Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Aus Ihrem Text schließen wir, dass Sie Ihr Gerät aufgrund von Akkuproblemen zurückgeschickt haben. Sie haben jedoch nicht erwähnt, dass sowohl der Bildschirm als auch die Rückseite beschädigt sind. Sie haben sogar zugegeben, versucht zu haben, den Bildschirm wieder einzusetzen (was wir Ihnen dringend abraten, da es das Gerät weiter beschädigen kann).
Äußerliche Beschädigungen können interne Komponenten, einschließlich des Akkus, beschädigen und weitere Probleme verursachen. Sobald ein Gerät äußere Schäden aufweist, die über normale Gebrauchsspuren (Kratzer auf Bildschirm und Gehäuse) hinausgehen, gilt dies als vom Kunden verursachter Schaden. Diese Regelung gilt nicht nur für uns, sondern für alle Hersteller und Händler. Außerdem ist eine aufgeblähte Batterie nicht dasselbe wie eine explodierte Batterie (da das Gerät im Inneren verbrannt wäre).
Unser Unternehmen ist bereit, das Gerät zu reparieren. Da es jedoch bereits beschädigt ist, können wir dies nicht im Rahmen der Garantie tun. Auch diese Regelung gilt nicht nur für uns.
Sie können also verärgert darüber sein, dass wir das Gerät nicht im Rahmen der Garantie repariert haben, aber wir haben das volle Recht, Reparaturen für Geräte in Rechnung zu stellen, die nicht den Garantiebestimmungen entsprechen.
Wenn Sie möchten, dass wir die Angelegenheit klären, empfehlen wir Ihnen, dies über Kaufland weiter zu regeln. Bitte beachten Sie, dass jegliche weitere Verleumdung unseres Unternehmens ebenfalls an Kaufland weitergeleitet wird.
Update 11:12: P.S. Die Änderung Ihrer Bewertung von „explodiert“ zu „aufgebläht“, nachdem wir Sie auf Ihren Kaufland-Fall hingewiesen haben, bestätigt unseren Verdacht, dass wir genau wissen, mit welchem Kunden wir es zu tun haben.
Mit freundlichen Grüßen,
MOBII-X