Es ging erstaunlich unkompliziert und es gibt auch persönliche Ansprechpartner. Das Aktion hat auch Wirkung gezeigt und die Falschparker, die regelmäßig meine Parkplätze belegen sind deutlich weniger... Mehr ansehen
Unternehmen hat geantwortet
Wir überprüfen keine spezifischen Behauptungen, da die Meinungen der Bewerter ihre eigenen sind. Wir können Bewertungen jedoch als „verifiziert” kennzeichnen, wenn wir bestätigen können, dass eine geschäftliche Interaktion stattgefunden hat. Mehr erfahren
Um die Integrität unseres Portals zu schützen, überprüft unsere automatisierte Software alle Bewertungen – unabhängig davon, ob sie verifiziert sind oder nicht – rund um die Uhr. Diese Technologie identifiziert und entfernt Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, wie zum Beispiel Bewertungen, die nicht auf einer wirklichen Erfahrungen basieren. Uns ist bewusst, dass wir möglicherweise nicht alles erfassen, doch Sie können uns jederzeit problematische Inhalte melden, die wir Ihrer Meinung nach übersehen haben. Mehr erfahren
Mit KI erstellt, basierend auf aktuellen Bewertungen
Hat 50 % seiner negativen Bewertungen beantwortet
Braucht meist mehr als 1 Monat zum Antworten
So nutzt dieses Unternehmen Trustpilot
Erfahren Sie, woher die Bewertungen stammen und wie sie ausgewertet und moderiert werden.
Seit Parkcontrol24 uns unterstützt, haben wir weniger Probleme mit Falschparkern. Die Kommunikation ist immer gut und offen !

Antwort von Parkcontrol24
Einfach nur top! Von der Erfassung bis zur Auszahlung ein toller Service. Hier parkt so schnell niemand ein 2tes Mal falsch.

Antwort von Parkcontrol24
Wir haben ein "Knöllchen" für 145 Euro geschickt bekommen weil wir vor einer Einfahrt am Straßenrand standen, auf den "Beweisfotos" sind wir sogar im Auto zu sehen!
Wenn ihr nicht zu 100% sicher seid, dass die Höhe der Strafe gerechtfertigt ist, auf jeden Fall widersprechen!
Vielleicht helfen ja hier ein Paar Formulierungen unseren Wiederspruchs auch anderen weiter:
1. Fehlende Besitzstörung / Sofortige Räumungsbereitschaft
Wie aus der von Ihnen angefertigten fotodokumentarischen Beweisaufnahme ersichtlich ist,
befand sich zum Zeitpunkt der Feststellung eine Person (meine Ehefrau nebst Kind) im Fahrzeug. Das Fahrzeug war somit zu keinem Zeitpunkt
„abgestellt“. Es bestand eine unmittelbare Räumungsbereitschaft; bei einer entsprechenden
Aufforderung hätte das Fahrzeug die Örtlichkeit sofort verlassen können. Eine Besitzstörung im
Sinne des § 858 BGB, die eine Schadensersatzpflicht auslösen würde, liegt somit nicht vor.
2. Öffentlich-rechtlicher Charakter der Fläche
Bei dem betreffenden Ort (...) handelt es sich nicht um
eine klar abgegrenzte private Fläche, sondern um einen öffentlichen Gehweg bzw. einen Bereich,
der dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist. Die Verfolgung von Halte- oder
Parkverstößen obliegt hier ausschließlich den zuständigen Ordnungsbehörden. Eine Abtretung
hoheitlicher Aufgaben an ein privates Unternehmen wie das Ihre ist rechtlich nicht zulässig.
3. Mangelhafte Beschilderung
Es mangelt an einer hinreichend deutlichen und gut sichtbaren Beschilderung im Bereich der Ausfahrt/Zufahrt, die auf eine private Überwachung oder die Geltung von
Vertragsstrafen/Schadensersatzpauschalen hinweist. Ohne eine solche Beschilderung kann kein
wirksamer Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Ohne eine richterliche Prüfung
wird keine Zahlung geleistet.
4. Unverhältnismäßigkeit der Forderung
Die geforderte Summe von 145,00 EUR ist grob unverhältnismäßig. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Entgelte für Parkverstöße auf
Privatgrundstücken das Niveau ortsüblicher Bußgelder im öffentlichen Raum nicht exzessiv
übersteigen. Eine Pauschale von 145,00 EUR steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen
Schaden und stellt eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar.
5. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
Ihr Vorgehen, ein besetztes Fahrzeug ohne vorherige Ansprache der Fahrzeuginsassen lediglich
zu fotografieren, um eine hohe Forderung zu generieren, verstößt gegen die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Eine kurze Aufforderung zum Wegfahren wäre das
mildere und gebotene Mittel gewesen.
Fristsetzung und weiteres Vorgehen:
Ich fordere Sie auf, die Forderung bis spätestens zum 12.03.2026 (14 Tage nach diesem
Schreiben) fallen zu lassen und mir den Verzicht auf weitere Maßnahmen schriftlich zu
bestätigen.
Einer rein formlosen Ablehnung dieses Widerspruchs ohne detaillierte Eingehen auf die oben
genannten Punkte werde ich nicht akzeptieren. Sollten Sie die Forderung weiter verfolgen oder
ein Inkassobüro beauftragen, werde ich die Angelegenheit ohne weitere Korrespondenz meiner
Rechtsvertretung sowie der Verbraucherzentrale übergeben.
Zudem untersage ich die Speicherung meiner Daten für Marketingzwecke und fordere nach
Abschluss dieses Vorgangs die Löschung meiner Daten gemäß Art. 17 DSGVO.
Sehr enttäuschende Erfahrung mit PARKcontrol24.
Ich bin kurz in einen kleinen Hofbereich gefahren, ausschließlich um dort zu wenden. Mein Fahrzeug wurde zu keinem Zeitpunkt geparkt, ich habe das Fahrzeug nicht verlassen und keinen Stellplatz genutzt. Nachdem ich die Beschilderung bemerkt habe, habe ich das Gelände sofort wieder verlassen.
Trotzdem wurde mir eine Forderung von 145 € zugeschickt. Die Beschilderung ist aus der Einfahrtsrichtung kaum bzw. gar nicht sichtbar, da sie erst hinter der Gebäudeecke innerhalb des Hofes angebracht ist. Vor dem Einfahren hat man praktisch keine Möglichkeit, die Bedingungen zu erkennen.
Während der weiteren Korrespondenz wurde die Forderung mehrmals reduziert (erst 145 €, dann 130 €, anschließend 125 €). Das wirkte eher wie ein Verhandeln „wie auf einem Markt“, obwohl gleichzeitig betont wurde, dass angeblich kein Verhandlungsspielraum bestehe.
Die rechtliche Situation erscheint aus meiner Sicht keineswegs eindeutig. Dennoch wurde in den Schreiben wiederholt mit Inkasso und möglichen gerichtlichen Schritten Druck aufgebaut.
In der Kommunikation wurden viele meiner konkreten Hinweise nicht wirklich inhaltlich beantwortet, stattdessen erhielt ich überwiegend standardisierte Antworten mit Zahlungsaufforderungen.
Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen äußerst fragwürdig, insbesondere bei so kleinen und unübersichtlichen Hofeinfahrten, die wie normale Einfahrten zu Wohnhäusern wirken.
Ich kann nur empfehlen, an solchen Orten besonders vorsichtig zu sein.

Antwort von Parkcontrol24
Es werden 145€ Gebühren verlangt für einen Privatweg (nicht Parkplatz), welcher eine Sackgasse ist und völlig unbeschildert. Kein Hinweis auf die Firma und ihre Vertragsstrafen. Ja, an der Stelle ist ein Halteverbotsschild, aber 145€ sind übertrieben, wenn der Höchstsatz der StVO für's Falschparken bei ca. 50€ liegt. Noch dazu wurde der angebliche Verstoß per Foto festgehalten, aber dieses ist nicht beigefügt und die falsche Automarke benannt. Kommt mir alles sehr unseriös vor.
Nachtrag nach Antwort des Unternehmens: An der Stelle existiert definitiv kein Schild und nach Rücksprache mit einem Geschäft vor Ort, hat ein einziger Anwohner Parkcontrol24 beauftragt, was ebenfalls zu einer rechtswidrigen Überwachung der kompletten Straße führt.

Antwort von Parkcontrol24
Reine Abzocke und antwortet mit Standardnachrichten. Ich werde das nicht zahlen.
Verweise für alle die hier lesen nochmal auf das Oberlandsgericht Bamberg Aktenzeichen: 3 UKl 21/25 e.

Antwort von Parkcontrol24
Seit einigen Monaten wird der Parkplatz unseres Discounters in München von der Firma Parkcontrol24 überwacht. Heute habe wir eine Zahlungsaufforderung über 64,60 Euro der Firma Parkcontrol24 zugestellt bekommen. (Linienübertretung vom 13.11.2025 11:22 Uhr) Auf dem Überwachungsphoto ist erkennbar, dass wir die gelbe Parklinie überschritten haben. Parken in der Linie war nicht möglich, da das neben uns geparkte Fahrzeug bereits einen Teil der markierten Parkbucht eingenommen und zugeparkt hatte. Dies ist auf dem Photo gut zu sehen.
Eine Parkscheibe hatten wir gemäß dem Hinweisschild ordnungsgemäß im Auto platziert.
Ein Widerspruch bei der Firma Parkcontrol24 wurde online mit einer Gebührenandrohung sofort abgewiegelt, der Einspruch wurde automatisch als ungültig eingeordnet. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu wehren und zu bezahlen.
Wir sind über das Vorgehen der Überwachungsfirma dermaßen verärgert, dass wir künftig jeden von der Firma Parkcontrol24 überwachten Parkplatz meiden werden und somit auch bei Geschäften, die mit dieser Firma zusammenarbeiten nicht mehr einkaufen.

Antwort von Parkcontrol24
Ich habe ständig Falschparkner auf meinem privat angemieteten Parkplätzen. Gespräche mit den Falschparkern hat nichts gebracht. Parkcontrol24 war hier eine gute Lösung. Es gibt so gut wie keine Wiederholungstäter mehr. Zwar gibt es noch oft Falschparker, aber durch den Schadensersatz den Parkcontrol24 für ein eintreibt stört dies nicht mehr so doll. Ich bin sehr zufrieden

Antwort von Parkcontrol24
Der Ton in dem mit einem geschrieben wird ist unmöglich. Und wen man Einspruch einlegen möchte , wird darauf hingewiesen das man nochmal eine Strafe Zahlen muss falls der Einspruch als ungültig eingeordnet wird. Und das , ist wohlmöglich die größte Frechheit. Man wird dadurch mehr oder weniger gezwungen sich nicht zu Wehren und einfach zu bezahlen . Ohne Worte !

Antwort von Parkcontrol24
Ich habe weiter recherchiert: Laut aktuellen Berichten (u.a. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner) steht Parkcontrol24 massiv in der Kritik. Hier sind Fakten, die jeder Betroffene kennen sollte:
• Verstoß gegen das
Rechtsdienstleistungsgesetz: Das
Unternehmen macht Forderungen für Dritte geltend, ohne die erforderliche Erlaubnis im Rechtsdienstleistungsregister zu haben.
Das ist ein klarer Gesetzesverstoß!
• Keine Berechtigung: Es wird kritisiert, dass Parkcontrol24 sogar Forderungen für Grundstücke erhebt, die gar nicht unter ihrer Verwaltung stehen.
• Behörden-Erfolg: Der ADAC hat bereits Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht - mit Erfolg! Die Behörde hat den Sachverhalt bestätigt und weitere Prüfungen eingeleitet.
Mein Fall:
Achtung vor dem 'App-Melde-System':
Ein Hausbesitzer nutzt hier offenbar eine App, um manuell Handyfotos von Fahrzeugen hochzuladen. Da der Weg ein Gemeinschaftseigentum ist und ein Wegerecht besteht, ist diese 'private Knöllchen-Jagd' per App rechtlich extrem fragwürdig. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz prüft bereits, ob diese Art der systematischen Datenerfassung und Weitergabe an private Firmen überhaupt zulässig ist.
Die Inkasso-Falle aus der Schweiz (MINDFields AG)
"Wer nicht sofort zahlt, bekommt Post von der MINDFields AG (InkassoZentrum) aus der Schweiz. Fallt nicht auf deren Taktik rein:
• Einschüchterung mit Flaggen: Die Briefe nutzen deutsche Flaggenfarben und Begriffe wie 'gerichtliche Eskalation', um staatliche Autorität vorzugaukeln. Es ist eine private Firma aus der Schweiz!
• Wucher-Gebühren: Die Forderung springt in kürzester Zeit von 55 € auf über 234 €.
Solche Gebühren sind in Deutschland völlig unverhältnismäßig und vor Gericht kaum durchsetzbar.
• Der 'Einigungsvorschlag' ist eine Falle:
Sie bieten Ratenzahlung an. Unterschreibt nichts! Mit einer Unterschrift oder Zahlung erkennt ihr die (unberechtigte) Forderung rechtlich an und verliert eure Einspruchsrechte.
• Sitz im Ausland: Die Firma nutzt eine Briefkastenadresse in München, sitzt aber in der Schweiz. Das erschwert rechtliche Schritte gegen sie, macht es für sie aber auch fast unmöglich, wegen solcher Kleinstbeträge in Deutschland effektiv zu klagen.
Mein Tipp: Wer widersprochen hat und wessen Fall beim Datenschutz (LDA) liegt, sollte sich von diesem bunten Papier nicht einschüchtern lassen. Es ist reines Psychospiel!
Update:
Nach der Auseinandersetzung wurde festgestellt, dass die Forderung unberechtigt war.
Besonders kritisch sehe ich das Modell der Halterabfrage beim KBA, wenn diese durch Privatpersonen via App angestoßen wird. Hier bestehen aus meiner Sicht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, was auch die Chancen auf Schadensersatz wegen unberechtigter Halterabfrage erhöhen kann.
Ich kann nur jedem raten, solche Forderungen juristisch prüfen zu lassen.
Update zur Antwort des Unternehmens:
Es ist interessant, dass PARKcontrol24 hier pauschal auf den § 39 StVG verweist. Fakt ist jedoch: Die Halterabfrage ist nur bei einem berechtigten Interesse zulässig. Wenn die Meldung jedoch durch Privatpersonen (z. B. via Drittanbieter-Apps) erfolgt, ohne dass das Unternehmen selbst den Verstoß festgestellt hat, sehen viele Gerichte und Datenschutzbeauftragte hier einen Verstoß gegen die DSGVO (vgl. aktuelle Rechtsprechung zu "privaten Parkraumwächtern").
Bezüglich des Aktenzeichens: Ich werde dieses nicht öffentlich in einem Forum posten, um meine Privatsphäre zu schützen. Den Nachweis über den Verfahrensausgang habe ich jedoch bereits direkt an Trustpilot zur Verifizierung übermittelt. Dass Sie versuchen, meine Bewertung als „unrichtig" darzustellen, statt den Fehler intern zu prüfen, spricht für Ihre Kundenkommunikation.

Antwort von Parkcontrol24
Als Eigentümer eines Gesundheitszentrums mit Arztpraxen, Apotheke und weiteren Einrichtungen stellen wir unseren Kunden und Patienten kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Leider kam es immer wieder zur Zweckentfremdung dieser Parkflächen, was besonders für wirklich Bedürftige problematisch war.
Dank ParkControl 24 haben wir eine einfache, effektive und nachhaltige Lösung gefunden, um den Parkraum fair zu regeln und unseren Kunden und Patienten wieder zuverlässig das Parken zu ermöglichen. Die Umsetzung war unkompliziert und das Ergebnis überzeugt. Vielen Dank an das Team von ParkControl 24 – weiter so!

Antwort von Parkcontrol24
Unfassbar welche Geschäftsgebaren diese Unternehmung anwendet. Als Kfz-Fahrer, der auf einem Parkplatz - baugleich dem öffentlichen Parkplatz nebenan - wendete, wurde mir eine Rechnung über 137,50 gestellt. Ich verstehe total, dass Parkplätze vor unberechtigtem Parken irgendwie geschützt werden müssen. Geschieht dies gut ausgeschildert, weiß jeder, der trotzdem dort parkt, auf was er sich einlässt. Aber 137.50EUR fürs Wenden auf einem reinen Parkplatz (keine Einfahrt o.ä.) bezahlen zu sollen, fühlt sich nach Abzocke an. Den Grundstücksbesitzern kann ich nur raten, seriösere Anbieter auszuwählen.

Antwort von Parkcontrol24
Bin sehr zufrieden, haben sehr nette und hilfsbereit Mitarbeiter die arbeiten. Hatte schon andere Firma die sehr viel schlechter war.

Antwort von Parkcontrol24
Betrugsmasche! Meine Frau hatte einen Arztbesuch und registrierte auch dort ihr Kennzeichen am PC. 2 Monate später dann die Rechnung über 65 Euro. Ab jetzt wird es wild: Laut Impressum sitzt die Firma in London, also Indien. In der Widerspruchs-App muss man erst mal Handynummer und Email eingeben. Lust auf Spam? Dann lieber nicht. Auch nach dem Punkt: ich habe eine Parkberechtigung und kann diese auch nachweisen, folgt ein Timer, der einem doch nochmals die Möglichkeit zur Zahlung gibt. Als der dritte Timer begann zu laufen, habe ich diese Rezension geschrieben.

Antwort von Parkcontrol24
Ich weiß nicht wie ich das in Worte fassen soll.Vielleicht nur abzocke nennen.Ich frage mich,wie man so was in Deutschland erlaubt und in welche Taschen fließt das Geld -55€ für fehlende Parkscheibe bei einkaufen.Ich habe meine Lehre daraus-wenn ich diesen Schild sehe,werde ich dort nicht einkaufen und Augen aufhaben bei nächsten Einkauf.Aber blinde wie mich wirds wieder geben…

Antwort von Parkcontrol24
Strafzettel fürs parken auf einem Kinderarztparkplatzes welches auch so deklariert ist, dennoch ein Strafzettel von Parkcontrol24, ich benutze diesen Parkplatz nicht das erste mal, aber das erste mal so einen Strafzettel von über 90 Euro erhalten, wie soll man so etwas ernst nehmen?
Am Telefon war die Dame sehr arrogant, null Verständnis und keine Möglichkeit gegeben dies zu erklären, selbst auf dem Foto ist es ersichtlich das es sich um Artpraxisparkplätze handelt.
Zitat: Ich habe keine Lust und muss mit Ihnen nicht diskutieren, bezahlen Sie sonst meldet sich das Inkasso.
Was ist das für eine Art mit dem gegenüber umzugehen?

Antwort von Parkcontrol24
Sehr freundlich, hilfsbereit, schnell und alles ohne Probleme es wir alles selbstständig erledigt. Alles Super

Antwort von Parkcontrol24
Was für ein unseriöses Unternehmen.
Schicken eine Zahlungsforderung von über 120 Euro.
Dazu sehr unscharfe Bilder, auf denen sie meinen mein Auto erkannt zu haben.
Ich schickte ein Schreiben raus, in dem ich diese Tat bestreite, dass es Zeugen gibt und das das Auto nicht meins ist.
Habe rechtliche Schritte angedroht und prompt kam eine Antwort, dass der Fall geschlossen ist und keine Zahlung erforderlich ist.
Was für ein Eingeständnis, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.
Pffffff, also immer erstmal ein Schreiben aufsetzen.
Easy und das Ding ist vom Tisch.
Unglaublich!

Antwort von Parkcontrol24
Die üblichen Gestörten die es versuchen! Schlechte Beschilderung, nicht funktionierende Technik und schicken einem dann die unterschiedlichsten Inkasso Buden auf den Hals. Die Briefe sind gut für die Mülltonne. Bleibt standhaft, es sind einfach nur Betrüger. Eine Inkasso Bude macht schon nicht mehr mit, Jetzt nervt Mindfields Inkasso aus der Schweiz, die selbst eine Parkplatzüberwachung betreiben. Ausländischer Sitz, Briefkasten in München. Alles SCHWACHSINN!! Anzeige geht raus, vllt unternimmt mal wer was gegen diese Firmen. ADAC hat zumindest schonmal interesse bekundet.
Wenn ich schon "gerichtliche ESKALATION" lese :D :D :D

Antwort von Parkcontrol24
Abzocke. In meinen Augen extrem unseriös. Man wird trotz Parkschein abgeschleppt.

Antwort von Parkcontrol24
Auf Trustpilot hat jeder die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Der Verfasser einer Bewertung kann diese jederzeit bearbeiten oder löschen, und die Bewertungen werden angezeigt, solange der jeweilige Nutzer-Account aktiv ist.
Unternehmen können über automatische Einladungen zur Bewertungsabgabe einladen. Diese Bewertungen werden mit dem Hinweis „verifiziert“ versehen, um darauf hinzuweisen, dass es sich um echte Erfahrungen handelt.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Bewertungen.
Zum Schutz unseres Portals setzen wir auf eine Kombination aus spezialisierten Mitarbeitern und cleveren Technologien. Erfahren Sie, wie wir gefälschte Bewertungen bekämpfen.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Bewertungen auf Trustpilot gehandhabt werden.
Hier finden Sie 8 Tipps für das Schreiben von Bewertungen.
Die Verifizierung hilft sicherzustellen, dass es sich bei den Bewertungen, die Sie auf Trustpilot lesen, um Bewertungen von echten Menschen handelt.
Anreize für das Schreiben von Bewertungen anzubieten oder selektiv zur Bewertungsabgabe einzuladen, kann den TrustScore verfälschen. Deshalb verstößt beides gegen unsere Richtlinien.