Schlichtungsverfahren ohne praktische Lösung – enttäuschende Erfahrung
Ich habe ein Schlichtungsverfahren beim Bundesverband deutscher Banken im Zusammenhang mit einem Problem mit der Bank BBVA durchgeführt.
Im Kern ging es um die dauerhafte Anhebung von Überweisungslimits, die in der Praxis nicht möglich war, sowie um ein aus meiner Sicht problematisches Authentifizierungsverfahren und die automatische Rücksetzung von Limits nach wenigen Tagen.
Trotz umfangreicher Dokumentation und erheblichem Zeitaufwand meinerseits habe ich im Verfahren überwiegend pauschale Antworten erhalten, die sich mit den zentralen Punkten meiner Beschwerde nicht inhaltlich auseinandergesetzt haben.
Der zuständige Ombudsmann, Eckhard Bickel, hat den Sachverhalt als geschäftspolitische Entscheidung der Bank eingeordnet und daher eine Überprüfung abgelehnt.
Ein zentraler Punkt – die Bestimmung des Beschwerdewerts – blieb ebenfalls ungeklärt:
Mein konkreter Anspruch lag bei 2.000 €, im Verfahren wurde jedoch ein Wert von über 10.000 € angesetzt, ohne nachvollziehbare Begründung.
Das Verfahren wurde schließlich abgeschlossen, ohne dass die offenen Fragen geklärt wurden und ohne dass eine praktische Lösung erreicht wurde.
Das Ergebnis:
Das ursprüngliche Problem besteht weiterhin unverändert fort.
Auch parallele Kontaktaufnahmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben zu keiner inhaltlichen Klärung geführt, da dort auf fehlende Zuständigkeit verwiesen wurde.
Fazit:
Aus meiner Erfahrung bietet dieses Verfahren in Fällen, die über Standardkonstellationen hinausgehen, keine effektive Lösungsmöglichkeit.
Ich kann daher nur empfehlen, sich frühzeitig über alternative Wege der Durchsetzung zu informieren.
Ich werde den Vorgang bei weiteren zuständigen Stellen zur Wahrung meiner Verbraucherrechte prüfen lassen.

