Vorsicht: Gewährleistung wird trotz gesetzlicher Beweislastumkehr abgelehnt
Ich habe im September 2025 Dachrinnen bestellt. Die Lieferung war mit blickdichter weißer Folie umwickelt. Erst beim Auspacken für die Montage im April 2026 stellte ich fest, dass die Rinne massiv verbogen ist. Da der verknitterte Karton unter der intakten Folie lag, handelt es sich um einen verdeckten Mangel bei Lieferung.
Obwohl ich als Privatverbraucher handle und gemäß § 477 BGB eine 12-monatige Beweislastumkehr gilt, lehnt strefa.de die Reklamation mit Verweis auf eine (rechtlich nicht relevante) 6-Monats-Frist und fehlende Meldung beim Empfang ab. Das Unternehmen weigert sich zudem explizit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wer Wert auf einen funktionierenden Kundenservice und die Einhaltung europäischer Verbraucherrechte legt, sollte hier vorsichtig sein. Der Fall wird nun an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) übergeben.








