Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren

Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren

Bewertungsübersicht

Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen

Bewertet man 195 Bewertungen, rezensenten hatten eine großartige Erfahrung mit diesem Unternehmen. Viele Kunden sind beeindruckt von der professionellen und effizienten Arbeitsweise des Unternehmens, insbesondere bei der Lösung von Parkplatzproblemen. Der Service wird als unkompliziert, schnell und zuverlässig beschrieben, wobei die Mitarbeiter stets freundlich, hilfsbereit und kompetent sind. Die Kommunikation ist klar, und Anliegen werden zügig bearbeitet, was zu einer spürbaren Verbesserung der Parksituation führt. Einige Leute waren jedoch unzufrieden mit den hohen Kosten und empfanden die Forderungen als überzogen, insbesondere bei kurzen Parkzeiten oder vermeintlichen Fehlern im System. Es gab auch Beschwerden über mangelnde Transparenz bei der Zahlung, fehlende IBAN-Angaben und den Einsatz von Inkassounternehmen.

Was am häufigsten genannt wird

Service

Verbraucher finden den Service mehrdeutig, wobei viele die schnelle Bearbeitung, unkomplizierte Abwicklung... Mehr ansehen

Staff

Benutzer beschreiben positive Interaktionen mit dem Personal und loben die Mitarbeiter als freundlich,... Mehr ansehen

Location

Rezensenten heben mehrdeutige Aspekte von Standorten hervor, insbesondere in Bezug auf Parkplätze. Viele... Mehr ansehen

Payment

Kunden hatten gemischte Erfahrungen mit Zahlungen, wobei viele von unverständlichen Zahlungsaufforderungen... Mehr ansehen

Price

Kunden verzeichnen durchgehend negative Erfahrungen mit den Preisen, die oft als völlig überzogen und... Mehr ansehen

Bewertungen, die diese Zusammenfassung prägen

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Es ging erstaunlich unkompliziert und es gibt auch persönliche Ansprechpartner. Das Aktion hat auch Wirkung gezeigt und die Falschparker, die regelmäßig meine Parkplätze belegen sind deutlich weniger... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Die haben mir ein Strafe für parken vor dem Fitness Center geschickt...ok, kein Problem. Steht bitte bezahlen...kein Iban, Kein empfänger....Versuche halt das als Zukunftorientiert zeigen .. Sor... Mehr ansehen

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Abgesehen davon, dass es manchmal zu App-Problemen kommt, finde ich Parkcontrol24 bei Falschparkern sehr hilfreich. Sie machen nur ein Foto vom Falschparker, melden den Falschparker mit der App und de... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Bewertet mit 4 von 5 Sternen

Die App ist einfach zu bedienen. Ich kann mich bisher auch nicht über die Kommunikation mit den freundlichen Mitarbeitern beschweren.

Unternehmen hat geantwortet


Unternehmensdetails


Kontaktinformationen

3.8

Gut

TrustScore 4 von 5

280 Bewertungen

5 Sterne
4 Sterne
3 Sterne
2 Sterne
1 Stern

Hat 50 % seiner negativen Bewertungen beantwortet

Braucht meist mehr als 1 Monat zum Antworten

So nutzt dieses Unternehmen Trustpilot

Erfahren Sie, woher die Bewertungen stammen und wie sie ausgewertet und moderiert werden.

Unternehmen auf Trustpilot dürfen keine finanziellen oder anderweitigen Anreize oder Gegenleistungen für das Verbergen von Bewertungen anbieten. Bewertungen spiegeln die Meinung einzelner Nutzer wider und nicht die von Trustpilot. Mehr erfahren

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Gute Erfahrungen - weniger Probleme

Seit Parkcontrol24 uns unterstützt, haben wir weniger Probleme mit Falschparkern. Die Kommunikation ist immer gut und offen !

17. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrte Frau Sridharan,

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Feedback! Umso schöner, dass Sie eine spürbare Verbesserung feststellen und die Zusammenarbeit als angenehm empfinden.

Herzliche Grüße

Sabine Knorps
PARKcontrol24 - Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Einfach nur top

Einfach nur top! Von der Erfassung bis zur Auszahlung ein toller Service. Hier parkt so schnell niemand ein 2tes Mal falsch.

17. März 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrte Frau Kislat,

Vielen Dank für das tolle Feedback! Freut uns sehr, dass Sie mit dem gesamten Ablauf so zufrieden sind. Genau so soll es sein 👍

Liebe Grüße,

Marina Schreiber
PARKcontrol24 - Team

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unseriös. Wiederspruch einlegen!

Wir haben ein "Knöllchen" für 145 Euro geschickt bekommen weil wir vor einer Einfahrt am Straßenrand standen, auf den "Beweisfotos" sind wir sogar im Auto zu sehen!
Wenn ihr nicht zu 100% sicher seid, dass die Höhe der Strafe gerechtfertigt ist, auf jeden Fall widersprechen!
Vielleicht helfen ja hier ein Paar Formulierungen unseren Wiederspruchs auch anderen weiter:

1. Fehlende Besitzstörung / Sofortige Räumungsbereitschaft
Wie aus der von Ihnen angefertigten fotodokumentarischen Beweisaufnahme ersichtlich ist,
befand sich zum Zeitpunkt der Feststellung eine Person (meine Ehefrau nebst Kind) im Fahrzeug. Das Fahrzeug war somit zu keinem Zeitpunkt
„abgestellt“. Es bestand eine unmittelbare Räumungsbereitschaft; bei einer entsprechenden
Aufforderung hätte das Fahrzeug die Örtlichkeit sofort verlassen können. Eine Besitzstörung im
Sinne des § 858 BGB, die eine Schadensersatzpflicht auslösen würde, liegt somit nicht vor.

2. Öffentlich-rechtlicher Charakter der Fläche
Bei dem betreffenden Ort (...) handelt es sich nicht um
eine klar abgegrenzte private Fläche, sondern um einen öffentlichen Gehweg bzw. einen Bereich,
der dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist. Die Verfolgung von Halte- oder
Parkverstößen obliegt hier ausschließlich den zuständigen Ordnungsbehörden. Eine Abtretung
hoheitlicher Aufgaben an ein privates Unternehmen wie das Ihre ist rechtlich nicht zulässig.

3. Mangelhafte Beschilderung
Es mangelt an einer hinreichend deutlichen und gut sichtbaren Beschilderung im Bereich der Ausfahrt/Zufahrt, die auf eine private Überwachung oder die Geltung von
Vertragsstrafen/Schadensersatzpauschalen hinweist. Ohne eine solche Beschilderung kann kein
wirksamer Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Ohne eine richterliche Prüfung
wird keine Zahlung geleistet.

4. Unverhältnismäßigkeit der Forderung
Die geforderte Summe von 145,00 EUR ist grob unverhältnismäßig. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Entgelte für Parkverstöße auf
Privatgrundstücken das Niveau ortsüblicher Bußgelder im öffentlichen Raum nicht exzessiv
übersteigen. Eine Pauschale von 145,00 EUR steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen
Schaden und stellt eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.

5. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
Ihr Vorgehen, ein besetztes Fahrzeug ohne vorherige Ansprache der Fahrzeuginsassen lediglich
zu fotografieren, um eine hohe Forderung zu generieren, verstößt gegen die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Eine kurze Aufforderung zum Wegfahren wäre das
mildere und gebotene Mittel gewesen.

Fristsetzung und weiteres Vorgehen:
Ich fordere Sie auf, die Forderung bis spätestens zum 12.03.2026 (14 Tage nach diesem
Schreiben) fallen zu lassen und mir den Verzicht auf weitere Maßnahmen schriftlich zu
bestätigen.

Einer rein formlosen Ablehnung dieses Widerspruchs ohne detaillierte Eingehen auf die oben
genannten Punkte werde ich nicht akzeptieren. Sollten Sie die Forderung weiter verfolgen oder
ein Inkassobüro beauftragen, werde ich die Angelegenheit ohne weitere Korrespondenz meiner
Rechtsvertretung sowie der Verbraucherzentrale übergeben.

Zudem untersage ich die Speicherung meiner Daten für Marketingzwecke und fordere nach
Abschluss dieses Vorgangs die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.

1. März 2026
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Sehr enttäuschende Erfahrung mit…

Sehr enttäuschende Erfahrung mit PARKcontrol24.

Ich bin kurz in einen kleinen Hofbereich gefahren, ausschließlich um dort zu wenden. Mein Fahrzeug wurde zu keinem Zeitpunkt geparkt, ich habe das Fahrzeug nicht verlassen und keinen Stellplatz genutzt. Nachdem ich die Beschilderung bemerkt habe, habe ich das Gelände sofort wieder verlassen.

Trotzdem wurde mir eine Forderung von 145 € zugeschickt. Die Beschilderung ist aus der Einfahrtsrichtung kaum bzw. gar nicht sichtbar, da sie erst hinter der Gebäudeecke innerhalb des Hofes angebracht ist. Vor dem Einfahren hat man praktisch keine Möglichkeit, die Bedingungen zu erkennen.

Während der weiteren Korrespondenz wurde die Forderung mehrmals reduziert (erst 145 €, dann 130 €, anschließend 125 €). Das wirkte eher wie ein Verhandeln „wie auf einem Markt“, obwohl gleichzeitig betont wurde, dass angeblich kein Verhandlungsspielraum bestehe.

Die rechtliche Situation erscheint aus meiner Sicht keineswegs eindeutig. Dennoch wurde in den Schreiben wiederholt mit Inkasso und möglichen gerichtlichen Schritten Druck aufgebaut.

In der Kommunikation wurden viele meiner konkreten Hinweise nicht wirklich inhaltlich beantwortet, stattdessen erhielt ich überwiegend standardisierte Antworten mit Zahlungsaufforderungen.

Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen äußerst fragwürdig, insbesondere bei so kleinen und unübersichtlichen Hofeinfahrten, die wie normale Einfahrten zu Wohnhäusern wirken.

Ich kann nur empfehlen, an solchen Orten besonders vorsichtig zu sein.

16. März 2026
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Dass eine Forderung bei einem kurzen Wendemanöver frustrierend wirkt, können wir nachvollziehen. Unsere Kontrolleure dokumentieren den Zustand zum Zeitpunkt der Erfassung — ob ein Fahrzeug nur kurz stand oder länger, lässt sich im Nachhinein leider nicht immer unterscheiden. Die Beschilderung wird nach den Vorgaben des jeweiligen Eigentümers angebracht und ist Teil der Nutzungsbedingungen der Fläche. Wenn Sie der Meinung sind, dass in Ihrem Fall besondere Umstände vorlagen, prüfen wir das gerne nochmal individuell — schreiben Sie uns mit Ihrer Vorgangsnummer an info@parkcontrol24.de. S. Richter – PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

145€ Gebühren

Es werden 145€ Gebühren verlangt für einen Privatweg (nicht Parkplatz), welcher eine Sackgasse ist und völlig unbeschildert. Kein Hinweis auf die Firma und ihre Vertragsstrafen. Ja, an der Stelle ist ein Halteverbotsschild, aber 145€ sind übertrieben, wenn der Höchstsatz der StVO für's Falschparken bei ca. 50€ liegt. Noch dazu wurde der angebliche Verstoß per Foto festgehalten, aber dieses ist nicht beigefügt und die falsche Automarke benannt. Kommt mir alles sehr unseriös vor.

Nachtrag nach Antwort des Unternehmens: An der Stelle existiert definitiv kein Schild und nach Rücksprache mit einem Geschäft vor Ort, hat ein einziger Anwohner Parkcontrol24 beauftragt, was ebenfalls zu einer rechtswidrigen Überwachung der kompletten Straße führt.

12. März 2026
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag Frau Julia, danke für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Ihnen gerne ein paar Punkte erläutern: Bei dem von Ihnen genannten Standort handelt es sich um einen Privatparkplatz, der durch den Eigentümer bewirtschaftet wird. Die Beschilderung mit Halteverbotsschild und Hinweis auf die Vertragsstrafe ist vor Ort vorhanden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nicht nach der StVO, da es sich um Privatgrund handelt – hier gelten die vertraglichen Bedingungen, die am Parkplatz ausgeschildert sind. Was die Fotodokumentation betrifft: Sollte tatsächlich die falsche Automarke erfasst worden sein, nehmen wir das sehr ernst. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen an service@parkcontrol24.de, damit wir den Fall nochmal genau prüfen können. Viele Grüße, M. Weber – PARKcontrol24 Sachbearbeitung

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Reine Abzocke und antwortet mit…

Reine Abzocke und antwortet mit Standardnachrichten. Ich werde das nicht zahlen.

Verweise für alle die hier lesen nochmal auf das Oberlandsgericht Bamberg Aktenzeichen: 3 UKl 21/25 e.

14. Januar 2026
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, schade, dass Sie so unzufrieden sind. Wir können Ihren Ärger nachvollziehen, möchten aber darauf hinweisen, dass wir auf jede Bewertung individuell eingehen – von Standardnachrichten kann also keine Rede sein. Was das von Ihnen genannte Aktenzeichen betrifft: Gerichtsurteile beziehen sich immer auf den konkreten Einzelfall und lassen sich nicht pauschal auf andere Sachverhalte übertragen. Unsere Vertragsstrafen basieren auf einer klaren vertraglichen Grundlage zwischen Grundstückseigentümer und Parkenden. Wenn Sie den Vorgang mit uns klären möchten, erreichen Sie uns unter service@parkcontrol24.de. Wir sind offen für eine sachliche Prüfung Ihres Falls. K. Hoffmann – PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Teures Parken

Seit einigen Monaten wird der Parkplatz unseres Discounters in München von der Firma Parkcontrol24 überwacht. Heute habe wir eine Zahlungsaufforderung über 64,60 Euro der Firma Parkcontrol24 zugestellt bekommen. (Linienübertretung vom 13.11.2025 11:22 Uhr) Auf dem Überwachungsphoto ist erkennbar, dass wir die gelbe Parklinie überschritten haben. Parken in der Linie war nicht möglich, da das neben uns geparkte Fahrzeug bereits einen Teil der markierten Parkbucht eingenommen und zugeparkt hatte. Dies ist auf dem Photo gut zu sehen.
Eine Parkscheibe hatten wir gemäß dem Hinweisschild ordnungsgemäß im Auto platziert.
Ein Widerspruch bei der Firma Parkcontrol24 wurde online mit einer Gebührenandrohung sofort abgewiegelt, der Einspruch wurde automatisch als ungültig eingeordnet. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu wehren und zu bezahlen.
Wir sind über das Vorgehen der Überwachungsfirma dermaßen verärgert, dass wir künftig jeden von der Firma Parkcontrol24 überwachten Parkplatz meiden werden und somit auch bei Geschäften, die mit dieser Firma zusammenarbeiten nicht mehr einkaufen.

13. November 2025
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihren Fall so detailliert zu schildern. Ich verstehe, dass eine Zahlungsaufforderung immer unangenehm ist, besonders wenn man das Gefühl hat, alles richtig gemacht zu haben. Zur Linienübertretung: Die Parkmarkierungen dienen dazu, eine geordnete Nutzung des Parkplatzes für alle Kunden sicherzustellen. Wenn ein Fahrzeug über die Markierung hinaussteht – auch wenn das durch andere Fahrzeuge begünstigt wurde – schränkt das die Nutzbarkeit der angrenzenden Stellplätze ein. Unsere Kontrolleure dokumentieren den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle fotografisch, können aber leider nicht beurteilen, warum ein Fahrzeug so abgestellt wurde. Was den Einspruch betrifft: Wir bearbeiten jeden Widerspruch individuell, nicht automatisch. Die Entscheidung wird anhand der Fotodokumentation getroffen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Fall nicht ausreichend gewürdigt wurde, wenden Sie sich bitte direkt an service@parkcontrol24.de – gerne mit Fotos, die die Situation aus Ihrer Sicht belegen. Wir schauen uns das nochmal in Ruhe an. L. Bergmann – PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich habe ständig Falschparkner auf…

Ich habe ständig Falschparkner auf meinem privat angemieteten Parkplätzen. Gespräche mit den Falschparkern hat nichts gebracht. Parkcontrol24 war hier eine gute Lösung. Es gibt so gut wie keine Wiederholungstäter mehr. Zwar gibt es noch oft Falschparker, aber durch den Schadensersatz den Parkcontrol24 für ein eintreibt stört dies nicht mehr so doll. Ich bin sehr zufrieden

17. Februar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Lukas,

Vielen Dank für Ihre großartige 5-Sterne-Bewertung und Ihr Vertrauen in uns!

Es freut uns sehr zu hören, dass sich die Situation auf Ihren privat angemieteten Parkplätzen spürbar verbessert hat und Wiederholungstäter nahezu ausbleiben. Genau das ist unser Ziel: nachhaltige Entlastung für unsere Kunden und eine klare Durchsetzung Ihrer Rechte - professionell und rechtssicher.

Auch wenn vereinzelt weiterhin Falschparker auftreten, ist es gut zu wissen, dass Sie sich nicht mehr selbst darum kümmern müssen und der entstandene Schaden konsequent reguliert wird.

Vielen Dank für Ihre Zufriedenheit - wir stehen Ihnen jederzeit weiterhin zuverlässig zur Seite. 🚗

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Unseriöses Verhalten

Der Ton in dem mit einem geschrieben wird ist unmöglich. Und wen man Einspruch einlegen möchte , wird darauf hingewiesen das man nochmal eine Strafe Zahlen muss falls der Einspruch als ungültig eingeordnet wird. Und das , ist wohlmöglich die größte Frechheit. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu Wehren und einfach zu bezahlen . Ohne Worte !

20. Januar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, es tut uns leid zu hören, dass Sie den Ton unserer Korrespondenz als unangemessen empfunden haben. Das nehmen wir ernst, denn ein respektvoller Umgang ist uns wichtig – in beide Richtungen. Zum Einspruchsverfahren möchte ich kurz erklären, wie der Ablauf funktioniert: Jeder Einspruch wird geprüft. Der Hinweis auf die Zahlungspflicht bei unbegründetem Einspruch ist ein standardmäßiger rechtlicher Hinweis, keine Drohung. Wenn Ihr Einspruch berechtigt ist – etwa weil ein Nachweis vorliegt – wird der Vorgang selbstverständlich eingestellt. Uns ist bewusst, dass solche Formulierungen sich unangenehm lesen können. Wir arbeiten daran, unsere Kommunikation kundenfreundlicher zu gestalten, ohne dabei auf notwendige rechtliche Hinweise verzichten zu können. Wenn Sie möchten, schauen wir uns Ihren konkreten Vorgang gerne nochmal persönlich an – schreiben Sie uns einfach an service@parkcontrol24.de. K. Hoffmann – PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

WICHTIGES UPDATE: Juristische Prüfung & Fehlende Zulassung

Ich habe weiter recherchiert: Laut aktuellen Berichten (u.a. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner) steht Parkcontrol24 massiv in der Kritik. Hier sind Fakten, die jeder Betroffene kennen sollte:
• Verstoß gegen das
Rechtsdienstleistungsgesetz: Das
Unternehmen macht Forderungen für Dritte geltend, ohne die erforderliche Erlaubnis im Rechtsdienstleistungsregister zu haben.
Das ist ein klarer Gesetzesverstoß!
• Keine Berechtigung: Es wird kritisiert, dass Parkcontrol24 sogar Forderungen für Grundstücke erhebt, die gar nicht unter ihrer Verwaltung stehen.
• Behörden-Erfolg: Der ADAC hat bereits Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht - mit Erfolg! Die Behörde hat den Sachverhalt bestätigt und weitere Prüfungen eingeleitet.

Mein Fall:
Achtung vor dem 'App-Melde-System':
Ein Hausbesitzer nutzt hier offenbar eine App, um manuell Handyfotos von Fahrzeugen hochzuladen. Da der Weg ein Gemeinschaftseigentum ist und ein Wegerecht besteht, ist diese 'private Knöllchen-Jagd' per App rechtlich extrem fragwürdig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz prüft bereits, ob diese Art der systematischen Datenerfassung und Weitergabe an private Firmen überhaupt zulässig ist.

Die Inkasso-Falle aus der Schweiz (MINDFields AG)
"Wer nicht sofort zahlt, bekommt Post von der MINDFields AG (InkassoZentrum) aus der Schweiz. Fallt nicht auf deren Taktik rein:
• Einschüchterung mit Flaggen: Die Briefe nutzen deutsche Flaggenfarben und Begriffe wie 'gerichtliche Eskalation', um staatliche Autorität vorzugaukeln. Es ist eine private Firma aus der Schweiz!
• Wucher-Gebühren: Die Forderung springt in kürzester Zeit von 55 € auf über 234 €.
Solche Gebühren sind in Deutschland völlig unverhältnismäßig und vor Gericht kaum durchsetzbar.
• Der 'Einigungsvorschlag' ist eine Falle:
Sie bieten Ratenzahlung an. Unterschreibt nichts! Mit einer Unterschrift oder Zahlung erkennt ihr die (unberechtigte) Forderung rechtlich an und verliert eure Einspruchsrechte.
• Sitz im Ausland: Die Firma nutzt eine Briefkastenadresse in München, sitzt aber in der Schweiz. Das erschwert rechtliche Schritte gegen sie, macht es für sie aber auch fast unmöglich, wegen solcher Kleinstbeträge in Deutschland effektiv zu klagen.

Mein Tipp: Wer widersprochen hat und wessen Fall beim Datenschutz (LDA) liegt, sollte sich von diesem bunten Papier nicht einschüchtern lassen. Es ist reines Psychospiel!

Update:
Nach der Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass die Forderung unberechtigt war.
Besonders kritisch sehe ich das Modell der Halterabfrage beim KBA, wenn diese durch Privatpersonen via App angestoßen wird. Hier bestehen aus meiner Sicht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, was auch die Chancen auf Schadensersatz wegen unberechtigter Halterabfrage erhöhen kann.
Ich kann nur jedem raten, solche Forderungen juristisch prüfen zu lassen.

Update zur Antwort des Unternehmens:
Es ist interessant, dass PARKcontrol24 hier pauschal auf den § 39 StVG verweist. Fakt ist jedoch: Die Halterabfrage ist nur bei einem berechtigten Interesse zulässig. Wenn die Meldung jedoch durch Privatpersonen (z. B. via Drittanbieter-Apps) erfolgt, ohne dass das Unternehmen selbst den Verstoß festgestellt hat, sehen viele Gerichte und Datenschutzbeauftragte hier einen Verstoß gegen die DSGVO (vgl. aktuelle Rechtsprechung zu "privaten Parkraumwächtern").

Bezüglich des Aktenzeichens: Ich werde dieses nicht öffentlich in einem Forum posten, um meine Privatsphäre zu schützen. Den Nachweis über den Verfahrensausgang habe ich jedoch bereits direkt an Trustpilot zur Verifizierung übermittelt. Dass Sie versuchen, meine Bewertung als „unrichtig" darzustellen, statt den Fehler intern zu prüfen, spricht für Ihre Kundenkommunikation.

5. Februar 2026
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, wir möchten gerne auf Ihre Darstellung eingehen, da sie einige sachliche Unrichtigkeiten enthält, die wir so nicht stehen lassen können. Unsere Halterabfragen beim KBA erfolgen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage gemäß § 39 StVG und werden nicht durch Privatpersonen, sondern durch unser Unternehmen als berechtigten Empfänger durchgeführt. Das Geschäftsmodell der privaten Parkraumbewirtschaftung wurde durch den BGH in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt. Sollten Sie tatsächlich ein Gerichtsverfahren gegen uns gewonnen haben, bitten wir Sie, uns das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen – wir nehmen das sehr ernst und prüfen jeden Einzelfall sorgfältig. Bitte wenden Sie sich mit allen Unterlagen an service@parkcontrol24.de, damit wir den Sachverhalt klären können. T. Mertens – Kundenservice PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Exzellent!

Als Eigentümer eines Gesundheitszentrums mit Arztpraxen, Apotheke und weiteren Einrichtungen stellen wir unseren Kunden und Patienten kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Leider kam es immer wieder zur Zweckentfremdung dieser Parkflächen, was besonders für wirklich Bedürftige problematisch war.
Dank ParkControl 24 haben wir eine einfache, effektive und nachhaltige Lösung gefunden, um den Parkraum fair zu regeln und unseren Kunden und Patienten wieder zuverlässig das Parken zu ermöglichen. Die Umsetzung war unkompliziert und das Ergebnis überzeugt. Vielen Dank an das Team von ParkControl 24 – weiter so!

29. Januar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Sommer,

Vielen Dank für Ihre ausführliche und positive Bewertung!

Es freut uns sehr zu hören, dass wir Sie bei der fairen und nachhaltigen Regelung Ihrer Parkflächen unterstützen konnten. Gerade bei sensiblen Bereichen wie Gesundheitszentren ist es besonders wichtig, dass Parkraum denjenigen zur Verfügung steht, die ihn wirklich benötigen - umso schöner, dass unsere Lösung hier spürbar Entlastung geschaffen hat.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Wir freuen uns, Sie auch weiterhin zuverlässig unterstützen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Fröhlich
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Pure Abzocke

Unfassbar welche Geschäftsgebaren diese Unternehmung anwendet. Als Kfz-Fahrer, der auf einem Parkplatz - baugleich dem öffentlichen Parkplatz nebenan - wendete, wurde mir eine Rechnung über 137,50 gestellt. Ich verstehe total, dass Parkplätze vor unberechtigtem Parken irgendwie geschützt werden müssen. Geschieht dies gut ausgeschildert, weiß jeder, der trotzdem dort parkt, auf was er sich einlässt. Aber 137.50EUR fürs Wenden auf einem reinen Parkplatz (keine Einfahrt o.ä.) bezahlen zu sollen, fühlt sich nach Abzocke an. Den Grundstücksbesitzern kann ich nur raten, seriösere Anbieter auszuwählen.

10. Dezember 2025
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Hallo Herr Becker, danke für Ihre offene Rückmeldung. Wir können verstehen, dass sich die Situation für Sie ungerecht anfühlt, besonders wenn Sie den Parkplatz nur zum Wenden genutzt haben. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Fahrzeug auf einer privat bewirtschafteten Fläche abgestellt wird, auch nur kurzzeitig, greift die ausgeschilderte Nutzungsordnung. Unsere Kontrolleure können zum Zeitpunkt der Dokumentation leider nicht erkennen, ob jemand nur wendet oder tatsächlich parkt. Was wir aber können: Ihren konkreten Fall nochmal individuell anschauen. Wenn Sie uns Ihre Vorgangsnummer und eventuell eine kurze Schilderung der Situation an service@parkcontrol24.de senden, prüfen wir gerne, ob hier eine Kulanzlösung möglich ist. Wir schätzen konstruktive Kritik, denn sie hilft uns, besser zu werden. T. Mertens – Kundenservice PARKcontrol24

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Bin sehr zufrieden

Bin sehr zufrieden, haben sehr nette und hilfsbereit Mitarbeiter die arbeiten. Hatte schon andere Firma die sehr viel schlechter war.

8. Januar 2026
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Hegner,

Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung! 😊 Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Team und unserer Arbeit so zufrieden sind. Ihr positives Feedback bedeutet uns viel!

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schieber
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrugsmasche

Betrugsmasche! Meine Frau hatte einen Arztbesuch und registrierte auch dort ihr Kennzeichen am PC. 2 Monate später dann die Rechnung über 65 Euro. Ab jetzt wird es wild: Laut Impressum sitzt die Firma in London, also Indien. In der Widerspruchs-App muss man erst mal Handynummer und Email eingeben. Lust auf Spam? Dann lieber nicht. Auch nach dem Punkt: ich habe eine Parkberechtigung und kann diese auch nachweisen, folgt ein Timer, der einem doch nochmals die Möglichkeit zur Zahlung gibt. Als der dritte Timer begann zu laufen, habe ich diese Rezension geschrieben.

10. November 2025
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Mientki,

Wir weisen den Vorwurf einer „Betrugsmasche“ ausdrücklich zurück. Eine solche Behauptung ist unzutreffend und entspricht nicht den Tatsachen.

Wie Sie uns selbst mitgeteilt haben, befand sich Ihre Frau zum betreffenden Zeitpunkt bei einem Arzttermin. Selbstverständlich sind Patientinnen und Patienten der jeweiligen Praxis berechtigt, die Parkflächen kostenfrei zu nutzen. Diese Berechtigung entsteht jedoch nicht automatisch durch den Arztbesuch, sondern setzt – wie vor Ort klar kommuniziert – eine ordnungsgemäße Registrierung des Kennzeichens im System der Praxis voraus.

Nach eingehender Prüfung konnten wir feststellen, dass das von Ihnen genannte Kennzeichen zum relevanten Zeitpunkt nicht im System registriert war. Ohne diese Registrierung ist es uns technisch nicht möglich, zwischen berechtigter und unberechtigter Nutzung zu unterscheiden. Unsere Bearbeitung erfolgt vollständig systemgestützt und dokumentationsbasiert.

Wir haben Ihnen aus Kulanz bereits angeboten, die Forderung auf die reine Fallpauschale zu reduzieren. Fehler bei der Registrierung können leider vorkommen – die dadurch entstehenden Bearbeitungskosten können jedoch nicht von unserem Unternehmen übernommen werden.

Zu Ihrer weiteren Anmerkung:
Unser Unternehmenssitz sowie unsere Kontaktdaten sind transparent im Impressum einsehbar. Die Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Rahmen eines Widerspruchs dient ausschließlich der sachgerechten Bearbeitung des Falls. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken findet nicht statt.

Die von Ihnen beschriebenen „Timer“ innerhalb des Formulars stellen lediglich systemseitige Bearbeitungshinweise dar und haben keinen Einfluss auf Ihre Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wir stehen weiterhin für eine sachliche Klärung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Fröhlich
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 2 von 5 Sternen

Ich weiß nicht wie ich das in Worte…

Ich weiß nicht wie ich das in Worte fassen soll.Vielleicht nur abzocke nennen.Ich frage mich,wie man so was in Deutschland erlaubt und in welche Taschen fließt das Geld -55€ für fehlende Parkscheibe bei einkaufen.Ich habe meine Lehre daraus-wenn ich diesen Schild sehe,werde ich dort nicht einkaufen und Augen aufhaben bei nächsten Einkauf.Aber blinde wie mich wirds wieder geben…

15. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Hallo Verica, es tut uns leid, dass Sie diese Erfahrung gemacht haben. Die Parkscheibenpflicht ist auf den Hinweisschildern am Parkplatz vermerkt – wir wissen aber, dass man das im Alltag manchmal übersehen kann. Die 55 € sind eine vertraglich vereinbarte Pauschale, die durch die Beschilderung zustande kommt. Wir können Ihren Ärger gut nachvollziehen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vorgang haben oder der Meinung sind, dass die Beschilderung nicht ausreichend sichtbar war, melden Sie sich gerne bei uns unter service@parkcontrol24.de. Wir schauen uns das an. S. Richter – PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Strafzettel fürs parken, bei dem es sich nicht um Gebiet von PC24 handelt

Strafzettel fürs parken auf einem Kinderarztparkplatzes welches auch so deklariert ist, dennoch ein Strafzettel von Parkcontrol24, ich benutze diesen Parkplatz nicht das erste mal, aber das erste mal so einen Strafzettel von über 90 Euro erhalten, wie soll man so etwas ernst nehmen?

Am Telefon war die Dame sehr arrogant, null Verständnis und keine Möglichkeit gegeben dies zu erklären, selbst auf dem Foto ist es ersichtlich das es sich um Artpraxisparkplätze handelt.

Zitat: Ich habe keine Lust und muss mit Ihnen nicht diskutieren, bezahlen Sie sonst meldet sich das Inkasso.

Was ist das für eine Art mit dem gegenüber umzugehen?

12. Dezember 2025
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Gürkan,

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Zunächst möchten wir klarstellen, dass wir kein Interesse daran haben, berechtigte Nutzer von Praxisparkplätzen zu sanktionieren. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um einen regulären Patientenparkplatz, sondern um eine deutlich gekennzeichnete Lieferzone sowie reservierte Stellflächen.

Die vorliegenden Fotoaufnahmen zeigen, dass das Fahrzeug nicht lediglich gewendet hat, sondern in die Ladezone eingefahren ist, dort angehalten und die Fläche über einen Zeitraum blockiert hat um Personen aussteigen zu lassen. Eine reine Wendebewegung hätte nur wenige Sekunden in Anspruch genommen und wäre entsprechend dokumentiert.

Lieferzonen dienen der Sicherstellung von Warenanlieferungen sowie teilweise auch Rettungs- und Versorgungswegen. Eine Blockierung, auch für kurze Zeit, stellt eine Behinderung dar.

Zu dem geschilderten Telefonat möchten wir sagen: Ein respektvoller Umgang ist uns wichtig. Sollten Formulierungen unsererseits als unangebracht empfunden worden sein, bedauern wir dies. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter an klare rechtliche Vorgaben gebunden sind und Einzelfälle anhand der dokumentierten Sachlage bewerten.

Die Forderung basiert auf der vor Ort geltenden Beschilderung sowie der dokumentierten Nutzung der Fläche.

Für eine sachliche Klärung können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir prüfen jeden Vorgang sorgfältig.

Freundliche Grüße
Ihr PARKControl24-Team

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr freundlich

Sehr freundlich, hilfsbereit, schnell und alles ohne Probleme es wir alles selbstständig erledigt. Alles Super

5. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Sehr geehrter Herr Henzler,

Vielen Dank für Ihre wunderbare Bewertung! 🙏
Es freut uns sehr zu hören, dass alles reibungslos verlaufen ist und Sie mit unserem Service zufrieden sind. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Martina Fröhlich
Ihr Kundenservice von PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Was für ein unseriöses Unternehmen.

Was für ein unseriöses Unternehmen.

Schicken eine Zahlungsforderung von über 120 Euro.
Dazu sehr unscharfe Bilder, auf denen sie meinen mein Auto erkannt zu haben.

Ich schickte ein Schreiben raus, in dem ich diese Tat bestreite, dass es Zeugen gibt und das das Auto nicht meins ist.
Habe rechtliche Schritte angedroht und prompt kam eine Antwort, dass der Fall geschlossen ist und keine Zahlung erforderlich ist.

Was für ein Eingeständnis, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.

Pffffff, also immer erstmal ein Schreiben aufsetzen.

Easy und das Ding ist vom Tisch.

Unglaublich!

1. Dezember 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es freut uns, dass Ihr Anliegen nach Prüfung der Sachlage zu Ihren Gunsten geklärt werden konnte – genau dafür gibt es unser Widerspruchsverfahren. Wir nehmen jeden Einwand ernst und prüfen die Dokumentation sorgfältig. Dass der Fall eingestellt wurde, zeigt, dass unser System funktioniert. Sollten Sie künftig Fragen haben, erreichen Sie uns jederzeit unter service@parkcontrol24.de. A. Fischer – Kundenbetreuung PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Die üblichen Gestörten die es…

Die üblichen Gestörten die es versuchen! Schlechte Beschilderung, nicht funktionierende Technik und schicken einem dann die unterschiedlichsten Inkasso Buden auf den Hals. Die Briefe sind gut für die Mülltonne. Bleibt standhaft, es sind einfach nur Betrüger. Eine Inkasso Bude macht schon nicht mehr mit, Jetzt nervt Mindfields Inkasso aus der Schweiz, die selbst eine Parkplatzüberwachung betreiben. Ausländischer Sitz, Briefkasten in München. Alles SCHWACHSINN!! Anzeige geht raus, vllt unternimmt mal wer was gegen diese Firmen. ADAC hat zumindest schonmal interesse bekundet.

Wenn ich schon "gerichtliche ESKALATION" lese :D :D :D

26. November 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Hallo Herr Schmidt, wir können Ihren Ärger nachvollziehen, möchten aber einige Punkte richtigstellen. Die Beschilderung unserer Parkflächen erfolgt nach klaren Vorgaben und wird regelmäßig dokumentiert. Unsere Vertragsstrafen basieren auf den Nutzungsbedingungen, die vor Ort ausgehängt sind. Das Inkassoverfahren wird ausschließlich von in Deutschland zugelassenen Unternehmen durchgeführt. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall nochmals, wenn Sie uns Ihr Aktenzeichen an service@parkcontrol24.de senden. S. Richter – PARKcontrol24

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Abzocke

Abzocke. In meinen Augen extrem unseriös. Man wird trotz Parkschein abgeschleppt.

29. November 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Parkcontrol24-Logo

Antwort von Parkcontrol24

Guten Tag, es tut uns leid, dass Sie diesen Eindruck gewonnen haben. Wir arbeiten im Auftrag der Grundstückseigentümer und setzen die vereinbarten Parkregeln durch. Eine Abschleppung erfolgt nur in Ausnahmefällen und stets im Rahmen geltender Vorschriften. Falls Sie Ihren Fall konkret schildern möchten, stehen wir Ihnen gerne unter service@parkcontrol24.de zur Verfügung. M. Weber – Sachbearbeitung PARKcontrol24

So funktioniert Trustpilot

Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.

Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.

Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.

Hier ​finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.

Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.

Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.

Erfahren Sie mehr