"Kulanter geht’s kaum"? – Mein Erfahrungsbericht mit Budget-Bikes (Radcenter Heiss)
Ein Lehrstück in Kundenunfreundlichkeit, rechtlicher Grenzüberschreitung und systematischer Verantwortungsabwälzung
Wer ein E-Bike online kauft, erwartet keine Wunder – aber zumindest ein funktionsfähiges Produkt und einen Mindeststandard an Kundenservice. Was ich bei Budget-Bikes (Radcenter Heiss) erlebt habe, war das Gegenteil. Ich erhielt ein mangelbehaftetes Fahrrad, stieß auf kalte Standardantworten statt echter Lösungen – und musste am Ende nicht nur Zeit, Geld und Urlaub opfern, sondern auch die Nacherfüllung selbst übernehmen. Der Umgang des Händlers mit dem Sachverhalt lässt tief blicken – und wirft rechtlich wie moralisch Fragen auf.
1. Lieferung & Sachmangel
Das E-Bike (Pegasus Estremo EVO 9 Lite) wurde ohne genaues Zeitfenster angekündigt („zwischen 8:00 und 15:00 Uhr“) – also verlor ich einen ganzen Urlaubstag. Nach dem Auspacken: Das Rad war softwareseitig im Testmodus blockiert – nicht fahrbereit, also gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ein Sachmangel. Eine vertragsgerechte Lieferung lag nicht vor.
2. Reaktion des Händlers – Lösungsvorschläge? Fehlanzeige.
Die Rückmeldung: „Leider vergessen, den Testmodus zu deaktivieren. Können Sie das Rad zu einem Fachhändler bringen? Wir übernehmen die Kosten.“ Alternativ: Rücksendung via Spedition – aber nur in Originalverpackung und mit erneutem ganztägigen Zeitfenster. Die Verpackung war zwar vorhanden, aber das erneute Ein- und Auspacken eines E-Bikes ist aufwendig, körperlich belastend und zeitintensiv. Eine Entschädigung für diesen Aufwand wurde abgelehnt.
→ § 439 Abs. 2 BGB: Der Verkäufer trägt alle zur Nacherfüllung nötigen Kosten.
→ § 275 Abs. 2 BGB: Eine Leistung ist unzumutbar, wenn sie mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
Mehrere Lösungsvorschläge meinerseits (Abholung mit Zeitfenster, mobile Werkstatt, Ersatz für Aufwand) wurden ignoriert oder pauschal abgelehnt. Stattdessen: Ein „Kulanzangebot“ von 50 € – für Stunden an Organisation, Rückenschmerzen beim Verladen, Fahrtaufwand und verlorene Urlaubstage.
→ § 241 Abs. 2 BGB: Der Verkäufer ist zur Rücksichtnahme auf Gesundheit, Zeit und Belastung verpflichtet.
→ § 242 BGB: Ein fairer Interessenausgleich ist Pflicht.
3. Selbstvornahme – samt Folgeschäden
Mangels Reaktion habe ich selbst gehandelt: Das Rad wurde mühsam transportiert, ein zertifizierter Händler deaktivierte den Testmodus. Beim erneuten Ausladen entstand ein Schaden am Sattel – kausaler Folgeschaden. Ich meldete dies umgehend, reichte Belege ein, forderte Erstattung von Zeit, Fahrtkosten und Schaden. Die Antwort: Der Mangel sei jetzt behoben, da ich selbst tätig geworden sei, bestünden keine weiteren Ansprüche.
→ § 637 BGB analog: Selbstvornahme ist zulässig nach erfolgloser Fristsetzung.
→ BGH, Urteil vom 19.07.2017 – VIII ZR 278/16: Selbstvornahme rechtmäßig nach fruchtloser Frist.
→ § 284 BGB: Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist zulässig.
„Angebot“ des Händlers: 100 € – gültig für einen Tag, danach: nichts. Kein Bedauern, keine Anerkennung der Umstände, kein Wille zur fairen Einigung.
4. Verhalten & Kommunikation
Besonders irritierend: Zu keinem Zeitpunkt wurde echte Verantwortung übernommen. Kein echtes Bedauern, kein „Wir kümmern uns“, keine Auseinandersetzung mit meinen Argumenten. Stattdessen: Textbausteine, Fristen, juristische Ablehnungen. Mein Vorschlag, als Schadensbegrenzung ein weiteres Fahrrad rabattiert zu erwerben, wurde wochenlang ignoriert – ein Angebot erhielt ich nie.
Die Strategie wirkt systematisch: Es wird auf Zeit gespielt, auf Kulanzangebote verwiesen, und gehofft, dass Kunden irgendwann aufgeben – oder aus Angst vor Rechtsverlust selbst tätig werden. Danach heißt es: „Jetzt ist ja alles in Ordnung – also kein Anspruch mehr.“
5. Fazit – Wer hier kauft, zahlt womöglich doppelt
Der Händler hat mehrfach gegen gesetzliche Pflichten verstoßen:
– § 433 BGB: keine mangelfreie Lieferung,
– § 439 BGB: unzumutbare Nacherfüllungslösung,
– § 242 BGB: keine Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen,
– § 241 Abs. 2 BGB: Missachtung von Zeit- und Gesundheitsbelastung.
Die sogenannten „Kulanzangebote“ erscheinen nicht als freiwillige Geste, sondern als Versuch, berechtigte Ansprüche abzugelten – unter Druck, mit Fristen und juristischer Fassade.
Mein Fazit:
Wer ein Produkt mit Mangel verkauft, muss Verantwortung übernehmen – nicht auf den Käufer abwälzen. Budget-Bikes (Radcenter Heiss) hat in meinem Fall nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch menschlich enttäuschend gehandelt.
Unternehmen, die ihre Kunden so behandeln, sollten gar keine Kunden haben.
18. August 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung