Am 7.6.2025 übergab ich persönlich dem…
Am 7.6.2025 übergab ich persönlich dem Inhaber des Juwelier- und Uhrengeschäfts Reiser GmbH in Schwetzingen, Herrn Reiser, einen Fortis Flieger Chronographen, den ich zuvor bei einem anderen Uhrengeschäft erwarb. Die Uhr ist ca. 25 Jahre alt und ungetragen. Nach persönlicher Rücksprache mit Herrrn Reiser sollte die Revision meiner Fortis Uhr beim von Fortis autorisierten Servicepartner in Franken/Bayern erfolgen, der auf die Revision ältere Fortis Modelle spezialisiert ist. Der Preis der Revision sollte 450,- EURO betragen. Herrn Reiser kannte ich bereits einige Jahre, da ich bei ihm zuvor eine andere Fortis Fliegeruhr gekauft hatte. Am 4.9.2025 holte ich nun meine Fortis Uhr im Ladenlokal der Reiser GmbH in Schwetzingen ab. Herr Reiser befand sich im Urlaub, so dass ich von einer Verkaufsangestellten meine in einer Papiertasche verpackten Uhr erhielt. Ich bezahlte den vereinbarten Revisionspreis. Zuhause ankommend öffnete ich die Transporttasche und stellte fest, dass an meiner Uhr der obere Steg verbogen war, der Minutenzeiger an der Oberfläche sichtbar beschädigt war und die Uhr gar nicht funktionstüchtig war. Nach einem Anruf bei der Reiser GmbH erhielt ich die Auskunft, dass meine Fortis Uhr nicht wie vereinbart beim autorisierten Fortis Servicepartner zur Revision war, sondern vom geschäftseigenen Uhrmacher "gewartet" worden ist - vollkommen entgegen der Vereinbarung mit Herrn Reiser Anfang Juni. Ich forderte die Erstattung der bereits gezahlten 450,- EURO, was mir von der Verkaufsangestellten verwehrt wurde. Beim Verlassen des Ladenlokals wurde ich von derselben Angestellten laut als "Ar..." beschimpft. Seit Oktober dieses Jahres ist nun eine Anwaltskanzlei mit o. g. Sachverhalt betraut. Es besteht der Verdacht der arglistigen Täuschung. Heute erfuhr ich von der Kanzlei, dass die Reiser GmbH zwischenzeitlich verneint, dass die Revision meines Chronographens beim zertifizierten Fortis Servicepartner erfolgen sollte. Die entstandenen Schäden an meiner Uhr seien nicht in den Räumlichkeiten der Reiser GmbH erfolgt, sondern bei einem Sturz der Uhr bei mir zuhause. Der nächste Schritt ist nun Klageeinreichung beim Amtsgericht Schwetzingen.

