Kritische Blicke auf die Praxis und Dokumente der Humania Care
Ein Blick in das öffentlich zugängliche Sicherheitsdispositiv der Humania Care wirft grundlegende Fragen auf: Laut Dokument behält sich die Heimleitung vor, die persönliche Sexualität von Klienten einzuschränken (Archivbelege bei archivedotorg liegen vor). Misst man dies an den grundrechtlich geschützten Bereichen der persönlichen Freiheit und der Privatsphäre (Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 BV), stellen sich unweigerlich Fragen über das dortige Rechtsverständnis und den verordneten Paternalismus.
Ein genauer Blick in die offiziellen Dokumente dieses Betriebs (neben dem Sicherheitsdispositiv auch die Hausordnung) offenbart zudem bemerkenswerte Klauseln zur Vertragsgestaltung: So behält sich die Leitung vor, Bestimmungen jederzeit einseitig per einfachem Aushang zu ändern. Solche einseitigen Änderungsvorbehalte stossen im Lichte des Art. 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend missbräuchliche Geschäftsbedingungen) auf erhebliche rechtliche Bedenken.
Auch das innere System gibt zu denken: Neben dem Verbot von Lebensmitteln auf den Zimmern wird in den Regelwerken explizit eine Meldepflicht für Mitbewohner bei Verstössen gefordert. Betrachtet man ein solches Klima des gegenseitigen Meldens im Lichte moderner Standards einer menschenwürdigen Betreuung, drängt sich die Frage auf, welcher Zweck hiermit verfolgt wird.
Ergänzend wirft auch der Aussenauftritt Fragen auf: Die offizielle Webseite des Betriebs (Stand 24. September 2026) – von den visuellen Darstellungen unter „Über uns“ bis hin zum Stellenangebot für „Tassen“ im Bereich „Jobs“ – hinterlässt einen eher unprofessionellen Eindruck, der dem Ruf eines Betreuungsunternehmens meines Erachtens kaum zuträglich ist.

