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Sehr schlimme Erfahrung mit RA Herrn…

Sehr schlimme Erfahrung mit RA Herrn Leitenberger.
Er war als Verfahrenspfleger für eine 33-jährige nach einem Komafall gedächtnisbeeinträchtigte, jedoch entscheidungsfähige im Heim untergebrachte Person zugeteilt. Ich kämpfte als Freund der Betroffenen gegen die Betreuerin(Mutter der Betr.) um Besuchsrecht meinerseits. H. Leitenberger hatte die Aufgabe, die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Dies hat er jedoch absolut nicht getan. Er hat in mehrfacher Hinsicht gegen die Interessen der btr. Person verstoßen. Es sollte darum gehen, festzustellen, ob diese einen Besuch meinerseits möchte und ihren Willen vor Gericht durchzusetzen. Er besuchte die Betr. , gab ihr jedoch keinen Anhaltspunkt dahingehend, wer sie denn hier besuchen möchte. Ich hatte ihm im Vorfeld ein Video und Bilder von mir zugesandt, damit er dies der (erinnerungsbeeinträchtigten) Betroffenen zeigen könnte, er in geeigneter Weise ihren Willen erforschen könnte (seine Aufgabe) und sie dann eine authentische Entscheidung treffen könnte (am besten wäre natürlich meine persönliche Anwesenheit gewesen).Er hat dies nicht getan. Er hat ihr in keinster Weise kenntlich gemacht, wer sie denn besuchen möchte - sie wusste es definitiv nicht, konnte keine Entscheidung abgeben! Er hat ihren Willen überhaupt nicht ergründet, was seine Aufgabe gewesen wäre, sowie auch diese dem Gericht kundzutun, sowie auch dafür zu sorgen dass die Betroffene vor Gericht angehört wird (Aufgaben des Betreuungsgerichts §1862BGB). Dies hat Leitenberger alles nicht getan. Die Betr. wurde nicht angehört! Zu den Interessen der Betr. gehörte auch, die Wahrung deren Grundrechte, z.B. Art.13 GG, wonach die Betroffene das Recht hat zu bestimmen, wer zu ihren Räumlichkeiten zwecks Besuch Zutritt hat!. H.Leitenb. hätte dem Gericht klarzumachen gehabt, dass die Betreuerin die Grundrechte der Betroffenen einzuhalten hat. Auch dies hat Leitenb. nicht getan.
Man darf sich hier fragen, ob H. Leitenb. nicht über die grundlegendsten Aufgaben als Verfahrenspfleger Bescheid weiß
(bzw. fehlende Rechtskenntnisse?).

Übrigens: Die Betroffene ist letztendlich vor Herrn Leitenb. wohl aufgrund seines Verhaltens geflüchtet, wie dieser selbst vor Gericht zugab. Das sagt ja auch einiges.

Sämtliche obigen Schilderungen beruhen auf dem Bericht, den Leitenberger verfasst hat, bzw. sind selbst erlebt, sind also wahrheitsgemäß und tatsachenrelevant (bzw. die rechtlichen Grundlagen jederzeit im Internet nachzulesen).

- Als ich nach der Verhandlungssitzung nochmals in das Verhandlungszimmer zurückging, ertappte ich ihn dabei, wie er mit der, von mir beklagten Partei(deren Anwalt er NICHT ist- sondern hätte allein die Interessen der Betroffenen zu vertreten gehabt) ein vermutliches Beratungsgespräch führte. (ach ja - vielleicht haben sie nur ein paar Backrezepte ausgetauscht) - was es zu sagen gibt, ist öffentlich in der Verhandlung zu sagen,nicht im geheimen im 4-Augen-Gespräch. unglaublich (meine Meinung).

Ich denke, die Öffentlichkeit sollte über Derartiges Bescheid wissen.

Entspr. seiner Selbstdarstellung macht Leitenb. auch Betreuungen. oje, die armen ausgelieferten Betreuten - denen Kontakte zur Außenwelt verboten werden.

30. September 2024
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