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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Bayerisches Staatsministerium für Justiz in Bayern

Bei Beschwerden über die JVA Landshut wird von einem Dr. E... Oberregierungsrat kurz (2-3 Monate Wartezeit) eine Antwort auf die Beschwerde eingeholt und unkommentiert an die Beschwerdeführer übermittelt. Entweder besteht kein Interesse an einer ordentlichen Aufklärung oder es wird bewusst mit Lügen, falschen Anschuldigungen alles abgewendet. Dieser Fachmann hat natürlich den Vorteil - ohne Kläger kein Richter, wieso auch. So macht man Karriere bei der Justiz.

10. April 2026
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Das Mietrecht für Vermieter ist schon…

Das Mietrecht für Vermieter ist schon schlecht genug, aber die Richter hier sind mit Abstand das schlechteste was mir je begegnet ist, die Wahrheit interessiert hier keinen und man muss sich nicht wundern das es für Deutschland immer schlechter wird………

3. Juli 2025
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Gehen nicht gegen Tierquälerei vor

Gehen nicht gegen Tierquälerei vor. Gerade ein Bericht in der TZ gelesen, dass sie eine abgemagerte Hündin zu ihrer Peinigerin zurück geschickt haben. Für was gibt es in Deutschland überhaupt eine Justiz. Justica würde sich bei euren Entscheidungen im Grabe drehen. Wirklich widerlich

20. Mai 2025
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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

OLG München ignoriert Kindsmissbrauch

Vater und Mutter kämpfen um das Umgangs- und Sorgerecht für den 9-jährigen Sohn. Obwohl das Sorgerecht normalerweise geteilt wird, erhält der Vater vom Familiengericht fast das gesamte alleinige Sorgerecht zugesprochen. Nach dem Residenzmodell lebt das Kind beim Vater, der es vornehmlich groß gezogen hat. Es besucht jedes zweite Wochenende die Mutter, die immer Vollzeit gearbeitet hat.

Das Urteil basiert auf einem dreiteiligen Gutachten. Es bescheinigt der Mutter (u.a.) in hohem Maße Erziehungsunfähigkeit, weil sie das Kind kontinuierlich zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse (sog. Parentifizierung) psychisch missbraucht. So lässt die Mutter das Kind vor richterlichen und gutachterlichen Befragungen auswendig lernen, was es sagen soll, um eine enge Bindung an die Mutter zu suggerieren.

Die Mutter geht vor das OLG. Was darf man von dem höheren Gericht erwarten? Dass es die Gründe für dieses – zumal in Bayern – höchst ungewöhnliche Urteil noch einmal genau prüft. Nicht so am OLG München. Der 16. Zivilsenat (Familiensenat) ignoriert in Person der Berichterstatterin P. das Gutachten als „zu alt“. Richterin P. bezieht sich dabei auf das Datum des 1. Teils des dreiteiligen Gutachtens vom 12.7.2020. Dass das Gutachten zwei weitere Teile hatte (vom 28.8.2020 und vom 16.12.2020), blieb ihr verborgen.

Es kommt noch schlimmer. Richterin P. hat nicht nur das komplette Gutachten unbeachtet gelassen, sie hat nicht einmal die Urteilsbegründung der 1. Instanz gelesen. Denn dort stand explizit, dass die Gutachterin auf Bitten des Familiengerichts fünf Arbeitstage vor der endgültigen Formulierung des Urteils noch einmal eine 25-seitige Aktualisierung und Zusammenfassung vorgelegt hatte. Spätestens hier hätte Richterin P. auffallen müssen, dass dieses Gutachten hochaktuell war.

Kein Blick in das Gutachten, kein Blick in die Urteilsbegründung. Auf welcher Basis entscheidet dann der 16. Zivilsenat ein Berufungsverfahren? Da ist ja noch die vorgeschriebene Einvernahme des 9-jährigen Kindes. Sie dauerte genau 11 Minuten. Der Bub konnte auswendig aufsagen, er wolle „von Donnerstag nach der Schule bis Montag Schulbeginn in der einen Woche und in der anderen Woche von Freitag nach der Schule bis Sonntag früh bei der Mama sein.“ In der Urteilsbegründung wird der 16. Zivilsenat später schreiben, er habe das Kind als „sehr authentisch“ wahrgenommen.

Der 16. Zivilsenat des OLG München kippt die Entscheidung des Familiengerichts komplett. Das Umgangs-Modell, das der 9-jährige Sohn aufgesagt hat, wird fast wörtlich übernommen. Nur der Umgang mit der Mutter an den Vater-Wochenenden wird von Freitag bis Sonntag früh um einen Tag auf „Donnerstag bis Samstag 10 Uhr“ vorgeschoben. Dies wahre das Recht des Vaters, auch Wochenenden mit seinem Sohn verbringen zu können. Tatsächlich? Wahrt es das? Konkret heißt es doch: Der Vater ist zwar für den Großteil des Alltags zuständig, hat aber auf Jahre - außer in den Ferien - mit seinem Kind nur noch Teil-Wochenenden ab Samstag Mittag.

Und die Folgen der OLG-Entscheidung?
Ein Umgangsmodell ähnlich dem es OLG hatte es schon ganz am Anfang der Trennung gegeben. Damals musste der Sohn alle 4 bis 5 Tage das Zuhause wechseln. Die Familienrichterin hatte diesen Umgang nach wenigen Monaten gestoppt, nachdem die Gutachterin festgestellt hatte, dass das Kind durch das häufige Hin- und Hergehen schwer belastet sei und es sogar selbst als „schwierig“ empfinde. Der Umgang müsse Ruhe, Stabilität und Kontinuität zu sichern.

Nach der neuen OLG-Entscheidung zum Umgang muss das Kind nun sogar alle 3 bis 4 Tage das Zuhause wechseln. Er muss donnerstags die Schulsachen für drei Tage Gymnasium mitschleppen, das geliebte Fußballspielen gibt er auf, weil der Vater ihn an den Wochenenden nicht mehr zu den Spielen begleiten kann.
Der Sohn wird unkonzentriert und vergisst auch mal die Schultasche zu Hause. Er beißt sich die Fingernägel blutig und ist in wöchentlicher psychotherapeutischer Behandlung.

Fazit:
Ein kindsdiagnostisches Gutachten und das gut fundierte Urteil der Familienrichterin sind normalerweise eine gute Basis für eine Umgangsentscheidung, die sich ausschließlich am Kindswohl orientiert. Nicht so am OLG München. Hier sind die 20.000 Euro eines solchen Verfahrens schnell in den Sand gesetzt. Jedenfalls vor dem OLG München, seinem 16. Zivilsenat und einer Berichterstatterin P., deren richterliche Unabhängigkeit sie berechtigt, das komplette hochaktuelle Gutachten und die erstinstanzliche Urteilsbegründung vollständig zu ignorieren und sich stattdessen auf die elfminütige Befragung eines 9-jährigen Kindes zu stützen. Das spart natürlich natürlich viel Zeit und Arbeit ... Kollateralschäden inklusive.

30. November 2021
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Grundrechtseinschränkungen ohne…

Grundrechtseinschränkungen ohne Rechtfertigung hinzunehmen lässt mehr Angst aufkommen, als die gesamte Deutsche Presse in den letzten Monaten geschafft hat und das war VIEL.
Liebe Richterschaft: Sie haben auf unsere Verfassung geschworen und treten sie jetzt mit Füßen. Sie hätten bereits bei Einsetzen des Lockdowns, der (siehe Epidemiologischer Bulletin 17-2020 vom RKI) zu keiner Zeit gerechtfertigt war, sofort tätig werden müssen.

19. Juli 2020
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Hilfe! SARS-CoV-2 PCR-Tests nicht gerichtsverwertbar!

Ich finde das grauenhaft unprofessionell und sogar rechtswidrig:

Die Bayerische Justiz verwendet für die Beweissicherung amtlich nicht validierte SARS-CoV-2 PCR-Tests. Laut verschiedenen med. Gutachtern und Amtsärzten wäre dies vor Corona undenkbar gewesen, da solche Tests immer amtlich validiert sein müssen. Eine Abwälzung des Unterlassens auf "Zeitgründe" ist lange nicht mehr gegeben.

Diese amtlich nicht validierten Tests werden auch zur Beweissicherung für Anklagen nach dem Strafprozessrecht verwendet. Die Testabstriche werden, wenn notwendig, auch gewaltsam mit Zwang bei den Verdächtigen durchgeführt. Der PCR-Test ist jedoch gar nicht gerichtsverwertbar!!! Hier ist unbedingt Nachbesserung notwendig!

Der PCR-Test arbeitet nicht binär, kann daher kein sicheres Testergebnis liefern. Er liefert kein eindeutiges Ja oder Nein-Ergebnis! Es hängt also vom Labor und dessen Denke ab, wann ein Test positiv und wann er negativ ist.

Der Test ist auch nicht geeicht, es gibt noch nicht einmal einen Test-Goldstandard in Bayern. Die eingestellten Gensequenzen, je nach Produzenten bzw. Hersteller, entscheiden über ein positives oder negatives Ergebnis.

Der PCR-Test sucht nicht nach einem kompletten Genom (Erbgut eines Lebewesens oder eines Virus). Jeder Hersteller eines PCR-Tests entscheidet nach eigener Entscheidung auf welche RNA-Abschnitte (Teile des Genoms) er prüfen möchte, die für Ihn am spezifischsten sind. Wie kann die Beweissicherung in Bayern abhängig von einem Test-Hersteller sein???

Die PCR ist zudem eigentlich eine Herstellungstechnik! In machen Testanleitungen, wie z. B. dem SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit (CD019RT) heißt es: “This product is for research use only and is not intended for diagnostic use.” (“Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht! für den diagnostischen! Gebrauch bestimmt.”) Daher auch nicht für die Beweissicherung!!! Ich befürchte, dass eine Klagewelle wegen Amtshaftung und Schadenersatz auf die Bayerische Justiz zurollt.

Der Test arbeitet oft nach dem Zufallsprinzip. Zahlreiche Zeitungen berichten über seltsame Umstände. Patienten sprangen von einem positiv-Ergebnis zu einem negativ-Ergebnis und andersherum. Beispiel-Zitate Prof. Dr. Drosten:
"Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnissen kommen." und "Es gibt zum Beispiel ein Coronavirus beim Menschen, ein Erkältungs-Coronavirus, da würde der Test auf jeden Fall auch kreuzreagieren, gegen ein Coronavirus des Rindes, das beim Rind Durchfall macht, diese Viren sind sehr ähnlich."

Deutschlandweit sind enorm viele Labore von der anerkannten PCR-Auswertung abgewichen, da die WHO es so wollte. Aus Angst vor diversen denkbaren Nachteilen wurde auf Drängen der WHO das Befundlayout geändert. Obwohl das sog. E-Gen nicht spezifisch ist, da es auch in anderen alten und harmloseren Coronaviren vorkommt, folgen die Labore und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert ist. Das grenzt an Betrug, da hiernach ganz einfach SARS-CoV-2 negativ sein könnte und ein alter Coronavirus positiv. So war es womöglich in Mainz, Trossingen, im Wohnpark Zippendorf oder bei den Spielern des 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach. Wann berichten endlich die allgemeinen Medien darüber???

Ein positiver PCR-Test sagt zudem nicht aus, dass man erkrankt ist. So heißt es in der Ausarbeitung der amerikanischen Seuchenschutzbehörde CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV), Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, Instructions for Use, Catalog # 2019-nCoVEUA-01 1000 reactions:

Zitat: "Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin, oder darauf, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“ Zitatende.

Die Mangelhaftigkeit der PCR-Tests in der Situation der BRD erklärt Prof. Haditsch in der Youtubeaufnahme "Narrative #3 – Livestream mit Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch“.

DIE BAYERISCHE JUSTIZ MUSS JETZT ABHELFEN, MEINE MEINUNG!!!

19. Juli 2020
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Bewertet mit 3 von 5 Sternen

ich war Gast in dieser Jugendherberge…

ich war Gast in dieser Jugendherberge weil ich den Geschäftsführer einer staatlich geduldeten Kindesmissbrauchsstelle (genannt Königreichssaal) beleidigt habe.
Ich war nicht hier, weil ich nachweisen konnte, dass dort kinder missbraucht werden, sondern weil der Begriff "feige são" für die Richterin Becker-Jastrow eine Beleidigung einer hohen geistlichen Person in Fürth dargestellt hat. Dies wurde auch noch untermauert durch den Rechtsanwalt Timon Saßnick aus Hofheim am Taunus.
Bezüglich des Kindesmissbrauchs wurde immer noch nicht Seitens der Regierung etwas unternommen oder Seitens der Justiz, das interessiert die nicht.

In der Jugendherberge sitzen viele nette GEZ-verweigerer oder Parkticket nicht bezahler oder andere kriminelle dieser Art.
Besonders wenig "Syrer" oder solche die behaupten, jenes zu sein, sind hier vorzufinden.

Zum GLück kam ich wieder lebend raus, denn diese Jugendherberge bzw alle sind bekannt für Misshandlungen oder Suizide und ähnliches.
auch soll Gefängniswärter immer mehr ein Knochenjob werden, denn JVA Beamte werden durch die "Fachkräfte" (wenn die doch Mal einsitzen) anscheinend geschlagen oder bespuckt und ähnliches.

Die Jugendherberge war zu der Zeit wo ich einsaß überfüllt. Zum GLück ist das aber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gänzlich egal.

4. Oktober 2019
Bewertung ohne vorherige Einladung

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