Wegen monatelangen Lärms - keine Mietminderung trotz Anspruchs lt. BGB
Wegen monatelanger, lärmintensiver zu erduldender Arbeiten im Hochhaus einer Wohnung der GGG Chemnitz wurde eine ordnungsgemäß geforderte Mietminderung in Höhe von 10% der Warmmiete abgelehnt - Begründung: Handwerker arbeiten nur von Montag bis Freitag. - Nach BGB begründete Einsprüche wurden weder von der zuständigen Filialleitung noch der Geschäftsführerin - auch nach mehrmaligen Aufforderungen zur Verrechnung mit der Monatsmiete - nicht beantwortet.
Eine derartige, fehlende Kommunikation habe ich noch nie erlebt. - Ich kann nicht glauben, dass das an fehlenden Rechtskenntnissen liegt, die durch jede KI eingeholt werden können. - Schade, denn manche Dinge wurden schon besser gelöst. - Oder geht man davon aus, dass sich ein Senior von fast 82 Jahren sowieso nicht wehrt, obwohl eindeutig ein Mietmangel vorliegt. - Selbst Versprechen einer Filial-Mitarbeiterin zurückzurufen, wurden nach zwei Tagen Wartezeit nicht eingehalten.


