Verkaufen beschädigte Artikel als "2. Wahl Artikel"
Wir haben ein Spielgerät gekauft, wussten aber nicht, dass bei diesem Verkäufer gilt "2. Wahl Artikel" = beschädigter Artikel.
Nach "Empfehlung" des "Kundenservices" "sollte sich der Kunde den Riss mit Holzleim und Zwingen selbst reparieren"!

