Anwalt lässt Rechtssache schleifen u. geht nicht wie angekündigt gegen Anwältin wegen falscher Honrorarangaben vor!
Wegen einer Honorarrechnung einer anderen Anwältin, die wesentlich höher ausfiel als von ihr mündlich angekündigt wurde, konsultierten wir Herrn Glaubach. Er meinte, als Ehepaar wären wir schlechte Zeugen und hätten somit vor Gericht keine Chancen. Wie sich viel später herausstellte, war dies falsch. Die angekündigte Stellungnahme an diese Anwältin schrieb er nie! Er ließ es solange schleifen bis die Anwältin mit einer Klage drohte, wenn wir nicht sofort zahlen.
Beim Gespräch hatte er vorab erzählt, dass er in der Kanzlei der Rechtsanwältin jemand kennen würde. Zu spät begriffen wir, dass auch Herr Glaubach nur bequem Geld verdienen wollte und nie die Absicht hatte, tatsächlich gegen die Anwaltskollegin vorzugehen. Es lief hier nach dem Motto: „Die eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!“
Ein anderer Anwalt gab uns nachfolgende neutrale Auskunft, ohne das er die Namen der beteiligten Personen erfuhr:
„Eine Aufklärung, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, muss erfolgen und die Anwältin müsste im Zweifel auch beweisen, dass sie eine solche Aufklärung gemacht hat.
Nur weil ein Zeuge Ehepartner ist, reicht dies im Zweifel als Begründung nicht aus, um seiner Zeugenaussage nicht zu glauben. Ich selbst habe schon oft erlebt, dass Gerichte der Zeugenaussage eines Ehepartners folgen.“
Wir meldeten die Vorgehensweise von Herrn Glaubach bei der Anwaltskammer!

