Sehr geehrter Herr Voigt,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit meiner Dienstleistung unzufrieden sind. Allerdings möchte ich klarstellen, dass die Übernahme eines Mandats nur dann erfolgen kann, wenn die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe ist es unerlässlich, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
In Ihrem Fall habe ich – wie ich es auch für alle meine Mandanten handhabe – umfangreiche Erklärungen und Hinweise zu den benötigten Unterlagen gegeben. Dennoch war es mir, trotz wiederholter Kommunikation über mehrere Wochen hinweg, leider nicht möglich, die notwendigen Unterlagen in der geforderten Form von Ihnen zu erhalten. Ohne diese Grundlagen wäre eine Mandatsübernahme aus meiner Sicht weder im rechtlichen noch im wirtschaftlichen Interesse eines Mandanten.
Die Entscheidung, das Mandat nicht zu übernehmen, fiel daher nach sorgfältiger Prüfung und ausschließlich im Einklang mit meiner beruflichen Verantwortung, Ihnen nicht zu schaden, indem ich ein aus meiner Sicht nicht hinreichend abgesichertes Verfahren initiiere. Dass Sie dies als mangelnde Empathie bewerten, bedaure ich, da ich stets bemüht bin, meine Mandanten bestmöglich zu unterstützen – im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Zu dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht möchte ich klarstellen, dass ich selbstverständlich alle beruflichen und rechtlichen Vorgaben strikt einhalte. Meine frühere Antwort auf Ihre gleichlautende Bewertung bei Google, die mittlerweile gelöscht wurde, enthielt keine vertraulichen oder sensiblen Informationen, sondern lediglich allgemeine Erläuterungen zu den Umständen einer Mandatsübernahme und den hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ich wünsche Ihnen für Ihre weiteren rechtlichen Schritte viel Erfolg und hoffe, dass Sie eine Lösung finden, die Ihren Erwartungen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Möller