Rechtsprechung wird ignoriert
Hier wird versucht das gesetzliche Widerrufsrecht zu umgehen, indem man behauptet bestimmte Waren seien aus hygienischen Gründen nicht retournierbar. Gerne wird dann auf Hygienesiegel verwiesen. Auf das Entfernen oder Öffnen des Siegels kommt es jedoch nicht an.
Jedem dem das passiert, empfehle ich genau zu prüfen ob wirklich ein Hygieneartikel vorliegt. Bade- und Unterwäsche zum Beispiel sind keine Hygieneartikel. In solchen Fällen kann der Widerruf mit folgendem Urteil begründet werden: BGH-Urteil vom 03.07.2019, AZ.: VIII ZR 194/16 Randnummern 12ff.
Auf den begründeten Widerruf geht man nicht ein und besteht stumpf auf Zahlung. Ich habe Beschwerde eingelegt und empfehle jedem dieses betrügerische Verhalten beim Verbraucherschutz zu melden.






