Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

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Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 195 Bewertungen, rezensenten hatten eine großartige Erfahrung mit diesem Unternehmen. Viele Kunden sind beeindruckt von der professionellen und effizienten Arbeitsweise des Unternehmens, insbesondere bei der Lösung von Parkplatzproblemen. Der Service wird als unkompliziert, schnell und zuverlässig beschrieben, wobei die Mitarbeiter stets freundlich, hilfsbereit und kompetent sind. Die Kommunikation ist klar, und Anliegen werden zügig bearbeitet, was zu einer spürbaren Verbesserung der Parksituation führt. Einige Leute waren jedoch unzufrieden mit den hohen Kosten und empfanden die Forderungen als überzogen, insbesondere bei kurzen Parkzeiten oder vermeintlichen Fehlern im System. Es gab auch Beschwerden über mangelnde Transparenz bei der Zahlung, fehlende IBAN-Angaben und den Einsatz von Inkassounternehmen.

Was am häufigsten genannt wird

Service

Verbraucher finden den Service mehrdeutig, wobei viele die schnelle Bearbeitung, unkomplizierte Abwicklung... Mehr ansehen

Staff

Benutzer beschreiben positive Interaktionen mit dem Personal und loben die Mitarbeiter als freundlich,... Mehr ansehen

Location

Rezensenten heben mehrdeutige Aspekte von Standorten hervor, insbesondere in Bezug auf Parkplätze. Viele... Mehr ansehen

Payment

Kunden hatten gemischte Erfahrungen mit Zahlungen, wobei viele von unverständlichen Zahlungsaufforderungen... Mehr ansehen

Price

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit den Preisen, die oft als völlig überzogen und... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Es ging erstaunlich unkompliziert und es gibt auch persönliche Ansprechpartner. Das Aktion hat auch Wirkung gezeigt und die Falschparker, die regelmäßig meine Parkplätze belegen sind deutlich weniger... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Die haben mir ein Strafe für parken vor dem Fitness Center geschickt...ok, kein Problem. Steht bitte bezahlen...kein Iban, Kein empfänger....Versuche halt das als Zukunftorientiert zeigen .. Sor... Mehr ansehen

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Abgesehen davon, dass es manchmal zu App-Problemen kommt, finde ich Parkcontrol24 bei Falschparkern sehr hilfreich. Sie machen nur ein Foto vom Falschparker, melden den Falschparker mit der App und de... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Die App ist einfach zu bedienen. Ich kann mich bisher auch nicht über die Kommunikation mit den freundlichen Mitarbeitern beschweren.

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails


Kontaktinformationen

3.8

Gut

TrustScore 4 von 5

280 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Hat 50 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

Braucht meist mehr als 1 Monat zum Antworten

So nutzt dieses Unternehmen Trustpilot

Erfahren Sie, woher die Bewertungen stammen und wie sie ausgewertet und moderiert werden.

Unternehmen auf Trustpilot dürfen keine finanziellen oder anderweitigen Anreize oder Gegenleistungen für das Verbergen von Bewertungen anbieten. Bewertungen spiegeln die Meinung einzelner Nutzer wider und nicht die von Trustpilot. Mehr erfahren

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Persönlicher Kontakt.

Sehr sympathischer Ansprechpartner. Die Meldung von Falschparkern ist benutzerfreundlich über die App möglich.

23. Juli 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Finn,

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung! Es freut uns sehr, dass Sie mit dem persönlichen Kontakt und der Bedienung unserer App so zufrieden sind. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARKcontrol24 Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Bielefeld 70€ „Vertragsstrafe“

In Bielefeld bei einem Supermarkt mit W, an der Heeperstraße, wurde nach Auftrag des Inhabers eines Bielefelder Stakehauses, und des Pächters dieser Parkfläche dieser Verein dorthin bestellt.

Ich Parkte zwischen zwei zulässigen Parkplätzen (bei dem x), wie in dieser folgenden einfachen Veranschaulichung zu sehen ist
- |. _ .| x |. _ .|-

Das „x“ markiert also den Parkplatz, welcher „unzulässig“ gewesen sein soll und wohl lediglich für Anwohner und Lieferanten ein unzulässiger Parkplatz gewesen ist.

Dieser Parkplatz befindet sich am nächsten zum Eingang des Supermarktes.

(Bsp. AGBS waren zu dem Zeitpunkt in einer kleinen Schriftgrösse gehalten und aus dem Auto nicht erkennbar (mittlerweile größer leserlich nachgerüstet, „Warnbanner“ vom Betreiber des Supermarktes mussten abgenommen werden) - Wie konnten die Betreiber der Parküberwachung das anbringen dieser Warnbanner sehen ?

Die Kameras laufen angeblich nur bei Parkverstößen und nicht 24/7, Angaben der Anwohner und Betreiber der örtlichen Geschäfte erzählen aber was anderes. Wenn die Stadt so bereitwillig die Daten der Bürger rausgibt, wieso schützt er die genannten Bürger dann nicht durch Überprüfung der einzuhaltenden Gesetze und Regelungen solcher Abzocker. Wieso kann hier einfach ein völlig willkürlicher Preis erhoben werden ? Die Strafen variieren total und es gibt kein einheitliches „Strafregister“.

Folge dessen war, eine „Vertragsstrafe“ in einer unverhältnismäßigen Höhe von knapp 70€. Vergleichbare Bußgelder bei Falschparken kosten in der Stadt ca 28,50€.

Und das alles trotz Einkauf in dem Supermarkt, auslegen der Parkuhr, und nicht überschreiten der zulässigen Zeit.

Mittlerweile gibt es diese „Falle“ nicht mehr, man hat also eingesehen, dass das so unzulässig ist und es nicht so weiter durchgeht.

Bei Rückfrage ging eine überforderte und unfreundliche Dame mit gebrochenem deutsch ans Telefon, hörbar aus dem Wohnzimmer oder einer anderen privaten Räumlichkeit und reagierte beleidigt und nicht hilfreich.

Dubios finde ich ebenfalls die Firmenstruktur.

-Hauptsitz in England
-Firmensitz in München
- Rechtsbeistand in Köln
- Überweisungskonten im europäischen Ausland (Belgien, Niederlande) ?

Wo bleibt hierbei der Datenschutz ?

Örtliche Behörden geben hierbei einfach Wohnadresse und Halter an solche Firmen weiter und unterstützen somit die Abzocke solcher „Firmen“.

Unverständlich, da beispielsweise selbst bei einem Unfall zwischen zwei Verkehrsteilnehmern nicht einmal die Adresse an den geschädigten Verkehrsteilnehmer preisgegeben werden darf, bei solchen Firmen scheint es aber problemlos zu passieren.

16. Oktober 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Toumi,

vielen Dank für Ihr Feedback. Wir möchten Ihre Schilderung gerne aufgreifen und einige Punkte richtigstellen:

Auf dem von Ihnen genannten Parkplatz befinden sich mehr als 10 Hinweisschilder. Diese sind sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt deutlich sichtbar und im Dunkeln sogar reflektierend.

Der von Ihnen gewählte Stellplatz war ein Sonderparkplatz, klar gekennzeichnet durch ein Schild direkt vor dem Zaun – also unmittelbar vor Ihrem Fahrzeug. Da Sie vorwärts eingeparkt haben und sich auch links und rechts neben Ihnen entsprechende Schilder befanden, ist davon auszugehen, dass die Kennzeichnung nicht zu übersehen war.

Unabhängig davon, ob ein Einkauf stattgefunden hat, gelten für Sonderparkplätze gesonderte Regelungen, die eindeutig ausgeschildert sind.

Zudem haben Sie die Vertragsstrafe nach unserer Kenntnis beglichen, weshalb wir davon ausgehen, dass Sie den Parkverstoß letztlich anerkannt haben.

Wir möchten betonen, dass unsere Aufgabe nicht darin besteht, jemanden „abzuzocken“, sondern im Auftrag der Grundstückseigentümer für Ordnung und eine faire Nutzung der Parkflächen zu sorgen. Unsere Abläufe orientieren sich an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Hinsichtlich der von Ihnen kritisierten Kommunikation möchten wir uns entschuldigen, falls Sie den Eindruck hatten, nicht freundlich oder kompetent betreut worden zu sein. Das entspricht nicht unserem Anspruch, und wir werden Ihr Feedback intern prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Meldet Echtet Bewertungen Als Fake Und Lässt sie Löschen !

107€ Für einen Parkverstoß obwohl ich selber dass Auto Nicht dort Geparkt Habe !

Auf Anfrage wird Extrem Psychologischer Druck Ausgeübt mit Anwalt & Mehrkosten Gedroht .

Trotz Rechtlicher Zweifelhafter Situation .

Ich habe aus Kulanz dennoch 50€ Angeboten da ich keinen Stress wollte .

Wurde verweigert und es wurde geschrieben dass es Zum anwalt Gegeben wird .

Da ich dass Nicht will Habe ich die forderung Akzeptiert .

Normal Sollte sowas Maximal 50€ Kosten . Ich Hoffe die Politik macht irgendetwas Gegen dieses ( Seriöse 😉) Unternehmen

Gott sieht wie ihr euch Benimmt !
In Zeiten in denen es die Menschen sowieso Schwer haben . Verlangt ihr solche Summen und Nutzt solche Methoden um eure Forderungen durchzusetzen .

Parkcontrol24 Meldet die Echten Bewertungen als Fake Damit sie Gelöscht werden !

Trustpilot will Zusätzliche Daten Die Eine Zuordnung der Person Ermöglicht für Parkcontrol24 was die Anonymität Wegnimmt .

Parkcontrol24 Droht für Echte Wahre Bewertungen mit Rechtlichen Schritten !

23. Mai 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter ANONYMER,

Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir verstehen, dass eine Parkforderung niemals angenehm ist und möchten gerne einige Punkte sachlich klarstellen, da Ihre Darstellung in mehreren Aspekten nicht zutreffend ist.

1. Höhe der Forderung
Die von uns erhobenen Vertragsstrafen entsprechen den klar ausgewiesenen Parkbedingungen vor Ort. Diese sind für alle Nutzer verbindlich. Die Höhe orientiert sich an branchenüblichen Sätzen und wurde mehrfach juristisch bestätigt.

2. Fahrzeugnutzung / Halterhaftung
Wenn Sie selbst das Fahrzeug nicht geparkt haben, kann dies unkompliziert über die Benennung des tatsächlichen Fahrers geklärt werden. Ohne diese Information bleibt rechtlich der Halter in der Verantwortung. Dies ist keine Entscheidung von uns, sondern gängige Rechtslage.

3. „Druckausübung“ oder Drohungen
Wir üben keinerlei psychologischen Druck aus. Wir sind jedoch verpflichtet, bei ausstehenden Forderungen auf die nächsten rechtlichen Schritte hinzuweisen – so wie es jedes Unternehmen tun muss, um ordnungsgemäß zu arbeiten. Hinweise auf mögliche Mehrkosten sind keine Drohung, sondern transparente Information.

4. Angebot aus Kulanz
Kulanzangebote können wir in Einzelfällen prüfen, sind jedoch nicht verpflichtend. Einseitig festgelegte Teilbeträge des Betroffenen können wir nicht automatisch akzeptieren.

5. Bewertungen & Anonymität
Wir melden ausschließlich Bewertungen, die wir eindeutig keinem Vorgang zuordnen können, bei denen keine Fakten überprüfbar sind oder die nachweislich falsche Behauptungen enthalten. Wir melden nicht, um Kritik zu verhindern, sondern um sicherzustellen, dass Bewertungen echt und nachvollziehbar sind – so wie es auch von Trustpilot verlangt wird. Trustpilot fordert zur Verifizierung niemals persönliche Daten, die dem Unternehmen die Identität offenlegen. Die Daten werden nicht an uns weitergegeben. Die Anonymität bleibt vollständig erhalten.

6. Rechtliche Schritte bei falschen Behauptungen
Rechtliche Hinweise beziehen sich ausschließlich auf falsche Tatsachenbehauptungen oder rufschädigende Anschuldigungen. Kritik ist selbstverständlich erlaubt – Beleidigungen oder wissentlich falsche Aussagen jedoch nicht.

Wir stehen Ihnen jederzeit für eine Klärung zur Verfügung. Unser Ziel ist eine faire, transparente und sachliche Lösung – sowohl für unsere Kunden als auch für die Eigentümer der Parkflächen.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich bin wirklich beeindruckt

Ich bin wirklich beeindruckt von der professionellen und effizienten Arbeit dieses Unternehmens. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich und hilfsbereit. Parkplätze sind immer frei und die Abwicklung ist unkompliziert und schnell. Ich kann diese Agentur wärmstens empfehlen!

12. Juli 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Berber,

Herzlichen Dank für Ihr positives Feedback! Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit unserem Service und dem Engagement unseres Teams so zufrieden sind. Dass sich Ihre Parkplatzsituation spürbar verbessert hat, bestärkt uns in unserem täglichen Einsatz. Ihre Empfehlung bedeutet uns viel!

Freundliche Grüße
Ihr PARKControl24-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich habe auf unserem Grundstück 6 große…

Ich habe auf unserem Grundstück 6 große Schilder aufgestellt das es Privat ist und jegliche Nutzung bzw. befahren untersagt wird. Trotzdem parken und wenden fremde fast täglich auf meinem Grundstück. Seit ich Parkcontrol nutze kann ich endlich diese dreisten Fahrer belangen.

Auslöser für meine Entscheidung für die Nutzung von Parkcontrol war als ich vor einigen Wochen auf meinem Grundstück durch einen Falschparker beschimpft und bedroht worden bin, nachdem ich diesen freundlich zur Rede gestellt habe. Jetzt melde ich jeden Verstoß ohne Ausnahme. Ich bin es einfach Leid.

10. Juli 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Mueller,

Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrung mit uns teilen. Es ist erschütternd zu hören, welchen Umgangston Sie erleben mussten – so etwas sollte niemand auf dem eigenen Grundstück erfahren. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie mit PARKcontrol24 nun eine klare Möglichkeit haben, solche Verstöße konsequent und rechtssicher zu melden. Ihr Engagement und Ihre Konsequenz sind absolut nachvollziehbar – wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Verena Klein
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Ich hab das Verfahren noch nicht…

Ich hab das Verfahren noch nicht komplett durchlaufen und weiss noch nicht wie es ausgeht .Es lässt sich zumindest gut an .Ich hätte mir allerdings auch erhofft das das System auch für den öffentlichen Parkraum gilt.

9. Juli 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter .....,

Vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung! Es freut uns, dass der Start für Sie positiv verlaufen ist. Wir drücken die Daumen, dass auch der weitere Verlauf zu Ihrer Zufriedenheit verläuft.
Der öffentliche Parkraum fällt leider nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, aber wir nehmen Ihren Hinweis ernst und danken für das Feedback!

Mit freundlichen Grüßen
Verena Klein
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Schnelles und zuverlässiges Service

Schnelles und zuverlässiges Service

15. Mai 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Maltsev,

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind – schnell und zuverlässig zu helfen, ist unser Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Endlich nicht mehr machtlos …

Endlich nicht mehr machtlos gegen schamlose Falschparker. Der Service läuft zuverlässig, alles ging schnell, vollautomatisch und man wird jederzeit sehr gut über den aktuellen Stand informiert. Besonders nett fand ich die Anrufe durch echte Menschen, die das wirklich von Hand bearbeiten und dem Service eine sympathische Note geben. :-)

9. Juli 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrte Extra Bine,

Vielen herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung!
Es freut uns sehr, dass Sie sich mit unserem Service nicht mehr machtlos fühlen und die Abläufe als schnell und zuverlässig erlebt haben. Besonders schön zu hören ist, dass unser persönlicher Kontakt bei Ihnen einen positiven Eindruck hinterlassen hat – genau das ist uns wichtig: Effizienz mit echter, menschlicher Unterstützung zu verbinden. 😊
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Guter Service!

4. Juni 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Michael,

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung! Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARKcontrol24 Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich bin total begeistert! Sehr zu empfehlen!

Ich bin total begeistert! Ich habe lange nach einer Möglichkeit gesucht Falschparker die Kunden von einem angrenzenden Unternehmen stammen, von meinem Parkplatz fern zu halten. Trotz ausreichender Beschilderung an meinem Ladengeschäft und vor den Parkflächen hat dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Jetzt, seitdem ich Parkcontrol24 nutze, hat es sich schnell herumgesprochen, dass es für Falschparker an die Geldbörse geht. Das schreckt natürlich ab. Meine auch oft älteren Kunden können endlich wieder zu jeder Zeit direkt vor meinem Ladengeschäft parken. Der telefonische, sowie der schriftliche Support sind super. Man erhält zugesagte Rückrufe, die Mitarbeiter sind freundlich und geben gut verständliche Auskünfte.

7. Juli 2025
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Nils,

Vielen Dank für Ihre großartige Rückmeldung! Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit unserem Service so zufrieden sind und wir Ihnen dabei helfen konnten, Ihre Parkflächen endlich wieder für Ihre Kunden freizuhalten – insbesondere für ältere Besucher, die auf kurze Wege angewiesen sind.

Dass sich die Wirkung unseres Services so schnell herumgesprochen hat und zur gewünschten Entlastung geführt hat, ist genau das, was wir erreichen möchten. Auch das Lob an unseren telefonischen und schriftlichen Support geben wir gerne an unser Team weiter – so macht die Zusammenarbeit Freude!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARKcontrol24 Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

107 Euro bekommen

107 Euro bekommen. Gehts noch?
Parkplatz war nicht mal ausgeschildert das es zur einer Geldstrafe durch Parkcontrol kommen würde. Dann noch Geld nach England überweisen?? Häää. Wir sind doch hier in Deutschland. Wirkt für mich alles sehr unseriös. Da hilft nur ein Anwalt und Gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen!

2. Juli 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Serdar,

wir bedauern, dass Sie mit dem Vorgang unzufrieden sind. Dennoch möchten wir einige Punkte richtigstellen:

Der Parkplatz war eindeutig mit einem „Parken verboten“–Schild sowie der Nummerierung gekennzeichnet. Zudem haben Sie uns schriftlich bestätigt, dass Sie unberechtigt auf dem Parkplatz geparkt haben und bereit sind, ein angemessenes erhöhtes Parkentgelt zu übernehmen.

Die in Ihrer Bewertung genannte Summe bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der neben dem erhöhten Parkentgelt auch Verzugs- und Bearbeitungskosten umfasst, wie sie bei längerer Nichtzahlung entstehen können.

Zum Zahlungsweg: Unser Unternehmen arbeitet mit einem internationalen Zahlungsdienstleister, dessen Konto sich in Großbritannien befindet. Dies ist rechtlich zulässig und hat keinerlei Einfluss auf die Seriosität oder Gültigkeit der Forderung.

Wir empfehlen Ihnen, bei Unklarheiten zunächst den Dialog mit uns zu suchen – wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Vertragsstrafe von ParkControl24 – Wer ist noch betroffen?


Hallo zusammen,

ich habe vor der Arztpraxis eine Vertragsstrafe von ParkControl24 erhalten – wie offenbar viele andere ebenfalls.

Auf den Bildern auf der Website ist deutlich zu erkennen, dass ich am Steuer saß und mein Auto nicht geparkt war:

Auf dem ersten Bild stehe ich neben einem geparkten Fahrzeug auf einem Patientenparkplatz, da ich rückwärts einparken wollte.

Auf dem zweiten Bild bin ich dabei, rückwärts zu fahren – mein Auto befindet sich also noch in Bewegung.

Wichtig: Die Aufnahmen stammen angeblich von nur einer Kamera, zeigen mein Auto aber aus unterschiedlichen Positionen. Das belegt, dass ich nicht geparkt, sondern manövriert habe.

Der Motor lief durchgehend, ich bin nicht ausgestiegen, sondern wollte lediglich einparken. Dennoch soll ich 87 € zahlen – mit angeblichem „5€ Rabatt“.
Ich habe sogar telefonisch mit ParkControl24 gesprochen – die einzige Antwort war:

> „Es tut uns leid, aber Sie müssen zahlen.“

Und es kommt noch schlimmer:
Uns wurde angekündigt, dass wir eine weitere Vertragsstrafe erhalten werden, da wir in derselben Woche ein zweites Mal die Praxis aufgesucht haben – diesmal mit meinem anderen Sohn, der hohes Fieber von über 40 °C hatte. Auch in diesem Fall haben wir nur kurz vor der Praxis angehalten, um die Familie aussteigen zu lassen – das Fahrzeug blieb nicht unbeaufsichtigt stehen.

Ich empfinde das als absolut unfair.
Gerade wir als Eltern oder Patienten haben oft keine echte Alternative, als kurz anzuhalten. Dass dies bereits als Parkverstoß gewertet wird, wirkt auf mich wie reine Profitmacherei.

Ich weiß, ich bin nicht der Erste – und sicher nicht der Letzte.
Deshalb möchte ich aktiv werden.

👉 Ich suche weitere Betroffene, um gemeinsam gegen diese Forderungen vorzugehen – beispielsweise über die Verbraucherzentrale oder mit juristischer Unterstützung.

Wenn du ebenfalls betroffen bist oder jemanden kennst:
Melde dich bei mir!
Je mehr wir sind, desto größer ist die Chance, etwas zu bewegen.

Liebe Grüße

8. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Chakof,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Wir möchten einige zentrale Punkte sachlich richtigstellen, da Ihre Darstellung in mehreren Bereichen nicht den tatsächlichen Abläufen entspricht.

1. Die Örtlichkeiten und Parkflächen

Sie erwähnen wiederholt „den Parkplatz der Arztpraxis“. Tatsächlich wurden keine Ihrer vier Vertragsstrafen dort ausgelöst.

Ihre Verstöße erfolgten nachweislich:

- einmal in einer privaten Einfahrt, die ausdrücklich nicht als Haltezone ausgewiesen ist,

- dreimal in der Lieferzone des Penny-Parkplatzes, die für den Warenverkehr freigehalten werden muss.

Diese Flächen gehören nicht zur Arztpraxis. Die Parkregeln werden an allen Standorten deutlich ausgeschildert.

2. „Nicht geparkt“, „Motor lief“, „nur manövriert“

Sie behaupten, das Fahrzeug sei nicht geparkt gewesen. Die Bilddokumentation zeigt jedoch einen eindeutigen Stillstand über den relevanten Zeitraum.
Das bloße Einschalten des Motors oder ein im Fahrzeug sitzender Fahrer hebt den Parkvorgang rechtlich nicht auf. Zudem dauerten Ihre Parkvorgänge zwischen 3-22 minuten.

Dies wurde bereits höchstrichterlich bestätigt und gehört zu den gängigen Grundlagen der Halter- und Fahrerpflichten.

3. Kameraperspektiven – angeblich „eine Kamera“ und doch mehrere Blickwinkel

Die unterschiedlichen Perspektiven erklären sich schlicht dadurch, dass die Verstöße auf zwei verschiedenen Parkflächen stattgefunden haben, welche jeweils eigene Kameraeinheiten besitzen.
Es handelt sich also nicht um eine Kamera, die „ihren Standort wechselt“, sondern um unterschiedliche Standorte.

Dieser Hinweis findet sich auch in unseren Vorgangsunterlagen.

4. Mehrfache Verstöße – trotz vorheriger Beanstandung

Sie führen an, dass Sie im Juli 2025 bereits eine Beanstandung verfasst haben. Trotzdem haben Sie sich im November erneut dafür entschieden, auf derselben Fläche zu parken – obwohl Sie laut eigener Aussage wussten, dass dies nicht zulässig ist.

Damit liegen insgesamt vier eigenständige Parkverstöße vor – der letzte sogar wissentlich, trotz vorheriger Hinweise und klarer Beschilderung.

5. „Kurz anhalten“ oder „jemanden absetzen“

Wir verstehen die Belastungen von Eltern und Patienten sehr gut. Aber auch in solchen Situationen gilt: Private Einfahrten und Lieferzonen dürfen nicht als Halteflächen genutzt werden. Genau aus diesem Grund sind sie entsprechend markiert.

Wir setzen lediglich die Regeln durch, die der Eigentümer dieser Flächen festgelegt hat.

6. Telefonische Kontaktaufnahme

Unser Team kann Abweichungen von geltenden Parkbedingungen nicht telefonisch aufheben.
Wenn die Sachlage klar dokumentiert ist, müssen wir – wie jedes Unternehmen – konsequent und einheitlich handeln.

7. Aufruf zu Sammelbeschwerden

Selbstverständlich steht es jedem frei, eigene Erfahrungen zu teilen oder sich an Beratungsstellen zu wenden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die erhobenen Forderungen auf klar dokumentierten, unabhängigen Vorgängen beruhen und nicht auf einzelnen Meinungsäußerungen.

Wir möchten betonen, dass wir keine persönlichen Umstände bewerten – wir beurteilen ausschließlich objektiv dokumentierte Verstöße auf privaten Parkflächen.

Sollten Sie zu einem der Vorgänge weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit schriftlich zur Verfügung. Unser Ziel bleibt eine transparente und faire Abwicklung für alle Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Perfekter Service von der Meldung über…

Perfekter Service von der Meldung über die Ermittlung bis zur Auszahlung!
Wir werden Parkcontrol24 in jedem Fall weiterempfehlen.

1. Juli 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter HOFFMANN,

Vielen herzlichen Dank für Ihr tolles Feedback!
Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Service – von der Meldung bis zur Auszahlung – so zufrieden sind. Ihre Weiterempfehlung bedeutet uns viel und bestätigt unser tägliches Engagement.
Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich bin wirklich begeistert von dem…

Ich bin wirklich begeistert von dem Service, den ich bei PARKcontrol24 Ltd. erhalten habe! Endlich kann ich mir sicher sein, dass mein Parkplatz immer frei von Falschparkern ist. Die Abwicklung war unkompliziert und schnell, und das Team war äußerst professionell. Ich kann dieses Unternehmen nur wärmstens empfehlen, wenn man sich Ärger mit Falschparkern ersparen möchte!

11. Juni 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Schneider,

Das freut uns sehr zu hören! Besonders schön, wenn unsere Arbeit genau den Effekt hat, den Sie sich gewünscht haben. Vielen Dank für Ihre Empfehlung – wir bleiben weiterhin mit vollem Einsatz an Ihrer Seite!

Mit freundlichen Grüßen
Verena Klein
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich bin schon seit längerem Kunde bei…

Ich bin schon seit längerem Kunde bei PARKcontrol24 und bin immer wieder beeindruckt von ihrem schnellen und unkomplizierten Service. Dank ihrer effizienten Überwachung finde ich immer einen freien Parkplatz und muss mich nie mit Falschparkern herumärgern. Die Mitarbeiter sind stets freundlich und hilfsbereit. Ich kann dieses Unternehmen nur wärmstens empfehlen, wenn man stressfrei parken möchte.

27. Juni 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrte Frau Jasmin,

Was für ein tolles Lob – vielen Dank dafür! Es freut uns wirklich sehr, dass Sie schon so lange zufrieden mit unserem Service sind. Ihre Empfehlung bedeutet uns viel und motiviert uns, weiterhin zuverlässig für Sie da zu sein!

Freundliche Grüße
Ihr PARKControl24-Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unseriöses Verhalten

30 € Nutzungsentschädigung und satte 58 € Halterermittlungs- sowie damit verbundenen Auslage-und Folgekosten. Darüber hinaus wurden wir ohne Hinweis, ich kann mich an kein Kameraschild erinnern, gefilmt. Statt Beweise zu bekommen, wurde ich lediglich in einer sehr generischen Antwort darüber informiert, dass alles ordnungsgemäß ausgeschildert war.

Was mich wirklich ärgert und nicht rechtens ist, sind die angeblichen Halterermittlungsgebühren zzgl. Folgekosten. Wegen der 58 € habe ich mich bei Parkcontrol24 gemeldet und auf das BGH-Urteil vom 18.12.2015 V ZR 160/14 Rn 36 ff verwiesen. In Folge dessen wurde mir geantwortet, dass die Rechtsabteilung das prüfen wird.

Ich finde die Art und Weise wie Parkcontrol mit den Geschädigten umgeht, höchst fragwürdig. Kein Hinweis wie man Widerspruch einlegt. Auf direkter Nachfrage bekam ich den Link mit den oben genannten Verweis auf die Rechtsabteilung. Das Urteil ist von 2015 und ich bin sicher nicht die erste Person, die sich darauf bezieht. Hier wird man, es zieht sich durch wie ein roter Faden, eingeschüchtert. Noch ein paar Bsp, wenn man Widerspruch einlegen will:

„Die Initiierung eines Einspruchs könnte dazu führen, dass unser Kulanzangebot seine Gültigkeit verliert.“ und

„Wichtig: Falls Ihr Einspruch wenig Erfolgsaussichten hat, empfehlen wir eine zügige Begleichung der Forderung.“

Das BGH-Urteil vom 18.12.2015 V ZR 160/14 Rn 36 ff besagt (wie bereits unten von einer anderen Rezensentin erwähnt):
„Auch die Kosten für die Halterermittlung sind in der Regel nicht durch den Halter zu erstatten. Der BGH hat seine hierzu vertretene abweichende Rechtsauffassung mit Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 160/14 aufgegeben. Vielmehr handele es sich dabei um Kosten für eine Maßnahme, die nicht der Beseitigung der konkreten Besitzstörung, sondern der Vorbereitung der Unterlassungsaufforderung an den Halter des Fahrzeuges dienen. Es entspräche nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen, als Adressat einer Unterlassungsaufforderung ermittelt zu werden, […] Ein Anspruch aus § 677, § 683 S. 1, § 670 BGB scheide daher aus.“

Update: Das Gespräch mit ParkControl24 verlief im Sande. Irgendwann bekam ich keine Antwort mehr. Stattdessen wurde mir pünktlich nach der Deadline ein Inkassobrief zugestellt. Wieder Einschüchterungsmassnahmen, Erhöhung der Kosten auf das Doppelte und ein Rabatt, wenn ich sofort zahlen würde. Ich habe Widerspruch eingelegt und Beweise gefordert, die das Urteil widerlegen sollten. Es kamen keine Beweise, lediglich schwammige Floskeln wie: Unsere Rechtsabteilung hält die Belege für ausreichend um vor Gericht Klage einzureichen. Ich reagierte auf diese Nachricht erneut mit der Aufforderung nach Beweisen. Keine Reaktion.

29. Mai 2025
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter F.K.,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Sichtweise ausführlich darzulegen. Wir möchten gerne auf einige Ihrer Punkte eingehen:

Unsere Parkflächen sind gemäß den rechtlichen Vorgaben mit Hinweisschildern ausgestattet. Sollte dies in Ihrem Fall anders wahrgenommen worden sein, prüfen wir das selbstverständlich gerne noch einmal individuell.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Halterermittlung und den damit verbundenen Kosten möchten wir klarstellen, dass wir uns bei unseren Verfahren an die geltende Rechtsprechung und juristische Einschätzungen unserer Rechtsabteilung halten. Wir bedauern, wenn hier bei Ihnen ein anderer Eindruck entstanden ist.

Auch das Thema Kommunikation liegt uns sehr am Herzen. Wir verstehen, dass Sie sich eine ausführlichere Begründung gewünscht hätten, und nehmen Ihr Feedback ernst.

Leider haben wir trotz unserer Nachfrage bisher keine Informationen von Ihnen erhalten, anhand derer wir Ihren konkreten Vorgang prüfen und gemeinsam mit Ihnen klären könnten. Wir laden Sie daher herzlich ein, sich noch einmal direkt bei uns mit den relevanten Daten zu melden. Nur so haben wir die Möglichkeit, den Fall vollständig nachzuvollziehen und Ihnen eine konkrete Antwort zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Verena Klein
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Schnell und zuverlässig

Einmal angemeldet, kann man schnell und unbürokratisch Falschparker melden und entsprechend der Hartnäckigkeit der Falschparker entlohnen lassen. Das Ermitteln der Halter geht recht zügig und in der Regel hat man in etwa 2-3 Wochen das Geld auf dem Konto. Es sollte kein Haupt- oder Nebenjob werden, aber leider werden manche KFZ-halter immer dreister... Aussagen wie:"... Ich kann von der Strasse hier drauffahren, dann darf ich hier auch parken..." (Tatsächlich die Aussage eines angesprochenen Falschparkers) gehören der Vergangenheit an. Danke Parkkontrol24

28. März 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Szoenyi,

Vielen Dank für Ihr ausführliches Feedback und das Vertrauen in unseren Service! Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit dem Meldeprozess und der Abwicklung zufrieden sind. Tatsächlich erleben wir tagtäglich, wie wichtig engagierte Hinweisgeber wie Sie sind – gerade bei wiederholten oder besonders hartnäckigen Falschparkern.

ihre Rückmeldung motiviert uns, weiterhin für klare Verhältnisse und mehr Rücksicht im Straßenverkehr zu sorgen. Vielen Dank, dass Sie Teil der Lösung sind!

Freundliche Grüße
Ihr PARKControl24-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ab dem ersten Kontakt an waren unsere…

Ab dem ersten Kontakt an waren unsere Erfahrungen durchweg positiv. Nachdem wir die App installiert und die Parkplätze angelegt hatten, wurden wir telefonisch kontaktiert, um die Details abzustimmen. Nachdem wir die ersten Anzeigen online gestellt hatten, wurden diese zügig umgesetzt. Wir wurden sogar von den “Parkzündern” angesprochen, um Hintergründe und Vorgehen zu erläutern. Dabei wurde auf Parkcontrol24 sowie die Zusatzschilder von Parkcontrol24 hingewiesen, sodass für uns kein weiterer Aufwand entstand.

Nachdem die ersten Zahlungen bei Parkcontrol24 eingegangen waren, wurden die Vertragsstrafen an uns überwiesen. Zuletzt wurden wir erneut von Parkcontrol24 angerufen, um nach unserer Zufriedenheit zu fragen.

Fazit: Parkcontrol24 ist ein Segen für Parkplatzinhaber. Die Qualität ihrer Arbeit ist hervorragend und absolut weiterzuempfehlen.

31. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter S. O.

herzlichen Dank für Ihre ausführliche und positive Bewertung!

Es freut uns sehr zu hören, dass Sie von Anfang an rundum zufrieden mit unserem Service waren – von der Einrichtung der App bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen vor Ort. Besonders schön ist es zu lesen, dass Sie den persönlichen Kontakt mit unserem Team als hilfreich und unkompliziert empfunden haben.

Wir legen großen Wert auf Transparenz, Effizienz und partnerschaftliche Kommunikation – umso mehr freut es uns, dass genau diese Punkte für Sie den Unterschied gemacht haben.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Empfehlung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen
Verena Klein
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Schnelle unkomplizierte Abwicklung

22. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Müller,

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, dass Sie mit der schnellen und unkomplizierten Abwicklung zufrieden waren. Genau das ist unser Anspruch – effizient und verlässlich zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Frohn
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

SUPER APP UND EFFEKTIV

Sehr gute und unkomplizierte Hilfe bei dem Umgang mit Falschparkern. Schnelle Kontaktaufnahme und Rückmeldungen jeglicher Art. Sehr freundliche und nette Mitarbeiter am Telefon / per Mail die einen Unterstützen.
Das der Service für einen keine Kosten verursacht ist das krönende Highlight. Kann ich nur Empfehlen.

20. Mai 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Dwinger,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung! Es freut uns besonders, dass Sie unsere Erreichbarkeit und den freundlichen Kontakt hervorheben – genau darauf legen wir großen Wert. Dass Sie mit unserem kostenlosen Service so zufrieden sind, motiviert unser ganzes Team sehr. Danke für Ihre Empfehlung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARKcontrol24 Team

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

Erfahren Sie mehr