Hilfe! SARS-CoV-2 PCR-Tests nicht gerichtsverwertbar!
Ich finde das grauenhaft unprofessionell und sogar rechtswidrig:
Die Bayerische Justiz verwendet für die Beweissicherung amtlich nicht validierte SARS-CoV-2 PCR-Tests. Laut verschiedenen med. Gutachtern und Amtsärzten wäre dies vor Corona undenkbar gewesen, da solche Tests immer amtlich validiert sein müssen. Eine Abwälzung des Unterlassens auf "Zeitgründe" ist lange nicht mehr gegeben.
Diese amtlich nicht validierten Tests werden auch zur Beweissicherung für Anklagen nach dem Strafprozessrecht verwendet. Die Testabstriche werden, wenn notwendig, auch gewaltsam mit Zwang bei den Verdächtigen durchgeführt. Der PCR-Test ist jedoch gar nicht gerichtsverwertbar!!! Hier ist unbedingt Nachbesserung notwendig!
Der PCR-Test arbeitet nicht binär, kann daher kein sicheres Testergebnis liefern. Er liefert kein eindeutiges Ja oder Nein-Ergebnis! Es hängt also vom Labor und dessen Denke ab, wann ein Test positiv und wann er negativ ist.
Der Test ist auch nicht geeicht, es gibt noch nicht einmal einen Test-Goldstandard in Bayern. Die eingestellten Gensequenzen, je nach Produzenten bzw. Hersteller, entscheiden über ein positives oder negatives Ergebnis.
Der PCR-Test sucht nicht nach einem kompletten Genom (Erbgut eines Lebewesens oder eines Virus). Jeder Hersteller eines PCR-Tests entscheidet nach eigener Entscheidung auf welche RNA-Abschnitte (Teile des Genoms) er prüfen möchte, die für Ihn am spezifischsten sind. Wie kann die Beweissicherung in Bayern abhängig von einem Test-Hersteller sein???
Die PCR ist zudem eigentlich eine Herstellungstechnik! In machen Testanleitungen, wie z. B. dem SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit (CD019RT) heißt es: “This product is for research use only and is not intended for diagnostic use.” (“Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht! für den diagnostischen! Gebrauch bestimmt.”) Daher auch nicht für die Beweissicherung!!! Ich befürchte, dass eine Klagewelle wegen Amtshaftung und Schadenersatz auf die Bayerische Justiz zurollt.
Der Test arbeitet oft nach dem Zufallsprinzip. Zahlreiche Zeitungen berichten über seltsame Umstände. Patienten sprangen von einem positiv-Ergebnis zu einem negativ-Ergebnis und andersherum. Beispiel-Zitate Prof. Dr. Drosten:
"Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnissen kommen." und "Es gibt zum Beispiel ein Coronavirus beim Menschen, ein Erkältungs-Coronavirus, da würde der Test auf jeden Fall auch kreuzreagieren, gegen ein Coronavirus des Rindes, das beim Rind Durchfall macht, diese Viren sind sehr ähnlich."
Deutschlandweit sind enorm viele Labore von der anerkannten PCR-Auswertung abgewichen, da die WHO es so wollte. Aus Angst vor diversen denkbaren Nachteilen wurde auf Drängen der WHO das Befundlayout geändert. Obwohl das sog. E-Gen nicht spezifisch ist, da es auch in anderen alten und harmloseren Coronaviren vorkommt, folgen die Labore und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert ist. Das grenzt an Betrug, da hiernach ganz einfach SARS-CoV-2 negativ sein könnte und ein alter Coronavirus positiv. So war es womöglich in Mainz, Trossingen, im Wohnpark Zippendorf oder bei den Spielern des 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach. Wann berichten endlich die allgemeinen Medien darüber???
Ein positiver PCR-Test sagt zudem nicht aus, dass man erkrankt ist. So heißt es in der Ausarbeitung der amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV), Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, Instructions for Use, Catalog # 2019-nCoVEUA-01 1000 reactions:
Zitat: "Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin, oder darauf, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“ Zitatende.
Die Mangelhaftigkeit der PCR-Tests in der Situation der BRD erklärt Prof. Haditsch in der Youtubeaufnahme "Narrative #3 – Livestream mit Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch“.
DIE BAYERISCHE JUSTIZ MUSS JETZT ABHELFEN, MEINE MEINUNG!!!
19. Juli 2020
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