JTCONSULT 

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Das sagen Bewerter

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich habe auf der Website jtconsult-srl.com ein Formular zur Wohnungssuche ausgefüllt – in dem Glauben, es handele sich um eine unverbindliche Registrierung. Kurz darauf erhielt ich eine Zahlun... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung bei der Wohnungssuche! Wir sind super zufrieden und hätten ohne euch wahrscheinlich ewig gesucht. Einen kleinen Vorschlag hätten wir aber trotzdem:... Mehr ansehen

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Dank J.T. Consult war die Vermietung meiner Zimmer von Anfang an unkompliziert. Die gesamte Abwicklung verlief schnell und effizient, ohne dass ich mich um viele Details kümmern musste. Besonders schä... Mehr ansehen

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Guten Tag, Meine erfahrung mit Jtconsult Srl kann man in mit drei sätze beschreiben. Immer hilfsbereit: egal was für frage die sind dabei euch zu helfen Effiziente kontakt: kontakt war schnell,... Mehr ansehen

Unternehmen hat geantwortet

Unternehmensdetails

  1. Immobilienagentur
  2. auch in
  3. Business-Development-Beratung
  4. Computer-Großhandel
  5. Dienstleister für die Datenerfassung
  6. Softwareanbieter
  7. Softwareunternehmen

Vom Unternehmen geschrieben

Unsere Leistungen im Überblick: Der erste Bereich umfasst die Wohnungsvermittlung. Hier beauftragen uns Mieter, für sie eine passende Wohnung zu suchen, die ihren Wünschen und Anforderungen entspricht. Die Zusammenarbeit wird durch einen Vertrag geregelt, der die Details zur Wohnungssuche und zur Vermittlung festlegt. Der zweite Bereich ist das ABC-Mieterschutzprogramm. Dieses Programm bietet Mietern Unterstützung während des Mietverhältnisses, beispielsweise bei Fragen zu Reparaturen, Verträgen oder anderen mietbezogenen Anliegen. Es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Angebot, das nicht an die Wohnungsvermittlung gebunden ist und separat genutzt werden kann. Ein wichtiger Hinweis: Alle Wohnungen, die wir auf Immobilienplattformen inserieren, sind für die Mieter komplett provisionsfrei.


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Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Ich hIrreführende Vertragsgestaltung – keine Leistung erhaltenabe auf der Website…

Ich habe auf der Website jtconsult-srl.com ein Formular zur Wohnungssuche ausgefüllt – in dem Glauben, es handele sich um eine unverbindliche Registrierung.

Kurz darauf erhielt ich eine Zahlungsaufforderung über 148,39 EUR für eine angebliche Phase-1-Dienstleistung, die ich nie erhalten habe. Es wurde mir weder eine Leistung bereitgestellt noch ein Vertrag verständlich erklärt. Ob ich alle Checkboxen angeklickt habe, ist mir nicht erinnerlich – aber ich hatte definitiv **nicht die Absicht**, eine kostenpflichtige Leistung zu bestellen.

Ich habe sofort schriftlich widersprochen und den (angeblichen) Vertrag widerrufen. Trotz fehlender Leistung erhielt ich weitere Mahnungen, auch durch ein Inkassounternehmen.

Ich empfinde das Vorgehen als extrem intransparent und grenzwertig. Ich kann nur allen raten: Hände weg von dieser Plattform!

5. August 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Das Unternehmen löscht einfach…

Das Unternehmen löscht einfach Bewertungen die objektiv schildern was abgelaufen ist aber den Service nicht weiterempfehlen.

Zusätzlich tauchen von Accounts mit nur insgesamt 1 Bewertung auf (die das Unternehmen als Super darstellen).

Sehr verdächtig!

20. März 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Habe JT im März beauftragt

Habe JT im März beauftragt, weil ich langsam echt keine Nerven mehr hatte mit der Wohnungssuche. Bis jetzt hab ich zwar noch keine Wohnung vermittelt bekommen, aber dafür schon ein paar echt gute Angebote gesehen. Leider hat’s manchmal an Kleinigkeiten gehapert – entweder war die Fläche nicht ganz passend oder die Ausstattung war halt nicht so ganz mein Fall.

Was ich aber echt sagen muss: Die Firma bleibt dran. Man hat nie das Gefühl, dass man vergessen wird oder so – die melden sich regelmäßig, bleiben freundlich und versuchen auch wirklich, Lösungen zu finden, selbst wenn’s schwierig wird. Klar, laut Vertrag sollen sie bestimmte Kriterien einhalten, aber in der Realität weiß ja jeder, dass es heutzutage erstmal wichtig ist, überhaupt was zu kriegen. Besonders in Großstädten – da kannst du froh sein, wenn du überhaupt irgendwo unterkommst.

Deshalb hier meine Bewertung – einfach weil ich sehe, dass die wirklich was tun und sich Mühe geben. Und das verdient Respekt. Weiter so!

15. Februar 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Das ganze System ist wirklich…

Das ganze System ist wirklich durchdacht – extrem rechtlich aufgestellt, aber trotzdem super verbraucherfreundlich. Was ich richtig gut fand: Man kann immer genau sehen, was im nächsten Schritt passiert. Alles läuft nach Vertrag, total übersichtlich. Wenn man sich einfach an die Bedingungen hält, kommt man ganz entspannt durch den Prozess – und am Ende steht dann auch wirklich die Wohnung da!

Was ich besonders schätze: Der Vertrag auf der Homepage ist erstmal schön kurz und verständlich. Aber wer tiefer reinschauen will (so wie ich), der findet in den Verlinkungen echt alles – bis ins kleinste Detail. Okay, man braucht ’ne Tasse Kaffee dafür, aber dafür ist wirklich alles geregelt. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut abgesichert. Klare Empfehlung!

2. März 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Wir sind super zufrieden

Wir sind super zufrieden! Klar, der ganze Prozess hat am Ende ein bisschen über zwei Monate gedauert – aber dafür ging danach alles echt fix. Wir wurden direkt zu Besichtigungen eingeladen, mussten uns nicht mit 100 Bewerbern rumschlagen, haben uns vorgestellt und zack – Mietvertrag lag zur Unterschrift bereit. Hat uns echt viel Nerven und Zeit erspart. Ein ungewöhnlicher, aber richtig starker Service. Würden wir definitiv weiterempfehlen!

20. Januar 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Vielen lieben Dank für die tolle…

Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung bei der Wohnungssuche!
Wir sind super zufrieden und hätten ohne euch wahrscheinlich ewig gesucht.
Einen kleinen Vorschlag hätten wir aber trotzdem:
Wenn ihr in Zukunft vielleicht auch Umzugsservices oder Unterstützung bei Sanierungsthemen mit anbieten würdet – oder generell Hilfe während des laufenden Mietverhältnisses, wäre das wirklich klasse.
Dann hätte man nicht nur Hilfe beim Finden einer Wohnung, sondern auch danach, wenn mal was unklar ist oder Probleme auftauchen.
Trotzdem: Wir empfehlen euch auf jeden Fall weiter – danke nochmal für alles!

22. Februar 2025
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Betrug und dann Drohemails

Betrug.
Fordern Geld, ohne eine Leistung erbracht zu haben und machen dann Druck mit KI-generierten Mails und vielen Paragraphen, obwohl sie genau wissen, dass sie gar kein Geld fordern dürfen, weil sie keine Leistung erbracht haben.

alle positiven Bewertungen gefälschte Bewertungen.

8. April 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von JTCONSULT

Sehr geehrte/r Bewerter/in,

Besten Dank für Ihre 1-Sterne-Bewertung.

Wenn Sie sich auch nur einen Bruchteil der Energie, die Sie für Ihre respektlosen und verleumderischen Äußerungen aufgewendet haben, dafür genommen hätten, unseren Vertrag aufmerksam zu lesen, wäre Ihnen vielleicht bewusst geworden, worum es hier überhaupt geht. Stattdessen äußern Sie sich in einer Art und Weise, die nicht nur jede sachliche Grundlage vermissen lässt, sondern nach rechtlicher Bewertung als Verleumdung (§ 187 StGB) und Kreditgefährdung (§ 824 BGB) einzustufen ist.

Sie greifen ein Unternehmen an, das in Phase 1 erhebliche Leistungen erbringt, detailliert geregelt in § 1 und § 2 des Vertrags, darunter die Erstellung einer professionellen JT-Mieterbewertung, eines maßgeschneiderten Mietspiegel-Reports, eine Erfolgschancenanalyse, eine Marktanalyse sowie die Risikoabschätzung Ihres Wohnvorhabens – sämtliche Dokumente wurden Ihnen unmittelbar nach Vertragsannahme per E-Mail zugestellt (8 PDF-Dateien). Ihre Behauptung, es sei „keine Leistung erbracht worden“, ist daher nicht nur absurd, sondern objektiv falsch.

Zur Klarstellung:

- Phase 1 ist kostenpflichtig – aber nur dann, wenn Sie Phase 2 nicht aktivieren. Denn sobald Sie Phase 2 aktivieren und wir 35 Tage lang für Sie Wohnungen beschaffen, aber keine passende Wohnung finden, erstatten wir 100 % der Phase-1-Pauschale zurück. Dies ist ein klarer und fairer Vorteil für jeden ernsthaften Auftraggeber – den Sie schlicht ignorieren, weil Sie sich offenbar nicht mit den Inhalten des Vertrags befasst haben.

- Phase 1 dient dem Schutz vor Missbrauch. Würden wir diese Phase kostenlos anbieten, könnten Personen beliebig viele Verträge einreichen und unser gesamtes System sabotieren. Wir müssten wochenlang prüfen, analysieren, vorbereiten – um am Ende zu erfahren, dass es nur eine Spaßaktion war. Phase 1 filtert genau solche Missbrauchsfälle zuverlässig aus.

- Wir arbeiten nicht wie klassische Makler im Auftrag von Vermietern, sondern im expliziten Auftrag von Mietern. Und genau deshalb müssen wir vor Annahme jedes Auftrags eine fundierte Prüfung vornehmen, ob die Vermittlungschancen überhaupt realistisch sind. Es ist wirtschaftlich nicht tragbar, jeden Vertrag „blind“ anzunehmen, monatelang zu arbeiten und dann kommentarlos zu erstatten.

Sie haben aktiv – und nachweislich – einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen. Dazu gehörte:

die sichtbare Bezeichnung „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“ ganz oben,

der Warnhinweis: „Bitte alles sorgfältig lesen“,

der sichtbare Hinweis „Im Auftrag von Mietern“,

die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig einreichen“,

die ausdrückliche Zustimmung zur Zahlungspflicht nach § 2.3 und § 2.4 des Vertrags,

sowie das Pflichtfeld: „Ja, ich stimme zu, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt.“

Anscheinend haben Sie auch auftragsspezifische Fragen beantwortet wie z.B. gewünschte Wohnugnslage, Miethöhe und gewünschte Fläche.

Wie jemand all das übersehen kann und sich nun als „getäuscht“ oder „betrogen“ darstellt, ist rational nicht mehr erklärbar.

Wenn Sie tatsächlich glauben, Ihre Darstellung sei rechtlich haltbar, dann bitten wir Sie ausdrücklich: Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt. Reichen Sie Klage ein. Und teilen Sie uns gerne später mit, wie das Verfahren ausgegangen ist. Wir freuen uns auf eine gerichtliche Klärung – denn vor Gericht zählen Vertragstexte, Beweise und Paragraphen, nicht Gefühlsausbrüche oder haltlose Unterstellungen.

Ihre Bewertung ist inhaltlich falsch, bewusst täuschend und erfüllt den Tatbestand der geschäftsschädigenden Schmähkritik.

Wenn Sie gar nicht vorhatten, Phase 2 zu aktivieren oder unseren Service in Anspruch zu nehmen – warum haben Sie dann überhaupt einen Vertrag eingereicht?

Wir wünschen Ihnen noch eine angenehme Woche.

JTCONSULT S.R.L.

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Ich habe mit JTConsult richtig gute…

Ich habe mit JTConsult richtig gute Erfahrungen gemacht. Man merkt sofort, dass sie sich mit dem deutschen Mietmarkt super auskennen – besonders beim Thema Mietspiegel, Mietpreisbremse und allem, was man als Mieter wissen sollte.
Was ich richtig gut fand: Sie erklären einem alles verständlich und geben echt hilfreiche Tipps, damit man bei der Wohnungssuche keine Fehler macht. Man fühlt sich einfach gut vorbereitet und sicher.
Kann ich wirklich weiterempfehlen, wenn man eine Wohnung sucht und sich dabei nicht allein durchkämpfen will.

6. April 2025
Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Obwohl nicht alle der vorgeschlagenen…

Obwohl nicht alle der vorgeschlagenen Wohnungen exakt unseren individuellen Vorstellungen und Kriterien entsprochen haben, war dennoch auffällig, wie zügig sich einige Vermieter bereit erklärten, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen. Dieses ungewöhnlich schnelle Entgegenkommen der Vermieterseite hat bei uns Verwunderung ausgelöst.

Es scheint, als würde das Unternehmen bestimmten Vermietern gegenüber besondere Garantien oder außergewöhnliche Vorteile zusichern, die offenbar dazu führen, dass potenzielle Mieter wie wir bevorzugt und schnell berücksichtigt werden. Welche konkreten Zusagen oder Absicherungen diesen Vermietern jedoch im Einzelnen gemacht werden, wurde uns nicht näher erläutert, sodass wir die Hintergründe dieser schnellen Vertragsabschlüsse nicht vollständig nachvollziehen konnten.

10. März 2025
Bewertet mit 1 von 5 Sternen

OMG und viele Fragen

Verlangen Geld für etwas, für das andere nichts verlangen und das nicht mal wenig. Ist nicht gut.
Sitzen in Rumänien und haben in Deutschland keine Vertretung oder Mitarbeiter. Finde ich nicht gut und nicht gerade der beste Kundenservice, wenn alles nur über das Telefon oder email läuft.
Worin soll also wirklich der Vorteil sein? Auch ein Makler verdient Geld durch mich, bezahlt halt der Vermieter, aber eben nicht einmal ich und verschafft mir eine Wohnung wenn meine Voraussetzungen passen. Ist meine Schufa schlecht oder mein Gehalt zu gering, kann auch JT consult nichts ändern und ich kriege keine Wohnung. Dann haben sie aber immerhin mit Phase 1 an mir Geld verdient. Geld zurück gibt es ja offenbar nur dann, wenn ich auch bereit bin, Phase 2 zu machen und bei nicht Erfolg kriege ich dann eben auch nicht das Geld für Phase 1 sondern nur für Phase 2. An Phase 1 verdienen sie also so oder so! Zumindest habe ich das so verstanden.
Die anderen Bewertungen sprechen auch irgendwie eine komische Sprache. Also habe ich das gelassen und über einen Makler eine Wohnung bekommen. Zumindest für mich hat es halt einfach nicht gepasst und fand ich komisch. Wenn ich mir dann noch die Antworten auf negative Bewertungen durchlese, oh mein Gott, wie reagieren die, wenn wirklich was ist und es zu Unstimmigkeiten kommt. Ich kann mir schon denken, dass meine Bewertung wieder gemeldet wird und es dann bei nicht Erfolg, eine krass kundenunfreundliche Reaktion gibt. Aber das ist dann halt so und sagt viel aus! Eigentlich null Sterne, aber aus Angst vor der Reaktion und Drohung mit rechtlichen Konsequenzen, gebe ich eben zweit Sterne. Telefonate werden ja offenbar wie ich hier aus ihren Antworten erfahren habe, rechtlich einwandfrei „Dokumentiert“, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt einer Aufzeichnung zugestimmt habe. Keine Ahnung ob das alles so ist, ich finde das halt komisch.

Aufgrund der Antwort, gibt es jetzt 1 Stern

29. November 2024
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von JTCONSULT

Sehr geehrte Damen und Herren,

- Wir sind ein Online-Dienstleister mit Sitz in der EU und erfüllen sämtliche Informationspflichten nach § 312c BGB, § 5 TMG sowie der DSGVO. Unsere Kunden können uns jederzeit per E-Mail und werktags telefonisch erreichen – entsprechend den rechtlichen Anforderungen an Online-Vertragsabschlüsse. Unsere Dienstleistungen erfolgen im Rahmen eines klaren und transparenten Vertragsmodells, das öffentlich zugänglich ist und vor Vertragseinreichung vollständig einsehbar war.

- Sie ignorieren vollständig die Realität auf dem deutschen Wohnungsmarkt: Täglich bewerben sich Hunderte auf dieselbe Wohnung. Wer heute in Berlin, Hamburg oder München sucht, weiß, dass nicht der Vermieter, sondern der Mieter der Schwächere ist. Wir helfen Menschen, die ohne professionelle Hilfe monatelang keine Wohnung bekommen. Die Nachfrage nach unterstützenden Vermittlungsmodellen ist real – und gerechtfertigt.

- Ihr Versuch, unsere Tätigkeit mit dem Maklerprivileg zu verwechseln, zeigt Ihre Unkenntnis des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG). Wir werden ausschließlich im Auftrag von Mietern tätig, nicht im Auftrag von Vermietern. Somit ist eine Gebühr nach § 2 Abs. 1a WoVermRG nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich erlaubt, sofern eine echte Vermittlungsleistung im Interesse des Mieters erbracht wird.

- Wir verlangen niemals doppelte Gebühren. Der Kunde entscheidet freiwillig, ob er Phase 2 aktiviert. Und nur bei erfolgreicher Vermittlung behalten wir die volle Pauschale – sonst erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Hälfte, gesetzlich abgesichert. Dies ist im Vertrag unter § 2 Abs. 4 und § 4 eindeutig geregelt. Wer liest, ist klar im Vorteil.

- Anders als Makler, die bei „schwierigen Fällen“ sofort ablehnen, bieten wir auch Mietern mit negativen Einträgen gezielte Vermittlungshilfe. Unsere Garantieangebote und Bonitätsreports bieten Vermietern zusätzliche Sicherheit. Solche Leistungen kennen Makler fast nicht – und leisten sie auch selten. Deshalb gibt es JTCONSULT.

- Wenn Sie einen Vertrag freiwillig und in vollem Wissen über die Bedingungen einreichen, dann sind die vertraglichen Pflichten rechtlich bindend. Die Phase-1-Pauschale nach § 2 Abs. 4 entsteht nur dann, wenn Sie Phase 2 nicht aktivieren. Wenn Ihnen das nicht passt, reichen Sie den Vertrag nicht ein. So einfach ist das.

- Sie sagen, Sie wollen Phase 2 nicht bezahlen – warum reichen Sie dann den Vertrag ein? Das ist juristisch widersprüchlich. Wer den Vertrag absendet, bestätigt die Zahlungsbereitschaft für Phase 2 nach Vermittlungsstart. Das ergibt sich aus dem Pflichtfeld zur Zahlungsbedingung (§ 312j BGB i.V.m. § 2 des Vertrags).

- Nur bei aktivierter Phase 2 besteht eine echte Vermittlungsverpflichtung. Bei Erfolg erhalten Sie eine Wohnung, bei Misserfolg Ihr Geld zurück (Phase 1 bleibt bei Aktivierung von Phase 2 auch kostenlos). Wird Phase 2 nicht aktiviert, entsteht stattdessen die Gebühr für Phase 1. Wenn Sie das nicht verstanden haben, liegt das nicht an uns, sondern an Ihrer Nachlässigkeit beim Lesen rechtlicher Dokumente.

- Sämtliche Aufzeichnungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Mutmaßungen sind unbegründet und ehrverletzend. Übrigens: Auch Ihre Bewertung wird rechtssicher dokumentiert.

- Wir stellen klar: Wer unwahre Tatsachen verbreitet, unsere Mitarbeiter diffamiert oder Bewertungen mit bewusst falschem Inhalt veröffentlicht, macht sich nach § 186 StGB, § 187 StGB und § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) haftbar.

Wir bedauern es, dass manche Personen mehr Zeit mit anonymen Online-Kommentaren verbringen als mit der Lektüre von Verträgen. Unsere Dienstleistung richtet sich an echte Mieter mit realem Bedarf – nicht an anonyme Nutzer mit pauschalen Unterstellungen und fehlender Sachkenntnis. Viel Erfolg bei weiteren „Google-Juristen-Kommentaren“.

JTCONSULT S.R.L.

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Jt Consult habe ich bei der Polizei…

Jt Consult habe ich bei der Polizei Angezeigt . dieses Unternehmen hat mich Betrogen und Mehrere Hundert Euro von mir kassiert .im Vertrag zur Wohnungsbeschafung heißt es das man sein Geld wiederbekommt sollte sie keine Wohnung für einen Finden. Am Telefon hat man Andauernd einen Typen der mich bedroht hat und versucht hat mich zu erpressen. Bitte Liebe Leute lasst euch nicht von den Betrügen ich war anfangs schon Skeptisch aber wegen der Not bin ich trotzdem draufreingefallen. Bitte Liebe Leute Achtet Drauf was andere Leute bewerten und deren Sitz ist in Rumänien. Sobald man Probleme mit dem Unternehmen hat muss man auch in Rumänien klagen ziemlich Blöd. Ich habe das alles am Ende Recherchiert. Liebe Leute ich habe mir es zur Aufgabe gemacht diese Betrüger aufjedenfall zur Rechenschaft zu Ziehen die Polizei ist Alamiert!!! Und ich hoffe auf Positive Ergebnisse. Damit diese Gauner nicht Weiterhin hilflose Menschen Beklaut.

3. März 2025
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Antwort von JTCONSULT

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen mit äußerstem Nachdruck Stellung zu der Bewertung von Herrn C., die in mehrfacher Hinsicht nicht nur unwahr, sondern auch strafrechtlich höchst relevant ist. Zum Schutz unseres Unternehmens und unserer Vertreter sehen wir uns veranlasst, die Tatsachen wie folgt richtigzustellen:

Herr C. hat am 05.03.2025 telefonisch unsere Vertreterin kontaktiert, diese massiv beleidigt sowie sie und ihre Familie mit schweren Drohungen überzogen. Darüber hinaus sprach er die Aufforderung aus, Dritte zu beauftragen, um unserem Vertreter „körperlichen Schaden“ zuzufügen – ein Verhalten, das unter § 241 StGB (Bedrohung), § 185 StGB (Beleidigung) sowie § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) fällt.
Trotz klarer Mitteilung, dass wir uns in der Woche vom 10. bis 16. März 2025 melden würden, missachtete Herr C. diese Frist und rief am 15. März erneut an, um unseren
Vertreterin nochmals massiv zu bedrohen und zu beleidigen.

Durch das wiederholte und aggressive Kontaktieren unserer Rufnummern – trotz explizitem Kontaktverbot – blockierte Herr C. über Stunden hinweg unsere Leitungen und hinderte uns daran, andere Kundenanfragen zu bearbeiten. Diese vorsätzliche Handlung stellt eine Form der betrieblichen Sabotage dar und ist als gezielte Schädigung unseres Geschäftsbetriebs zu werten.

Darüber hinaus hat Herr C. bei mehreren Kontaktaufnahmen mit unterdrückter Rufnummer und unter falschem Namen agiert, um sich Zugang zu unserer Kommunikation zu verschaffen. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung, grenzt an Identitätsmissbrauch und wird entsprechend dokumentiert.

Alle Gespräche mit Herrn C. wurden im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit dokumentiert und aufgezeichnet. Die Sprachaufzeichnungen liegen gesichert vor. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Mitschnitte den Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu übergeben.
Ferner behalten wir uns die zivilrechtliche Geltendmachung eines Schmerzensgeldes in angemessener Höhe wegen der gravierenden Persönlichkeitsverletzungen und des Angriffs auf die Integrität unserer Vertreter ausdrücklich vor.

Herr C. hätte eine Erstattung erhalten. Er wurde darüber informiert, dass die Rückmeldung in der Woche vom 10.–16. März erfolgt. Durch seine wiederholten Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen – insbesondere am 5. März – sahen wir uns jedoch gezwungen, jegliche freiwillige Erstattung endgültig abzulehnen.
Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, Leistungen an Personen zu erbringen, die systematisch seine Mitarbeiter einschüchtern und bedrohen.

Die Aussage, dass Verbraucher in Rumänien klagen müssten, ist unzutreffend. Gemäß Art. 18 Abs. 2 EuGVVO (Brüssel Ia-Verordnung) haben Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland das Recht, vor ihrem heimischen Amtsgericht Klage zu erheben. Unsere Verträge und unser Online-Verfahren sind vollständig EU-konform.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass Herr C. – wie behauptet – eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat. Dies gibt der Staatsanwaltschaft die Gelegenheit, seine strafrechtlich relevanten Handlungen umfassend zu bewerten.
Wir laden Herrn C. herzlich ein, in einigen Monaten öffentlich darüber zu berichten, wozu seine Anzeige geführt hat – ob er selbst für seine verbalen Ausfälle und Einschüchterungsversuche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.

Es wirkt befremdlich, dass Herr C. sich am Telefon durch massives Fehlverhalten hervortut, hier jedoch den Anschein eines sachlichen und geschädigten Bürgers zu erwecken versucht.

JTCONSULT S.R.L.

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Danke geht raus an JT

Dank J.T. Consult war die Vermietung meiner Zimmer von Anfang an unkompliziert. Die gesamte Abwicklung verlief schnell und effizient, ohne dass ich mich um viele Details kümmern musste. Besonders schätze ich die transparente Kommunikation und die professionelle Organisation. Auch die Mieterauswahl erfolgt sorgfältig, was für ein angenehmes Mietverhältnis sorgt. Wer eine stressfreie Lösung für die Vermietung sucht, ist hier genau richtig.

21. Februar 2025
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Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Sehr kompetente Beratung

Sehr kompetente Beratung. Ich vermiete regelmäßig meine Zimmer über J.T. Consult und hatte durchgehend positive Erfahrungen mit Vermietungserfolgen - mit minimalen Aufwand für mich. Klare Empfehlung für jeden Vermieter und auch Mieter, da die angebotenen Wohnung einen sehr guten Qualitätsstandard aufweisen. Weiterhin wird sehr gut vorselektiert!

8. Januar 2025
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Antwort von JTCONSULT

Hallo Rene,

herzlichen Dank für Ihr positives Feedback! Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit unserer Dienstleistung durchgehend positive Erfahrungen gemacht haben. Unser Ziel ist es, sowohl Vermietern als auch Mietern einen effizienten, professionellen und stressfreien Vermittlungsprozess zu ermöglichen – und Ihr Lob bestätigt, dass wir diesem Anspruch gerecht werden.

Besonders die Vorselektion und Qualitätssicherung sind zentrale Bestandteile unseres Services, um sicherzustellen, dass Vermieter zuverlässige Mieter und Mieter hochwertige Wohnmöglichkeiten finden. Ihre langjährige Zufriedenheit bestärkt uns, diesen hohen Standard weiterhin zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Mit immobilienfreundlichen Grüßen
JTCONSULT S.R.L.

Bewertet mit 5 von 5 Sternen

Antwort für jede frage

Antwort für jede frage, immer erreichbar, personlich und freundlich.
Empfohlen!

2. Januar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von JTCONSULT

Sehr geehrte/r Bewerter/in,

herzlichen Dank für Ihr positives Feedback! Es freut uns sehr, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind und unsere persönliche, stets erreichbare und freundliche Beratung schätzen. Uns ist es besonders wichtig, unseren Kunden nicht nur professionelle Unterstützung, sondern auch eine direkte und unkomplizierte Kommunikation zu bieten.

Sollten Sie in Zukunft weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Mit immobilienfreundlichen Grüßen
JTCONSULT S.R.L.

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Zumindest für mich undurchsichtige…

Zumindest für mich undurchsichtige Bedingungen. Den wahren Mehrwert gegenüber einem Makler konnte ich auch nicht erkennen und dieser macht seine Arbeit für mich wenigstens kostenlos. Weiteres Manko: Keine Vertretung in Deutschland. Die anderen Bewertungen hier sind auch so eine Sache und so habe ich erst gar nichts abgeschlossen und beim informieren auf der Homepage belassen.

23. Januar 2025
Bewertung ohne vorherige Einladung
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Antwort von JTCONSULT

Sehr geehrte/r Bewerter/in,

Ihre Kritik entbehrt jeglicher Grundlage und zeigt, dass Sie sich weder mit unserem Service noch mit den vertraglichen Bedingungen ernsthaft auseinandergesetzt haben.

1️⃣
Unsere vertraglichen Regelungen, insbesondere §1 Vertragsgegenstand, sind eindeutig formuliert. Bereits im Titel des Vertrags – „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“ – wird unmissverständlich dargelegt, dass wir Wohnungen beschaffen. Wer den Vertrag sorgfältig liest, erkennt sofort, welche Leistungen erbracht werden. Wer ihn nicht liest, kann sich nicht im Nachhinein über mangelnde Transparenz beschweren.

2️⃣
Ihr Vergleich mit einem klassischen Makler zeigt, dass Sie den wesentlichen Unterschied nicht verstanden haben. Während Makler im Auftrag von Vermietern arbeiten, handeln wir ausschließlich im Interesse der Mieter. Dadurch ersparen wir unseren Kunden unnötigen Stress, Zeitverschwendung durch meistens erfolglose Bewerbungen sowie unzählige Besichtigungstermine. Zudem ist unser Service deutlich günstiger als die üblichen Maklergebühren.

3️⃣
Unsere Firma hat ihren Sitz in der Europäischen Union und unterliegt den strengen EU-Richtlinien. Eine offizielle deutsche Niederlassung ist nicht erforderlich, da unser Geschäft über unsere Plattform abgewickelt wird.

4️⃣
Bemerkenswert ist, dass Sie gar keinen Vertrag abgeschlossen und unseren Service nicht genutzt haben. Dennoch erlauben Sie sich eine negative Bewertung. Dies lässt darauf schließen, dass es sich entweder um reine Stimmungsmache oder um eine vorsätzliche Schädigung unseres Rufs handelt. Bewertungen ohne tatsächliche Erfahrung mit unserem Service sind unzulässig und rechtlich anfechtbar.

Wir fordern Sie daher auf, sich entweder sachlich und fundiert mit unseren Dienstleistungen auseinanderzusetzen oder diese irreführende Bewertung zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen
JTCONSULT S.R.L.

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