Das geht besser
Werter Herr Storck, wir leben in Deutschland in einem Land, in dem eine freie Meinungsäußerung die Grundpfeiler unserer Gesellschaft bilden. Dies sollte Ihnen bekannt sein. Die Schilderung der subjektiven Wahrnehmung einer „speziellen“ Zusammenarbeit gehört ebenfalls dazu. Nachdem sie allerdings geschrieben haben – Zitat Ihrer Nachricht: „Falls Sie die Bewertung nicht innerhalb der nächsten 7 Tage löschen, werde ich meinen Rechtsanwalt damit beauftragen, die Löschung juristisch durchzusetzen. „belasse ich es bei dieser Information.




