Der Überweisungseingang kommt dann nochmals zwei Bankarbeitstage später. Wann man wieder liquide wird, wenn man bei einer größeren Arztrechnung in Vorlage gegangen ist, ist leider nicht planbar.
2. Regelmäßig seit Jahren: Zwei Beitragsanpassungen je Jahr. Angesichts der Kostenentwicklung im deutschen Gesundheitswesen zwar wirtschaftlich verständlich, aber kann man sich nicht auf eine dann etwas höhere Prämienanpassung in einem Schrit zum 1. Januar beschränken?
Als Jahresprämienzahler zum 01.01. muss ich die im Oktober angekündigte Erhöhung zum 1. Januar für 12 Monate innerhalb von drei Monaten (Okt. -Dez.) ansparen.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Nachtrag zu der Rückmeldung von einem Bernd: wir sollen den kostenlosen Rückruf Service aktivieren!
Viermal !! diesen aktiviert!
Nichts ist passiert!
Sie haben alle relevanten Daten erhalten auch per Mail!! Heute kümmert Ihr euch !
Hoffe wir haben uns verstanden!
Da die zuständige Social Media Abteilung sämtliche Bewertungen liest und auch nett kommentiert möchte ich unseren Unmut ebenfalls der breiten Öffentlichkeit kund tun!!
Ärgerlich die liegen bei 2,9 Sternen auch bei Google das gleiche und trotz der verständnisvollen Antworten ändert sich nichts! Wir erwarten keine … Antworten!!
Bitte kein . Statement hier abgeben!
Es wird unverzüglich gehandelt sonst müssen wir einen Rechtsanwalt beauftragen! Es geht um die Versicherte mit der Versicherungsnummer KV044456556 W.T. aus Mannheim auch Ihr Schreiben vom 26.3.26!
Telefonisch kann man Sie nicht erreichen!! Alles mit Absicht! Wie sollen ältere Menschen Ihr Anliegen klären!!
Die Versicherte zahlt Jahrzehnte!! einen jährlichen Beitrag von über 850 Euro!
Sie ist 77. Jahre und wird am 16.4. vom KH nach monatelangem Aufenthalt ins Pflegeheim überstellt erst KZP und dann vollstationäre! Die Police ging dann an die Hausanschrift wegen Datenschutz! Alleine diese von dem Sohn der eine umfangreiche Vollmacht hat zu bekommen, sehr schwierig!
In dieser stand eine Agentur in Mannheim ein Herr E ! Kontakt nur telefonisch möglich (geht aber niemand ans Telefon) + WhatsApp!! Er rief dann genervt zurück, er wäre im Urlaub!
Wir müssen die Vollmacht + vorläufigen Pflegegrad 2 (die Begutachtung des MD konnte noch nicht erfolgen, liebe DKV weil die Versicherte im KH bis dato gelegen hat) !! Herr E und so geht es auch aus der Police vor auch danach können uns vorab die Kosten genannt werden die von der DKV bezahlt wird!!
Dann das Schreiben der DKV das um ein Pflegegutachten benötigt wird !!!
Wir wollen uns nicht für dumm verkaufen lassen!! Ihr Herr E hat mehrfach WhatsApp Nachrichten bekommen und nicht zurückgerufen!! Das ist Absicht und wir zeigen Ihnen hiermit an erfolgt von diesem Herrn E am 15.4. kein Anruf das alle offenen Fragen geklärt wird und konkrete Auskünfte bekommen, wird das ein Anwalt klären! Euch sollte man echt verbieten!! Kommt es zu einem Leistungsfall reagiert niemand mehr!!
Ich hoffe wir haben uns verstanden!!!

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Vor 3 Wochen Rechnungen über mehrere 100 Euro online eingereicht, lt. Website Bearbeitung bis 10.4. geplant. Auch 4 Tage später noch keine Bearbeitung.Es waren zwar Feiertage in diesem Zeitraum (Mitarbeiter in Urlaub?), aber dann sollten nicht Bearbeitungszeiten genannt werden, die doch nicht eingehalten werden.
Update: eine Rückmeldung vom "Feedback" Team erfolgte fast sofort mit einem Standardschreiben. Vielleicht sollten die Mitarbeiter dieses Teams die Sachbearbeiter entlasten und auch Anträge bearbeiten, damit die Rückzahlung schneller erfolgt.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich fühle mich von der DKV komplett im Stich gelassen.
Jahrelang Beiträge gezahlt – sogar mit Risikozuschlag wegen fehlender Zähne. Und im entscheidenden Moment? 0 € Leistung, Rauswurf aus einem Tarif, aber die Güte besessen mir den dazugehörigen anderen Tarif noch zu erhalten. Kündigung folgte.
Begründung: Es sei irgendwann mal „angeraten“ worden.Ganz ehrlich: Beim Zahnarzt wird IMMER mal etwas angeraten. Das heißt noch lange nicht, dass eine konkrete Behandlung geplant war oder unmittelbar bevorstand.
Hier wird im Nachhinein alles so ausgelegt, dass man nicht zahlen muss. Beiträge kassieren ja, im Leistungsfall wird es dann passend gemacht.
Man verlässt sich auf diese Absicherung – und merkt erst im Ernstfall, wie wenig sie wert ist.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich habe vor fast 3 Wochen eine Rechnung eingereicht. Bis jetzt keine Reaktion.
Bei Anruf geht nur die Automatische Ansage an. Habe 30 Minuten gewartet. Einfach gruselig.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
In Sachen Leistungsabrechnung zählt diese Krankenversicherung inzwischen zu den schlechteren. Utopisch lange Bearbeitungszeiten, auf Nachfragen per Mail keinerlei Reaktion.
Einfach schlecht

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Kündigung unmöglich.
DKV nicht erreichbar. Weder per Telefon, noch per E-Mail. Wendet man sich an die ERGO wird man an die Kollegen der DKV verwiesen. Nur reagiert hier niemand. Kündigung unmöglich.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich habe eine Auslandskrankenversicherung, die haben den Preis einfach zum nächsten Jahr verdoppelt. Ich hatte eine Kündigung per E-Mail eingereicht. Seit fast 4 Wochen antwortet dort keiner, und auch telefonisch erreicht man keine Person. Kundenservice geht für mich anders.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Eigentlich wollte ich aufgrund einer saftigen Beitragserhöhung den Tarif wechseln und erhielt prompt ein Angebot mit einem ungerechtfertigten Versicherungsmedizinischen Zuschlag zufällig genau in der gleichen Höhe wie der Selbstbehalt im aktuellen Tarif. Eine Beschwerde brachte gar nichts; lediglich den Hinweis ich solle mich an den Ombudsmann wenden. Im letzten Absatz dann der Hinweis: der Tarif könne ohne Zuschlag zum 01.01.27 gewechselt werden. Kundenservice der DKV: lest ihr eigentlich eure Schreiben ganz durch? Was gilt denn jetzt?
Meine Erfahrung nach 30 Jahren: DKV Das Kannst Vergessen

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Hallo
Das ist wohl das letzte was es an Versicherungen gibt !!! Kündigt einfach gültige Verträge selbst um das mir zustehende Krankentagegeld nicht zahlen zu müssen !!! Die in den letzten3 Jahren von mir gezahlten Beiträge wurden von der DKV einfach einbehalten !!! Ich würde nie mehr wieder bei dieser Versicherung einen Vertrag abschließen !!!
Gruß Heiko

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Die DKV verabsäumt seit 20.11.2025 die Meldung an das BZSt,weshalb wir keinen entsprechenden Steuerfreibetrag mehr geltend machen können
Widersprüche bei der Fehlerbearbeitung werden nicht bearbeitet.
Statt dessen gibt es nach nur drei Monaten die nächste Beitragserhöhung,selbstverständlich wieder ohne steuerentlastende Mitteilung an das BZSt.
Es werden auf unsubstituiierte Art und Weise Leistungen aus dem Jahr 2023 zurückgefordert und man hat uns faktisch eine Leistungssperre,die ja gesetzlich geregelt ist,bei schuldenfreiem Beitragskonto in die Abrechnungen gemogelt aufgrund von Fehlern der DKV aus dem Jahr 2023.
Danke für Ihren Hinweis auf den Rückrufservice,mit dem ich seit zwei Monaten zu tun habe.Ergebnis s.oben

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich habe eine Vollversicherung bei der DKV. Ich bekomme meine Leistungen bisher lt. meinem abgeschlossenen Vertrag. Und das seit Jahren. Die Beabeitungszeiten schwanken schon mal. Dafür kommt das Geld auch schon mal nach 3 Tagen. Was will man mehr. Ich sage da nur: Daumen hoch.

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
Ich kann nur jedem, als Beihilfeberechtigtem, empfehlen auf den BET-Tarif der DKV zu verzichten. Es gibt durchaus bessere Alternativen bei denen man auch die versprochen Leistungen erhält. Den Aufwand über den Ombudsmann der PKV hätte ich mir sparen können. Nach fast 1,5 Jahren habe ich endlich einen Abschlussbericht erhalten.
Der Schlichtungsspruch zeigt überhaupt kein Verständnis für die Problematik.
Nach eigenen Aussagen orientieren sich sowohl Beihilfe als auch DKV an der GOZ. Wenn es jedoch um die Erstattung der Kosten, auch nach Ergänzungstarif BET der DKV geht, gelten plötzlich andere Regeln. Die Beihilfe dagegen erstattet regelkonform.
So bleibt man halt letzendlich nur auf 1000 € Eigenanteil hängen. Weil Material-und Laborkosten nicht gleich Material- und Laborkosten sind
Danke, das nächste Mal direkt per Anwalt

Antwort von Deutsche Krankenversicherung AG (DKV)
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