Moihuus Bewertungen 8

TrustScore 3.5 von 5

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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Großes Lob

Wir möchten dem ganzen Team vom Moi Huis ein Lob aussprechen. Die Arbeit mit ihnen klappt zu jeder Zeit hervoragend und man kann sich auf sie verlassen. Alle Fragen wurden verständlich beantwortet und besonders gefällt mir das zwischenmenschliche Miteinander gepaart mit Fachkompetenz.
Weiter so !
Mit freundlichen Grüßen

17. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Freundlichkeit und korrektes Arbeiten

Ich kann die schlechten Bewertungen nicht nachvollziehen und denke mir nur, wessen Geistes Kinde muss man sein, in dem Umfang Informationen in eine Bewertung zu schreiben. Jeder, der das hinterfragt, wird auch zu dem Schluss kommen, dass der Bewerter nicht ernst zu nehmen ist. Ich habe mir ein eigenes Bild von den Angestellten gemacht und bin hochzufrieden!

11. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Kompetente Mitarbeitende!

Kompetente Mitarbeitende! Ich habe mit dem Unternehmen sehr guten Kontakt und freue mich, dass wir vernünftig unterstützt werden. Den unsachlichen und mit vollkommen unangebrachten Informationen gespickten Beitrag der schlechten Bewertung kann ich absolut nicht nachvollziehen.

12. Februar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Lanze brechen.

Lanze brechen.
Wir haben lange gezögert aber jetzt wollen wir auch unseren Teil beitragen. Es ist nicht richtig das H.T und Frau T. Immer hingestellt werden als hätten sie Schuld an der Unruhe bei unser WEG. Es stimmt das Moi Huus 2025 ihre Pflichten nicht erfüllt haben. Sie haben nur ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Das war alles im ganzen jahr für das viele Geld. Es stimmt auch das Moi Huus das Honorar ohne erlaubnis erhöht hat. 2025 um 3,3%, 2026 um 7,5%, ungefähr. Für 2025 haben sie gesagt wäre die erhöhung für die Raummiete obwohl es eine Raummiete garnicht gab ohne Eigentümerversammlung. Für 2026 zahlen wir alle eine Erhöhung jeden Monat 7,7% mehr ohne Beschluss. Auch die 2000 euro mehr für die Außenflächen haben A.H. einfach bestimmt. Wir können uns nicht gegen die Wortführer in unser WEG durchsetzen, wir müssen uns raushalten. Auch wenn wir nicht verstehen warum die sich alles von Moi Huus gefallen lassen und sogar Sachen verteidigen die gegen das gesetz sind. Wirklich Ahnung hat hier keiner auch wenn sie so tun. Das muss der grund sein warum sie mithelfen Verträge nicht einzuhalten und ein ganzes Jahr zuviel an Moi Huus zahlen ohne das die was tun. Die waren nicht mal am Telefon zu erreichen. Uns gefällt das garnicht aber gegen die Wortführer können wir nichts machen. Die hören uns garnicht zu. Auf jeden Fall würden wir Moi Huus nicht vermissen wenn der Vertrag ausgelaufen ist.

16. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Warum nicht bei der Wahrheit bleiben?

Wahrum nicht bei der Wahrheit bleiben?

Moi Huus hat die Jahresabrechnung für 2024 erst im Januar 2026 vorgelegt. Für 2025 wurde keine Eigentümerversammlung einberufen und es wurde für 2025 auch kein Wirtschaftsplan erstellt. Die im Vertrag auf drei Jahre fixierte Festvergütung hat Moi Huus ohne Ankündigung, ohne Beschluss und ohne Vertragsänderung rechtswidrig für 2026 erhöht und für 2025 sogar rückwirkend angehoben. Dass eine Festvergütung bis zum Vertragsende rechtlich nicht eigenständig erhöht werden darf, ist jedem seriösen Menschen bekannt. Moi Huus hat anders gehandelt.
Den Betrag für die Pflege der Außenanlage hat Moi Huus von ca. 630 € auf ca. 2.600 € erhöht. Fast 2.000 € mehr für die selbe Fläche, das entspricht einer Steigerung von etwa 220 % ohne jede Mehrleistung! Moi Huus`Begründung für diese exorbitante Erhöhung: Der gesetzliche Mindestlohn wurde erhöht. Ha!
Das alles sind schwere Verstöße gegen Wohnungseigentumsgesetze und es liegt Vertragsbruch vor!
Der Nutzer Dittrich hat Ähnliches, teilweise sogar Gleiches über die Wohnungsverwaltung Moi Huus berichtet. Er hat allerdings das Glück, dass es in seiner WEG einen Beirat gibt, der sich für die Eigentümer einsetzte, sodass Moi Huus freiwillig gekündigt hat.
In unserer WEG ist es – rechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar - genau andersherum. Einige Eigentümer lassen der Wohnungsverwaltung alles durchgehen und unterstützen damit – nachweislich - vielfältige Verstöße gegen das WEG- und Vertragsrecht.
Dass diese - von Moi Huus begangenen - in schriftlicher Form vorliegenden unstreitigen, groben Pflichtverletzungen abgestritten und sogar noch mit Fünf Sterne-Bewertungen belohnt werden, ist moralisch verwerflich und in der Sache schändlich.
Diese vielen Verstöße gegen WEG- und Vertragsrechte gutzuheißen und gleichzeitig anonym, also als feige Heckenschützen, auf eine Eigentümerin und deren Ehemann zu snipern, ist bemitleidenswert, passt jedoch zu den Charaktereigenschaften der Protagonisten, die mir persönlich bestens bekannt sind.
Dass zwei Eckpfeiler für ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit Habben - welches ohne Ergebnis und ohne jeden Nachweis der Glaubwürdigkeit endete – ebenfalls an Moi Huus fünf Sterne verteilen, insinuiert ein ungelöstes Problem. Die Rechtsauffassung über die vielen im Jahre 2025 nicht geleisteten Pflichtaufgaben der Wohnungsverwaltung Moi Huus wird von den Sponsoren einmal mehr in unverständliche Bahnen gelenkt.
Leider ist es häufig so, dass die Beleuchtung nicht zuverlässig funktioniert, auch wenn man die richtigen Knöpfe drückt.
Für derartige subjektive Glanzleistungen hat sich die Mehrheit dieser WEG zu gegebener Zeit allerdings selbst mit einem besonderen Diplom-AZ ausgezeichnet. Zu Recht? Ja!
Moi Huus hat an anderer Stelle erwähnt, dass diese Auseinandersetzung besser nicht öffentlich geführt werden sollte. Daraufhin habe ich einen Vorschlag unterbreitet. Auch habe ich vermehrt um eine Terminabsprache zur Einsichtnahme der Verwalterunterlagen gebeten. Trotz wiederholter Nachfragen warte ich - seit Vertragsbeginn – noch immer auf die Zusendung einer E-Mail-Nachricht, die mir die Zugangsberechtigung zum Moi Huus Onlineportal ermöglicht. Das ist nun schon einige Zeit her, aber – wie sollte es anders sein –, von Moi Huus absolut keine Reaktion.
Fazit: Bei Moi Huus ist keine Besserung zu erkennen. Im Gegenteil!

14. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich kann die vorhergehenden Bewertungen…

Ich kann die vorhergehenden Bewertungen absolut nicht nachvollziehen. Vermutlich handelt es sich um unzufriedene Einzelpersonen die, wie in unserer Gemeinschaft, den Miteigentümern und der Verwaltung das Leben schwer machen.

Die Erfahrungen von mir und meinen Miteigentümern sind sehr gut und wir sind froh ein so fachkompetentes Verwalterteam zu haben. Trotz eines sehr schwierigen Miteigentümers in unserer Gemeinschaft werden unsere Versammlungen souverän geführt und Schäden werden über das Portal unverzüglich bearbeitet.
Großes Lob von uns!

8. April 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Missmanagement statt ordnungsgemäßer Verwaltung

Zunächst dachte ich, die Bewertung von Nutzer Tölle stamme – unter einem Pseudonym – von einem Mitglied unserer WEG. Denn auch wir starteten mit Moi Huus am 01.01.2025 und mussten dieselben Erfahrungen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung erleben: keine Abrechnung für 2024, keine Eigentümerversammlung 2025, kein Wirtschaftsplan, stetig schlechtere Erreichbarkeit und Verwaltungsvorschläge mit erschreckend geringer Fachkompetenz.

Unsere WEG befand sich bereits in einer schwierigen Lage, als wir eine neue Verwaltung suchten. Kaum hatte der Beirat die Bewerbungsschreiben mit offener Darlegung aller Probleme an mehrere Verwaltungen verschickt, stürzte sich Moi Huus förmlich darauf, uns zu übernehmen – binnen 30 Minuten erhielten wir eine Zusage. Ein ortsansässiger Anwalt bestätigte uns, dass dies zunächst eine gute Adresse zu sein schien.

Doch nach einem Jahr Moi Huus zeigt sich: ein Desaster. Glücklicherweise kündigte Moi Huus die Verwaltung von sich aus vorzeitig zum 31.12.2025 mit fadenscheinigen Gründen. Zurück blieb ein Verwaltungskrater.

Neben der „nicht ordnungsgemäßen Verwaltung“ kam es zu aktiver Behinderung bei Neuvermietungen und sogar ein Wohnungsverkauf wurde eigenmächtig verhindert. Nach der einseitigen Kündigung wurden uns bei der Suche nach einer Nachfolgeverwaltung durch üble Nachrede und Weitergabe von Interna an Dritte Steine in den Weg gelegt.

Bei der Übergabe erhielten wir einen unsortierten Haufen von 2025er Dokumenten. Digitale Buchungsdaten wurden trotz mehrfacher freundlicher Nachfragen nicht übermittelt – zunächst mit dem Vorwand fehlender Systemkompatibilität, später herrschte Schweigen auch von Seiten der Geschäftsleitung. Der Eindruck bleibt, dass überhaupt nicht ordnungsgemäß gebucht wurde.

Bei den deckungsgleichen Erfahrungen, die die WEG des Nutzers Tölle gemacht hat, entsteht alles in allem der Eindruck, dass hier von Anbeginn, offenbar gedeckt durch die Geschäftsleitung, mit System nicht verwaltet wurde, aber schamlos ein komplettes Jahressalär kassiert worden ist.

31. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unser Vertrag begann am 01.01.2025

Unser Vertrag begann am 01.01.2025. Länger als ein Jahr, bis Ende Januar 2026, gab es keinerlei Aktivitäten von Seiten Moi Huus. „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung“, das ist der rechtliche Begriff, wenn Menschen 12 Monate lang Geld für vertragliche Vereinbarungen nehmen, selbst aber das gesamte Jahr untätig bleiben. Folgende gesetzlichen Pflichtverletzungen können wir Moi Huus im besagten Zeitraum nachweisen:
1. Keine Abrechnung des Vorjahres 2024 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
2. Keine Eigentümerversammlung 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
3. Kein Wirtschaftsplan 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
4. Keine Erreichbarkeit 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
5. Ohne jede Faktenkenntnis – auf Zuruf – eine Eigentümerin und deren Ehemann verleumdet 2025 und 2026 (Andrea Habben) = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung“ – zzgl. Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte einer Eigentümerin und deren Ehemann.
6. Die vertraglich festgelegte (unantastbare) FESTVERGÜTUNG, ohne Ankündigung und ohne
Beschluss für zwei Jahre eigenständig erhöht (VERTRAGSBRUCH) = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
7. Das mehrfach angemahnte Ergebnisprotokoll der (endlich) ersten Eigentümerversammlung - von Januar 2026 - nicht innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist (4 Wochen) und auch danach nicht an die Eigentümer versandt = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
Treibende Kräfte für diese vielen Verstöße gegen das Wohnungseigentumsgesetz und den bestehenden Vertrag mit unserer Wohnungseigentumsgesellschaft: Johannes Wallow, Andrea Habben und Mirko Frerichs. Ich selbst war beruflich mehr als ein Vierteljahrhundert in der Immobilienwirtschaft und der Finanzdienstleistung mit meinem eigenen Unternehmen tätig. Derartige Vorgehensweisen, wie sie von Moi Huus uns gegenüber praktiziert wurden und werden, sind mir noch nie untergekommen. Unsere Erfahrung: Schlimmer geht es nicht. Eine Mehrheit unter den zehn Eigentümern suchen und den Vertrag mit Moi Huus außerordentlich kündigen. Das wäre die beste bzw. einzig logische Lösung.Unser Vertrag begann am 01.01.2025. Länger als ein Jahr, bis Ende Januar 2026, gab es keinerlei Aktivitäten von Seiten Moi Huus. „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung“, das ist der rechtliche Begriff, wenn Menschen 12 Monate lang Geld für vertragliche Vereinbarungen nehmen, selbst aber das gesamte Jahr untätig bleiben. Folgende gesetzlichen Pflichtverletzungen können wir Moi Huus im besagten Zeitraum nachweisen:
1. Keine Abrechnung des Vorjahres 2024 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
2. Keine Eigentümerversammlung 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
3. Kein Wirtschaftsplan 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
4. Keine Erreichbarkeit 2025 = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
5. Ohne jede Faktenkenntnis – auf Zuruf – eine Eigentümerin und deren Ehemann verleumdet 2025 und 2026 (Andrea Habben) = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung“ – zzgl. Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte einer Eigentümerin und deren Ehemann.
6. Die vertraglich festgelegte (unantastbare) FESTVERGÜTUNG, ohne Ankündigung und ohne
Beschluss für zwei Jahre eigenständig erhöht (VERTRAGSBRUCH) = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
7. Das mehrfach angemahnte Ergebnisprotokoll der (endlich) ersten Eigentümerversammlung - von Januar 2026 - nicht innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist (4 Wochen) und auch danach nicht an die Eigentümer versandt = „Nicht ordnungsgemäße Verwaltung.“
Treibende Kräfte für diese vielen Verstöße gegen das Wohnungseigentumsgesetz und den bestehenden Vertrag mit unserer Wohnungseigentumsgesellschaft: Johannes Wallow, Andrea Habben und Mirko Frerichs. Ich selbst war beruflich mehr als ein Vierteljahrhundert in der Immobilienwirtschaft und der Finanzdienstleistung mit meinem eigenen Unternehmen tätig. Derartige Vorgehensweisen, wie sie von Moi Huus uns gegenüber praktiziert wurden und werden, sind mir noch nie untergekommen. Unsere Erfahrung: Schlimmer geht es nicht. Eine Mehrheit unter den zehn Eigentümern suchen und den Vertrag mit Moi Huus außerordentlich kündigen. Das wäre die beste bzw. einzig logische Lösung, um sich schnellstens von Menschen zu trennen, denen das WEG- und das Vertragsrecht offenbar völlig egal ist und von denen mit Freude ignoriert wird.

29. Januar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung

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